Ein Visum für einen längeren Aufenthalt in den Niederlanden (Aufenthaltserlaubnis)
Vielleicht haben Sie schon etwas über Kurzzeitvisa ( Schengen-Visum ) gelesen und gehen davon aus, dass es für die Niederlande auch ein Langzeitvisum (länger als 90 Tage) gibt. Das ist tatsächlich der Fall; dieses Visum heißt vorläufige Aufenthaltserlaubnis.
Möchten Sie länger als 90 Tage in den Niederlanden bleiben, beispielsweise zum Arbeiten oder Studieren? Oder möchten Sie mit Ihrer Familie oder Ihrem Partner/ Ihrer Partnerin in den Niederlanden leben? Dann benötigen Sie möglicherweise ein Langzeitvisum und/oder eine Aufenthaltserlaubnis. Ein Langzeitvisum wird auch als vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV) bezeichnet. Ob Sie eine MVV und/oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, hängt unter anderem von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthalts ab.
Kommen Sie von außerhalb der Europäischen Union (EU)? Dann benötigen Sie in den meisten Fällen eine Aufenthaltserlaubnis. Manchmal muss zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung (MVV) beantragt werden. Dabei handelt es sich um ein spezielles Einreisevisum für die Niederlande, das wie ein Schengen-Visum in Ihrem Reisepass vermerkt ist. Die mvv und die anschließende Aufenthaltserlaubnis können Sie im kombinierten Einreise- und Aufenthaltsverfahren (TEV) beantragen.
Entscheidend ist Ihre Nationalität
Ihre Nationalität bestimmt, ob Sie eine MVV beantragen müssen. Auch wenn Sie nicht in Ihrem Herkunftsland wohnen oder eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land haben. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines der unten aufgeführten Länder? Dann benötigen Sie kein MVV und können ohne MVV eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden beantragen.
- Australien
- Kanada
- Japan
- Monaco
- Neuseeland
- Vatikan
- USA
- Südkorea
Sind Sie EU-/EWR-Bürger oder Schweizer Staatsbürger ? Dann benötigen Sie kein Visum oder keine Aufenthaltserlaubnis. Sind Sie Familienangehöriger eines EU-/EWR-Bürgers oder Schweizer Staatsbürgers ? Dann benötigen Sie kein Visum und können ohne Visum eine Aufenthaltserlaubnis für die Niederlande beantragen.

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Bedingungen
Für die Beantragung eines Visums und einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie einen Aufenthaltszweck. Beispiele hierfür sind Studium, Arbeit oder Familienbesuch. Jeder Aufenthaltszweck ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die Sie erfüllen müssen. Darüber hinaus gelten allgemeine Bedingungen für alle Antragsteller.
Möchten Sie mit einem Familienmitglied oder Partner in den Niederlanden leben? Dann müssen Sie zunächst die grundlegende Einbürgerungsprüfung im Ausland bestehen , bevor Sie die MVV beantragen können.
Antrag auf MVV für Langzeitaufenthalte
Ein Visum wird in den Niederlanden üblicherweise von einem Bürgen beantragt. Ein Bürge ist die Person, bei der Sie in den Niederlanden leben möchten, oder die Organisation, die Ihren Aufenthalt in den Niederlanden organisiert (z. B. eine Schule oder Ihr Arbeitgeber). Der Bürge stellt den Visumsantrag beim Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND).
Sie haben keine Referenz? Dann können Sie die MVV selbst bei der niederländischen Botschaft beantragen. Sie tun dies in Ihrem Herkunftsland oder in einem anderen Land, in dem Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der niederländischen Botschaft, bei der Sie den Antrag einreichen möchten.

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