Die Versicherung für ein Schengen-Visum ist Teil des Visumantragsverfahrens


Versicherung für Schengen-Visum
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
✔︎ Erfüllt alle Voraussetzungen für ein Schengen-Visum.
✔︎ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
✔︎ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
✔︎ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
✔︎ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Benötigen Sie eine Versicherung für ein Schengen-Visum? Diesen können Sie hier schnell und günstig abschließen. Als Ausländer, der einer Visumpflicht in die Niederlande oder ein anderes Land unterliegt, ist eine Reisekrankenversicherung ein obligatorisches Dokument im Visumantragsverfahren Schengen-Land möchte reisen. Er oder sie muss zunächst bei der niederländischen Botschaft im Herkunftsland ein Visum beantragen.
Ich schließe eins Reiserisikoversicherung für ausländische Gäste, die ein Visum benötigen, ist bei uns einfach und schnell. An Werktagen können Sie die Police für diese Versicherung noch am selben Tag erhalten. Der Preis für diese Versicherung ist sehr günstig: bereits ab 2 € pro Tag für Gäste aus Europa. Für Gäste aus dem außereuropäischen Ausland ist der Aufpreis etwas höher, nämlich 3 € pro Tag.

Wir arbeiten mit Allianz Global Assistance zusammen, dem größten Reiseversicherer und Assistance-Anbieter weltweit, was zusätzliches Vertrauen und Sicherheit in die Qualität unserer Versicherungspolicen bietet.
Gemäß der EU-Regel müssen Personen, die ein Schengen-Visum für die Niederlande oder andere Schengen-Länder beantragen, über ein Visum verfügen medizinische Reiseversicherung schließen. Als Einwohner der Niederlande können Sie diese Versicherung problemlos im Namen Ihres ausländischen Gastes abschließen. Sie zahlen die Prämie und Ihr Gast ist die Person, für die die Versicherung gilt. Nachdem Sie die Versicherung abgeschlossen haben, können Sie die Police, die Sie als digitale Datei erhalten, ganz einfach an die Person weiterleiten, die das Visum beantragt.
Welche Voraussetzungen muss eine Versicherung für ein Schengen-Visum erfüllen?
Wenn für Ihren Auslandsaufenthalt ein Schengen-Visum für die Niederlande erforderlich ist, ist es zwingend erforderlich, mit dem Antrag eine Reisekrankenversicherung einzureichen. Unsere Reiserisikoversicherung erfüllt alle Anforderungen, die an eine Reise gestellt werden Visum für Kurzaufenthalte in den Niederlanden, das auch als Touristenvisum oder Schengen-Visum bekannt ist. Die Anforderungen, die diese Versicherung erfüllt, sind:
- Deckung für medizinische Notfallhilfe und Rückführung.
- Eine Mindestdeckung von 30.000 € für medizinische Kosten.
- Gültig in allen Schengen-Mitgliedstaaten.
- Versicherungsschutz für die gesamte Aufenthaltsdauer.
Sie können diese Reisekrankenversicherung einfach und schnell über unsere Website abschließen: Allianz Reiserisikoversicherung. Sie können dann Versicherungsnehmer sein, das heißt, Sie zahlen die Prämie, und Ihr Gast ist dann die versicherte Person. Nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie die Police digital. Diese können Sie dann ganz einfach an die Person weiterleiten, die das Visum beantragt.
Medizinische Visa-Reiseversicherung für einen Besuch in den Niederlanden

Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine spezielle Reiseversicherung für medizinische Visa, die für Besucher in den Niederlanden und anderen Schengen-Ländern entwickelt wurde. Diese Versicherung deckt ein breites Spektrum medizinischer Kosten bis zu einem Betrag von 30.000 € ab. Darin enthalten sind Kosten für einen Hausarztbesuch, Medikamente, Krankentransporte und Krankenhauskosten. Ein wichtiger Aspekt dieser Versicherung ist auch der Rückführungsschutz. Das bedeutet, dass im Falle einer Krankheit oder eines Todesfalls Ihres ausländischen Gastes die Kosten für die Rückreise in das Herkunftsland erstattet werden.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Versicherung nur für unerwartete medizinische Situationen während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden gedacht ist. Kosten im Zusammenhang mit bestehenden Beschwerden und Mängeln sind von dieser Deckung nicht abgedeckt. Es handelt sich also um eine unverzichtbare Versicherung für Notfälle und unvorhergesehene medizinische Probleme, nicht jedoch für medizinische Versorgung, die bereits vor der Reise geplant oder bekannt war.
Premium-Versicherung für Schengen-Visum
Versicherungsoption | Prämie |
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Europaabdeckung | 2 € pro Person und Tag |
Weltweite Berichterstattung | 3 € pro Person und Tag |
Wintersport/Spezialsportarten | 1,15 € pro Person und Tag |
Stornierung | 5 % der Reisesumme (Reise muss in den Niederlanden gebucht werden) |
Mindestprämie | €11,50 |
Kosten pro Versicherungsschein | €4,50 |
Deckungsumfang der Reiserisikoversicherung: Schengen-Visumversicherung
Versicherungsschutz durch die Reiserisikoversicherung Allianz |
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✔️ SOS-Kosten: Krankheit, Unfall oder Verlust des Versicherten |
✔️ Zusätzliche Übernachtungskosten |
✔️ Zusätzliche Rückreisekosten in die Niederlande oder in das Wohnsitzland |
✔️ Kosten für die Rückreise in die Niederlande oder in das Wohnsitzland per Krankenwagen |
✔️ Kosten für Krankenhausbesuche, je Versicherungsschein |
✔️ Kosten für die Familienübernahme im Falle einer lebensbedrohlichen Situation |
✔️ Kosten für Such- und Rettungseinsätze |
✔️ Tod des Versicherten: Transportkosten der sterblichen Überreste bzw. Kosten der Bestattung oder Einäscherung im Versicherungsgebiet inkl. Anreise von 2 Familienmitgliedern für max. 3 Tage |
✔️ Zusätzliche Reisekosten für Familienmitglieder/Reisebegleitung |
✔️ Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten: Zusätzliche Rückreisekosten in das Wohnsitzland |
✔️ Tod einer mitversicherten Reisebegleitung: Kosten für die Familienmitnahme, wenn die versicherte Person alleine reist: Reisekosten (max. 1 Person), Übernachtungskosten (max. 1 Person/max. 10 Tage) |
✔️ Sachschäden des Versicherten im Wohnsitzland: Zusätzliche Rückreisekosten in das Wohnsitzland |
✔️ Erzwungene Verspätung: Zusätzliche Rückreisekosten, zusätzliche Unterbringungskosten |
✔️ Medizinische Kosten: Arzt- und Krankenhauskosten, gekaufte/gemietete Krücken/Rollstühle, unfallbedingt notwendige Prothesen, Zahnarztkosten infolge eines Unfalls im Versicherungsbereich |
✔️ Zusätzlicher Versicherungsschutz: Reisedokumente, Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel, Schäden an der Unterkunft |
Wann beginnt und endet Ihre Schengen-Visumversicherung?
Ihre Reiseversicherung beginnt und endet an den in Ihrer Police angegebenen Daten. Diese Versicherung schützt Sie ab dem Zeitpunkt, an dem Sie oder Ihr Gepäck Ihr Heimatland für eine Reise verlassen. Der Schutz endet, sobald Sie in Ihr Heimatland zurückkehren. Für krankheitsbedingte Arztkosten gilt eine Besonderheit: Sie werden erst 48 Stunden nach Ihrer Ankunft im Zielland erstattet. Wenn Sie einen Unfall haben, sind Sie ab dem ersten Tag Ihrer Versicherung versichert.
Wo gilt Ihre Versicherung?
Dies hängt davon ab, was in Ihrer Police angegeben ist. Wenn dort „Europa“ steht, sind Sie nur in europäischen Ländern versichert, darunter auch Sonderorte wie die Azoren, die Kanarischen Inseln, Madeira und Länder am Mittelmeer, die nicht zu Europa gehören. Hierzu zählen auch Russland bis zum Ural und Kaukasus sowie der Seeverkehr zwischen diesen Gebieten. Wenn dort „Welt“ steht, ist Ihre Versicherung überall auf der Welt gültig.
Wichtig zu beachten: Die Versicherung gilt nicht in dem Land, in dem Sie derzeit leben. Wenn Sie in Europa für Spezialsportarten versichert sind, gilt dies nur in Europa, auch wenn in Ihrer Police „Welt“ steht.
Einzelheiten zur Versicherung für Schengen-Visa
Die Krankenversicherung für ausländische Reisende, die in die Niederlande kommen, ist vergleichbar mit einer normalen Reiseversicherung, die wir im Urlaub abschließen, allerdings weniger umfangreich. Wir listen die wichtigsten Versicherungsmerkmale für ein Schengen-Visum auf:
Wichtige Informationen zur medizinischen Visumversicherung für Ausländer (Schengen) |
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Die Krankenversicherung für Ausländer ist nur für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten während eines Aufenthalts in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern gedacht. |
Die Krankenversicherung gilt nur für die medizinische Notfallversorgung. Wenn keine Dringlichkeit besteht den ausländischen Gast zu einem Arzt oder Krankenhaus im eigenen Land. |
Vorhandene Beschwerden, Erkrankungen und Beschwerden sind ausgeschlossen. |
Eine Schwangerschaft ist ausgeschlossen (mit Ausnahme akuter Situationen wie z Präeklampsie). |
Die Versicherung muss vor der Abreise des ausländischen Gastes in die Niederlande abgeschlossen werden. |
Bevor Sie die Police abschließen, müssen Sie die Deckungsübersicht und die Versicherungsbedingungen gelesen haben, damit Sie wissen, wofür Ihr Gast versichert ist und was nicht. |

Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Kategorie / Veranstaltung | Versicherungssummen |
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ISOS-KOSTEN: a. Krankheit, Unfall oder Verlust des Versicherten | |
Zusätzliche Übernachtungskosten | 70 € pro Person und Tag |
Zusätzliche Rückreisekosten in die Niederlande oder in das Wohnsitzland | Kalkulationspreis |
Kosten für die Rückreise in die Niederlande oder in das Wohnsitzland mit einem Krankenwagen | Kalkulationspreis |
Kosten für einen Krankenhausbesuch, je Versicherungsbescheinigung | €70,- |
Kosten für die Familienübernahme im Falle einer lebensbedrohlichen Situation: Reisekosten (max. 1 Person) | Kalkulationspreis |
Übernachtungskosten (max. 1 Person/max. 10 Tage) | 70 € pro Person und Tag |
Such- und Rettungskosten | €45.500,- |
B. Tod des Versicherten: Transportkosten der sterblichen Überreste bzw. Kosten der Bestattung oder Einäscherung im Versicherungsgebiet inkl. Anreise von 2 Familienangehörigen für max. 3 Tage | Höchstens jedoch die Kosten für die Überführung der sterblichen Überreste in das Wohnsitzland |
Zusätzliche Reisekosten für Familienmitglieder/Reisebegleitung | Kalkulationspreis |
C. Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten: Zusätzliche Rückreisekosten in das Wohnsitzland | Kalkulationspreis |
D. Tod einer mitversicherten Reisebegleitung: Kosten für die Familienmitnahme, wenn die versicherte Person alleine reist: Reisekosten (max. 1 Person) | Kalkulationspreis |
Übernachtungskosten (max. 1 Person/max. 10 Tage) | 70 € pro Person und Tag |
e. Sachschäden des Versicherten im Wohnsitzland: Zusätzliche Rückreisekosten in das Wohnsitzland | Kalkulationspreis |
F. Erzwungene Verspätung: Zusätzliche Rückreisekosten | Kalkulationspreis |
Zusätzliche Übernachtungskosten | 70 € pro Person und Tag |
G. Telekommunikationskosten, pro Versicherungsschein (Franchise 23 €) | €90,- |
H. Bei Nutzung des eigenen privaten Kraftfahrzeuges fallen zusätzliche Fahrtkosten an | 0,19 € pro Kilometer |
II. MEDIZINISCHE KOSTEN: Im Versicherungsbereich anfallende medizinische Kosten | €30.000,- |
Selbstbehalt pro Ereignis | €45,- |
Zahnarztkosten: Zahnarztkosten, die aus einem Unfall im Versicherungsbereich resultieren | €230,- |
III. EXTRA-DECKUNG: Reisedokumente | €115,- |
Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel | €115,- |
Schäden an Unterkünften | €115,- |
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