Voraussetzungen für eine obligatorische Reisekrankenversicherung Schengen-Visum
Schengen-Besucherversicherung OOM
Bitte beachten Sie: Die Reiserisikoversicherung der Allianz wird nicht mehr angeboten und die Allianz wird diese Versicherung ab dem 1. Juli endgültig einstellen. Als hervorragende Alternative bieten wir Ihnen die Schengen-Besucherversicherung von OOM Insurance an!
✔ Erfüllt mehr als alle Anforderungen für einen Schengen-Visumantrag.
✔ Günstig und gut: Ab 1,60 € pro Person und Tag.
✔ Die Police per E-Mail (iDEAL, Kreditkarte oder PayPal) innerhalb von 1 Stunde.
✔ Auch für Menschen über 70 Jahre
✔ Deckung medizinischer Kosten bis maximal 500.000 €
✔ VISA-GARANTIE: Bei Ablehnung Ihres Schengen-Visums erhalten Sie die Prämie zurück.
✔ Eventuell kann die Haftpflicht mitversichert werden.
Die Schengen-Besucherversicherung ist die beste Wahl für die erfolgreiche Beantragung eines Schengen-Visums!
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Weitere Informationen zur Schengen-Versicherung von OOM:
- Deckungsübersicht Schengen-Besucherversicherung
- Versicherungsbedingungen Schengen-Besucherversicherung
- Schengen-Besucherversicherungskarte
Wenn Sie planen, in die Niederlande zu reisen, sei es um Familie, Freunde oder Ihren Partner zu besuchen, ist es wichtig, über eine Reisekrankenversicherung nachzudenken. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie aus einem Land außerhalb des Schengen-Raums kommen und für die Einreise in die Niederlande ein Visum benötigen.
OOM Insurance bietet hierfür eine spezielle Reisekrankenversicherung an: die Schengen-Besucherversicherung. Das Schengen-Versicherung ist ein Muss, wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen und in die Niederlande reisen möchten. Es stellt sicher, dass Sie während Ihres Aufenthaltes in medizinischen Angelegenheiten ordnungsgemäß versichert sind. Dies ist nicht nur eine kluge Entscheidung für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch obligatorisch bei der Beantragung eines Schengen-Visums, wenn Sie aus einem visumpflichtigen Land kommen. Kurzum: Mit dieser Reiseversicherung sind Sie bestens auf Ihren Besuch in den Niederlanden vorbereitet.
Für die Beantragung eines Schengen-Visums ist eine Reisekrankenversicherung obligatorisch
In der Europäischen Union wurde vor Jahren eine wichtige Entscheidung getroffen, die alle betrifft, die mit einem Kurzaufenthaltsvisum, besser bekannt als Schengen-Visum, in die Schengen-Staaten einreisen möchten. Wenn Sie ein solches Visum beantragen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Dies tun Sie, indem Sie Ihrem Visumantrag eine Kopie oder den Original-Versicherungsnachweis vorlegen. Diese Reisekrankenversicherung muss eine Reihe spezifischer Anforderungen erfüllen, die von der EU festgelegt wurden:
- Gültigkeitszeitraum: Die Versicherung muss für die gesamte Gültigkeitsdauer Ihres Visums gültig sein. Also vom Tag, an dem Ihr Visum beginnt, bis zu dem Tag, an dem es abläuft.
- Abdeckungsbereich: Die Versicherung muss in allen Schengen-Staaten gültig sein. Das bedeutet, dass Sie mindestens eine Versicherung mit europäischer Deckung benötigen.
- Abdeckung: Eine Versicherung sollte zwei wichtige Dinge abdecken. Erstens muss sie die Kosten für die Rückführung decken, also wenn Sie aus medizinischen Gründen wieder nach Hause gebracht werden müssen. Zweitens muss es die medizinischen Notfallkosten decken.
- Mindestbetrag: Die Versicherung muss eine Mindestdeckungssumme von 30.000 € für medizinische Kosten und Rückführung haben. Dieser Betrag soll gewährleisten, dass Sie während Ihres Aufenthaltes in den Schengen-Staaten für etwaige medizinische Kosten ausreichend abgesichert sind.
Um einen genehmigten Visumantrag zu gewährleisten, ist es daher wichtig, eine geeignete Reisekrankenversicherung abzuschließen, die diese EU-Bedingungen erfüllt.
Auch die Nationalitäten, die von der Visumpflicht befreit sind Bei Reisen in die Niederlande/Schengen wird der Abschluss einer zugelassenen Reisekrankenversicherung empfohlen.
Wer und wo schließt eine Krankenversicherung ab?
Wenn Sie für ein Schengen-Visum eine Reisekrankenversicherung benötigen, ist es gut zu wissen, dass diese Versicherung nicht nur vom Visumantragsteller selbst abgeschlossen werden kann. Auch ein Bürge, Partner, Referenzgeber oder ein Familienmitglied in den Niederlanden kann diese Versicherung für sich abschließen. In diesem Fall ist die Person, die die Versicherung abschließt, der Versicherungsnehmer (derjenige, der die Prämie zahlt), während die Person, die das Visum beantragt, der Versicherte ist. Nach Abschluss der Versicherung kann die Police an die weitergeleitet werden Visumantragsteller, damit es dem Visumantrag beigefügt werden kann.
Es ist wichtig, dass die Police und die Versicherungsbedingungen auf Niederländisch, Spanisch, Französisch oder Englisch verfasst sind. Dies liegt daran, dass der Entscheidungsbeamte, der den Visumantrag prüft, ein niederländischer Beamter ist und daher diese Sprachen versteht.
Ein wichtiger Aspekt bei der Auswahl einer Reiseversicherung ist die Möglichkeit, die Prämie zurückzuerhalten, wenn der Visumantrag abgelehnt wird. Wir nennen das: VISA-GARANTIE. Nicht alle Reiseversicherungen bieten diese Option an, daher ist es ratsam, sich gezielt darüber zu erkundigen und dies bei der Auswahl einer geeigneten Reiseversicherung für das Schengen-Visum zu berücksichtigen.
ACHTUNG! Wählen Sie eine Reiseversicherung, bei der Sie im Falle einer Ablehnung des Visumantrags eine Rückerstattung der Prämie (Kosten) für die Versicherung erhalten.
Einzelheiten zur Reisekrankenversicherung für Schengen-Visa
Die medizinische Reiseversicherung speziell für Schengen-Visa, beispielsweise für ausländische Gäste, die die Niederlande besuchen, unterscheidet sich in wichtigen Punkten von der Standard-Reiseversicherung, die wir normalerweise für den Urlaub abschließen. Hier sind die Hauptunterschiede:
- Zweck der Versicherung: Diese Versicherungen sind speziell für unerwartete und plötzliche medizinische Kosten während eines Aufenthalts in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern konzipiert. Sie sind daher nicht für allgemeine Reiseangelegenheiten gedacht.
- Beschränkung auf Notfallversorgung: Der Versicherungsschutz ist auf die medizinische Notfallversorgung beschränkt. Das bedeutet, dass vom ausländischen Gast erwartet wird, dass er in seinem Heimatland medizinische Versorgung in Anspruch nimmt, wenn kein Notfall vorliegt.
- Ausschluss von Vorerkrankungen: Vorhandene Beschwerden, Krankheiten und Beschwerden sind von dieser Versicherung nicht abgedeckt. Daher ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherung nur neue medizinische Situationen abdeckt, die während des Aufenthalts auftreten.
- Schwangerschaft ausgeschlossen: Eine Schwangerschaft ist generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, außer in akuten Fällen wie Präeklampsie.
- Geschäftsschluss: Die Versicherung muss vor der Abreise des ausländischen Gastes in die Niederlande abgeschlossen werden. Ein Abschluss einer Versicherung nach bereits begonnener Reise ist nicht möglich.
- Bedeutung der VersicherungsbedingungenHinweis: Bevor Sie die Police abschließen, sollten Sie sich die Deckungsübersicht und die Versicherungsbedingungen sorgfältig durchlesen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie genau wissen, was abgedeckt ist und was nicht, sodass es während des Aufenthalts Ihres Gastes keine Überraschungen gibt.
Diese Unterschiede verdeutlichen, dass die Reisekrankenversicherung für Schengen-Visa einen besonderen Schwerpunkt hat und darauf ausgelegt ist, den Anforderungen des Visumverfahrens gerecht zu werden und gleichzeitig eine medizinische Grundversorgung während des Aufenthalts in den Schengen-Staaten sicherzustellen.
Medizinische Reiseversicherung und Garantie
Wenn Sie einen ausländischen Gast oder Partner garantieren, der die Niederlande besuchen möchte, ist es ratsam, selbst eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Dies ist nicht nur eine Voraussetzung für den Visumantrag Ihres Gastes, sondern bietet Ihnen auch finanziellen Schutz. Als Bürge haften Sie finanziell für alle medizinischen Kosten, die Ihrem Gast während seines Aufenthalts in den Niederlanden entstehen, und diese Kosten können erheblich sein.
Indem Sie die Versicherung selbst abschließen und die Police per E-Mail an den Visumantragsteller senden, haben Sie die Kontrolle über den Prozess. Es empfiehlt sich, sicherzustellen, dass Sie der Versicherungsnehmer (die Person, die die Prämie zahlt) und Ihr Gast die versicherte Person ist. Ein großer Vorteil dabei ist, dass etwaige Schadenszahlungen an Sie überwiesen werden und nicht auf das Bankkonto Ihres Gastes.
Eine gute Option für diese Situation ist die von uns angebotene Schengen-Versicherung. Dies ist eine ausgezeichnete Reisekrankenversicherung, die speziell für die Beantragung eines Schengen-Visums entwickelt wurde. Es bietet den notwendigen Versicherungsschutz und erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums. Durch den Abschluss dieser Versicherung stellen Sie sicher, dass Sie die Visumsanforderungen erfüllen und sich und Ihren Gästen während ihres Aufenthalts in den Niederlanden finanziellen Schutz bieten.
SSchließen Sie eine Schengen-Versicherung bei einem niederländischen Versicherer ab
Der Abschluss einer Schengen-Krankenversicherung bei einem niederländischen Versicherer hat mehrere Vorteile, insbesondere für diejenigen, die einen ausländischen Gast oder Partner versichern. Einige wichtige Vorteile sind:
- Niederländisches Recht: Wenn Sie sich für einen niederländischen Versicherer entscheiden, unterliegt die Versicherung dem niederländischen Rechtssystem. Das bedeutet, dass Sie als Verbraucher durch das niederländische Recht geschützt sind, das Ihnen Rechte und Garantien bietet.
- Strenge Aufsicht: Niederländische Versicherer stehen unter strenger Aufsicht niederländischer Aufsichtsbehörden, wie der niederländischen Behörde für Finanzmärkte (AFM) und der De Nederlandsche Bank (DNB). Diese Aufsicht stellt sicher, dass diese Versicherer zuverlässig sind und hohe Qualitäts- und Integritätsanforderungen erfüllen.
- Zuverlässigkeit: Im Allgemeinen gelten niederländische Versicherer als zuverlässiger als einige ausländische Versicherer. Dies ist auf die strenge Aufsicht und den guten Ruf des niederländischen Versicherungsmarktes zurückzuführen.
- Einfache Kommunikation: Wenn Sie eine Versicherung bei einem niederländischen Versicherer abschließen, können Sie in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren. Dies ist insbesondere bei Fragen, Problemen oder Reklamationen hilfreich. Es verhindert Sprachbarrieren und macht den Prozess einfacher und verständlicher.
- Keine Gebühren für Auslandsgespräche: Sie müssen bei Fragen oder Reklamationen nicht im Ausland anrufen, was Kosten und mögliche Komplikationen bei Auslandsgesprächen vermeidet.
All diese Faktoren machen den Abschluss eines Schengen-Reiseversicherung Eine attraktive Wahl bei einem niederländischen Versicherer, insbesondere bei hohen Kosten oder komplexen Situationen. Es bietet Sicherheit, Komfort und Zugänglichkeit und trägt zu einer reibungsloseren Erfahrung sowohl für den Bürgen als auch für den Visumantragsteller bei.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum
Ja, es ist auf jeden Fall ratsam, in den Niederlanden eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, insbesondere wenn es um Schengen-Visa geht. Dies liegt daran, dass niederländische Versicherer als zuverlässiger gelten, einer strengen Aufsicht unterliegen und die Abwicklung von Angelegenheiten wie Kommunikation und Schadensfällen oft einfacher ist. Darüber hinaus kann ein Bürge, Referenzgeber oder ein Familienmitglied die Versicherung in den Niederlanden abschließen, was den Prozess für den Visumantragsteller vereinfacht. Damit erfüllt die Versicherung die Anforderungen für das Schengen-Visum und bietet Sicherheit für alle Beteiligten.
Nein, der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für Ihren Gast erfolgt unabhängig vom Bürgenprozess. Als Bürge tragen Sie die finanzielle Verantwortung für Ihren Gast, während die Reisekrankenversicherung nur die medizinischen Kosten übernimmt. Beides ist für eine umfassende Absicherung und Betreuung während des Aufenthalts Ihres Gastes in den Niederlanden erforderlich.
Es ist nicht erforderlich, dass die Police und die Versicherungsbedingungen der Reisekrankenversicherung in englischer Sprache verfasst sind. Diese Dokumente können auf Niederländisch sein, da der Entscheidungsbeamte, der den Visumantrag prüft, ein niederländischer Beamter ist und daher Niederländisch versteht.
Für die Beantragung eines Schengen-Visums wird die Schengen-Besucherversicherung von OOM Verzekeringen empfohlen. Diese Versicherung erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum und wird von Botschaften und VFS Global durchgehend akzeptiert.
Ja, Sie können den Beginn der Reiserisikoversicherung auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt verschieben, wenn Sie nicht sicher sind, wann Ihr ausländischer Gast ankommt. Dies ist wichtig, bevor die Versicherung in Kraft tritt. Sobald die Versicherung aktiv ist, kann das Gültigkeitsdatum nicht mehr geändert werden. Dies bietet die Flexibilität, die Versicherung an die tatsächlichen Reisedaten Ihres Gastes anzupassen.
Nein, wenn das Visum abgelehnt wird und die Versicherung noch nicht begonnen hat, müssen Sie die Versicherung nicht bezahlen. Das bedeutet, dass Sie im Falle einer Visumsablehnung kein finanzielles Risiko eingehen. Die Versicherungskosten fallen erst an, wenn die Versicherung aktiv wird und das Visum genehmigt wurde. Dies macht es zu einer sicheren Option bei der Beantragung eines Visums für einen ausländischen Gast.
Ja, mit der Reiseversicherung für Ausländer ist Ihr ausländischer Gast europaweit versichert. Dies ist nützlich, wenn Sie und Ihr Gast während seines Aufenthalts andere europäische Länder besuchen möchten. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass die Versicherung nicht im Herkunftsland des Gastes gilt, d. h. in dem Land, in dem der Gast vor seiner Abreise in die Niederlande lebte oder dessen Staatsangehörigkeit der Gast besitzt. Die Versicherung bietet Versicherungsschutz für alle anderen europäischen Länder, was das Reisen innerhalb Europas mit Ihrem Gast einfacher und sicherer macht.
Nein, bestehende Beschwerden und Krankheiten sind bei einer Reiseversicherung für Ausländer, wie z.B. der Reiserisikoversicherung, nicht versichert. Von der Versicherung ausgeschlossen sind Beschwerden und Beschwerden, die bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns oder davor bestanden haben. Der Zweck dieser Reiseversicherung besteht ausschließlich darin, plötzliche und unerwartete medizinische Kosten abzudecken, die während des Aufenthalts in den Niederlanden oder anderswo in Europa auftreten. Das bedeutet, dass die Versicherung für neue medizinische Situationen gedacht ist, die während der Reise auftreten, und nicht für bestehende medizinische Erkrankungen.
Nein, Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt werden in der Regel nicht von einer Reiseversicherung für Ausländer, wie z. B. der Reiserisikoversicherung, übernommen. Diese Versicherungspolicen sind dazu gedacht, unerwartete und plötzliche medizinische Kosten abzudecken. Schwangerschaft und Geburt gelten in der Regel nicht als solche. Das heißt, wenn Ihr ausländischer Partner in die Niederlande kommt und schwangerschaftsbezogene Betreuung benötigt, werden diese Kosten nicht von der Reiseversicherung gedeckt.
Nein, der Abschluss einer separaten Haftpflichtversicherung für Ihren ausländischen Gast ist nicht zwingend erforderlich. Wenn Ihr Gast bei Ihnen übernachtet, ist er darüber hinaus in der Regel durch Ihre eigene Haftpflichtversicherung abgesichert. Das bedeutet, dass alle Schäden, die Ihr Gast während seines Aufenthalts in Ihrem Haus anderen oder deren Eigentum zufügt, grundsätzlich von Ihrer Versicherung abgedeckt werden können. Es ist jedoch immer eine gute Idee, dies sicherheitshalber bei Ihrer Versicherungsgesellschaft zu klären, da die Versicherungsbedingungen variieren können.