Geschäftsreisende von außerhalb der EU können ab dem 21. September in die Niederlande reisen. Für Personen von außerhalb der EU gelten aufgrund von Covid-19 Einreisebeschränkungen in die Niederlande. Eine Ausnahme gilt für die Geschäftswelt, da Geschäftsreisende für die niederländische Wirtschaft wichtig sein können. Allerdings gibt es strenge Bedingungen, die eine Geschäftsreise erfüllen muss, heißt es in einem Schreiben von Minister Grapperhaus an das Parlament.
Der Geschäftsreisende muss im Besitz einer Einladung mit einem bestätigten Termin oder Besuch bei einem registrierten Unternehmen in den Niederlanden oder bei der NFIA sein. Der Termin ist eilig und es ist erforderlich, dass der Termin in physischer Form erfolgt.
Bedingungen für einen Geschäftstermin in den Niederlanden
Die Ernennung muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Der Besuch beinhaltet eine potenzielle ausländische Direktinvestition in den Niederlanden von erheblichem Umfang:
a. mindestens 5 neue Arbeitsplätze entstehen, oder
B. Es werden mindestens 500.000 € investiert.
- Der Besuch beinhaltet eine potenzielle ausländische Direktinvestition, die dazu beiträgt:
a. Stärkung der niederländischen Innovationsfähigkeit, oder
B. die Nachhaltigkeit der niederländischen Wirtschaft, oder
C. die weitere Digitalisierung der niederländischen Wirtschaft
- Der Besuch ist für eine bestimmte Organisation mit Sitz in den Niederlanden von großer wirtschaftlicher Bedeutung:
a. Die zu besuchende Organisation in den Niederlanden verfügt über mindestens 10 VZÄ und/oder 2 Millionen Jahresumsatz.
B. Die Bedeutung des Besuchs zeigt sich beispielsweise dann, wenn der Besuch für die Aufrechterhaltung der alltäglichen Funktionalitäten/oder den Erhalt/oder die Schaffung von Arbeitsplätzen oder den Erhalt und/oder die Steigerung des Umsatzes des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung ist.
Um dies nachzuweisen, muss der Geschäftsreisende einen begründeten Antrag bei der niederländischen Botschaft in seinem Land einreichen. Wenn die Botschaft dem Antrag zustimmt, erhält der Reisende eine „Nota Verbale“, die bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden muss. Darüber hinaus muss der/die Unternehmer/in im Besitz eines Rückflugtickets, einer bestätigten Hotelreservierung und – falls ein Visum erforderlich ist – eines gültigen Visums sein Schengen-Visum (einschließlich einer medizinische Reiseversicherung).
Der Reisende muss die Quarantänepflicht für Geschäftstermine nicht einhalten, es ist jedoch nicht beabsichtigt, dass er oder sie auch aus anderen Gründen in die Niederlande reist.
Keine Einschränkungen für Geschäftsreisende aus diesen 10 Ländern
Für zehn Länder außerhalb der EU gibt es keine Einreisebeschränkungen. Diese Länder stehen aufgrund der Corona-Pandemie auf der sogenannten „Grünen Liste“ der sicheren Länder. Jene sind:
- Australien
- Kanada
- Georgia
- Japan
- Neuseeland
- Ruanda
- Südkorea
- Thailand
- Tunesien
- Uruguay.
Für Geschäftsreisende aus diesen Ländern gelten keine Einreisebestimmungen.
Quelle: Zentralregierung
