Bericht über den Stand der konsularischen Dienste für Ausländer, die in die Niederlande einreisen möchten.
Das Außenministerium (BZ) möchte, dass jeder gute und zugängliche Dienstleistungen erhält
Angebot. Dies gilt für niederländische Reisende und Urlauber, Niederländer in Not, Niederländer, die außerhalb der Niederlande leben, arbeiten oder studieren, und Menschen, die unser Land besuchen oder sich hier niederlassen möchten.
In diesem Artikel beleuchten wir die Visapolitik und die Ausstellung von Visa Schengen-Visum vom niederländischen Außenministerium für das Jahr 2021.
EU-Einreiseverbot, Visapolitik und Erteilung von Schengen-Visa
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde zum 1. Juli 2020 ein europäisches Einreiseverbot eingeführt, wobei zwischen Reisenden aus sicheren Ländern (basierend auf der Gesundheitslage und Corona-Entwicklung) und nicht sicheren Ländern außerhalb des EU-/Schengen-Raums unterschieden wird . Reisenden aus nicht sicheren Ländern ist die Einreise in den EU-/Schengen-Raum nicht gestattet, es sei denn, sie fallen unter eine Ausnahmekategorie. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels ist das europäische Einreiseverbot noch in Kraft.
Nach der Entdeckung der Omikron-Variante im südlichen Afrika wurde am 26. November 2021 im europäischen Kontext vereinbart, Reisemaßnahmen zu ergreifen, die die Ankunft dieser Variante in Europa so weit wie möglich verzögern würden. EU-Länder, darunter die Niederlande, verhängten ein Flugverbot für sieben Länder im südlichen Afrika. Am 20. Dezember 2021 wurde im europäischen Kontext darüber diskutiert, dass die Flugverbote aufgehoben werden könnten. Die Niederlande haben am 23. Dezember 2021 dasselbe getan. Allerdings handelte es sich bei den sieben Ländern weiterhin um ein sehr hohes Risikogebiet, wodurch das EU-Einreiseverbot auch für geimpfte Reisende aus diesen Ländern galt. Diese Maßnahmen wurden am 16. Januar 2022 gelockert. Zusätzlich zu den Maßnahmen für Reisende aus diesen spezifischen Ländern haben die Niederlande aufgrund der Omikron-Variante eine weltweite Testpflicht eingeführt. Am 23. März 2022 wurde diese Testpflicht für alle Reisenden abgeschafft.
Ausstellung von Schengen-Visa in der Corona-Zeit und danach
Ab dem 1. Juli 2021 hat das Außenministerium den regulären Visumerteilungsprozess (in Phasen) wieder aufgenommen. Dabei musste das Ministerium sowohl nationale als auch von lokalen Behörden in Drittstaaten eingeführte Maßnahmen berücksichtigen. Diese Maßnahmen wirkten sich auf die verfügbaren personellen und logistischen Kapazitäten (einschließlich der externen Dienstleister) und damit auf die Bearbeitungskapazität von Visumanträgen weltweit aus. Dies führte dazu, dass Reisen in die EU wieder möglich waren, während die Behandlungskapazitäten noch im Aufbau waren. An mehreren Standorten in Drittstaaten geriet das Terminvereinbarungssystem für Visa unter Druck, so dass die Zahl der an diesen Standorten anzunehmenden Visumanträge begrenzt werden musste, was zu Wartezeiten führte. Neben der begrenzten Kapazität zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme verhinderten auch Einschränkungen der IT-Systeme einen reibungslosen Neustart.
Die regelmäßige Überwachung der Terminvergabesysteme führte nach Möglichkeit zu einer Ausweitung der Aufnahmekapazitäten. Darüber hinaus war eine individuelle Anpassung bei dringenden und/oder humanitären Visumanträgen jederzeit möglich.
Nachdem die schlimmste Phase der Pandemie nun hinter uns zu liegen scheint, wurden die Beschränkungen aufgrund von Covid kürzlich in weiten Teilen der Welt gelockert oder abgeschafft und das niederländische Schengen-Visa-Verfahren wurde schrittweise geöffnet. Darüber hinaus ist der externe Dienstleister damit beschäftigt, seine Personalkapazitäten auszubauen, was wiederum weitere Möglichkeiten für einen erhöhten Eingang der Visumanträge schafft. In vielen Drittländern ist eine Begrenzung der Aufnahmekapazität nicht mehr erforderlich. Allerdings ist der Druck auf das Terminsystem (wie auch in anderen Schengen-Staaten) an einigen Standorten immer noch hoch. Um der Nachfrage gerecht zu werden, investiert BZ in die Optimierung der IT-Systeme und erweitert regelmäßig die Personalabwicklungskapazität durch die Rekrutierung neuer Mitarbeiter. Die Anspannung auf dem Arbeitsmarkt führt zu Herausforderungen in diesem Bereich. Aufgrund dieses angespannten Arbeitsmarktes und der technischen Herausforderungen bei der Visumbeantragung bleibt der Druck auf die zentrale Serviceorganisation (CSO) hoch.
Ziel ist es Schengen-Visum Bringen Sie die Dienstleistungen im zweiten Halbjahr 2022 auf das alte Vor-Corona-Niveau, sodass Visumantragsteller ihren Visumantrag innerhalb der geltenden Fristen erneut einreichen können.
Externe Dienstleister
Die externen Dienstleister (VFS und TLS) haben starke finanzielle und wirtschaftliche Folgen der Coronakrise zu spüren bekommen. Durch die Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen wurden weltweit kaum Visa beantragt. Während der Corona-Krise war die Rolle der externen Dienstleister dennoch von großer Bedeutung, etwa weil dank ihnen der Visumsprozess für Seeleute auf den Philippinen nahezu ungehindert ablaufen konnte. Derzeit sind mit Ausnahme von China alle Standorte der externen Dienstleister wieder geöffnet. Ziel ist es, dass die Schengen-Visumförderung bis Ende dieses Jahres 80 % der Produktion im Vor-Covid-Jahr 2019 beträgt, was es Visumantragstellern ermöglicht, ihren Visumantrag innerhalb der geltenden Frist erneut einzureichen. Das BZ wird in diesem Jahr an mehreren neuen Standorten mit externen Dienstleistern zusammenarbeiten und die Zusammenarbeit im Hinblick auf andere konsularische Prozesse (z. B. Integration und Reisepässe) ausbauen.
Visa-Vertretung
Die seit Beginn der Corona-Pandemie ausgesetzten gegenseitigen Visavertretungen mit anderen Mitgliedstaaten wurden Ende 2021 nahezu vollständig wieder aufgenommen. Um einen Schengen-Visumantrag in einem Land zu stellen, in dem die Niederlande keine Vertretung haben, kann man sich daher erneut an das Konsulat des Schengen-Mitgliedstaats wenden, der die Niederlande für Schengen-Visa vertritt. Die öffentliche Information wurde dieser Entwicklung angepasst.
Anzahl der bearbeiteten Visumanträge für einen kurzfristigen Aufenthalt (KVV)
2020 | 2021 | Wachstum | 2019 | |
Anfragen | 169.620 | 137.857 | -19 % | 739.967 |
Positive Entscheidung | 137.353 | 115.266 | -16 % | 630.568 |
% positiv | 81 % | 84 % | 85 % |
Top 5 Wohnzwecke KVV
Art der Anfrage | 2020 | 2021 | Wachstum | 2019 |
Tourismus | 64.863 | 24.811 | -62 % | 372.503 |
Beruflicher Grund | 37.898 | 62.857 | 66 % | 63.453 |
Familienbesuch | 30.748 | 29.843 | -3 % | 132.921 |
Kommerziell | 28.588 | 11.655 | -59 % | 140.375 |
Einladung | 2.312 | 1.108 | -52 % | 10.640 |
Top 5 Nationalitäten KVV
Staatsangehörigkeit | 2020 | 2021 | Wachstum | 2019 |
philippinisch | 29.625 | 37.609 | 27 % | 54.257 |
Türkisch | 19.754 | 20.711 | 5% | 76.105 |
indisch | 22.440 | 13.555 | -40 % | 121.482 |
Russisch | 14.669 | 10.154 | -31 % | 48.531 |
Indonesisch | 12.099 | 5.159 | -57 % | 48.289 |
Quelle: https://www.rijksoverheid.nl (PDF-Download)

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