Welche Versicherung benötige ich für einen Visumsantrag für die Niederlande?


Krankenversicherung für Schengen-Visum
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
√ Erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
√ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
√ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Um ein Schengen-Visum für die Niederlande zu beantragen, benötigen Sie ein medizinische Reiseversicherung oder krankenversichert sein. Das Versicherung erstattet Ihnen im Schengen-Raum entstehende medizinische Kosten. Sehen Sie sich die Versicherungsanforderungen an.
Entdecken Sie den unbeschwerten Weg in die Niederlande mit der Allianz Schengen Visa-Krankenversicherung! Ob Sie für einen Kurztrip kommen oder einen längeren Aufenthalt buchen, diese Versicherung öffnet Ihnen die Türen in die Niederlande und nach Europa.
Haben Sie keinen europäischen Pass und träumen Sie von den niederländischen Kanälen, den Tulpenfeldern oder davon, den Charme Europas zu entdecken? Ein Schengen-Visum ist Ihr Schlüssel zu diesem Abenteuer und gilt für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in mehreren europäischen Ländern. Aber denken Sie daran: Für ein solches Visum ist der Nachweis einer Kranken- oder Reisekrankenversicherung erforderlich.
Deshalb bietet die Allianz eine unverzichtbare Schengen-Visum-Krankenversicherung an: die Reiserisikoversicherung. Diese Versicherung garantiert nicht nur Ihr Visum, sondern bietet auch Schutz vor unerwarteten medizinischen Kosten während Ihrer Europareise. Entscheiden Sie sich für Sicherheit und Komfort bei der Allianz und wählen Sie die Basis für Ihr sorgenfreies Europa-Abenteuer. Vergessen Sie die Sorgen, konzentrieren Sie sich auf das Erlebnis – mit der Allianz an Ihrer Seite.
Sind Sie Seefahrer? Oder haben Sie einen Diplomatenpass? Dann müssen Sie bei Ihrem Schengen-Visumantrag keinen Versicherungsnachweis (Police) vorlegen. In allen anderen Situationen ja.
Versicherungsanforderungen
Mit dir Beantragung eines Schengen-Visums Sie müssen einen Nachweis vorlegen Versicherung (Politik). Dies kann auch das Deckblatt der Police sein (in niederländischer Sprache reicht das aus). Das Dokument muss Folgendes enthalten:
- Die Versicherung wird auf Ihren Namen abgeschlossen.
- Die Versicherung gilt in alle Länder des Schengen-Raums und während Ihres gesamten Aufenthalts.
- Die Versicherung erstattet mindestens 30.000 € für medizinische Kosten bei:
- Krankenhausaufenthalt und Behandlung
- Notfallbehandlung
- verschriebene Medikamente
- Rückführung in Ihr Wohnsitzland (auch im Todesfall)
Krankenversicherung für Schengen-Visum
Sie haben keine Schengen-Visum-Krankenversicherung? Oder entspricht Ihre Versicherung nicht den Anforderungen? Sie können schnell und einfach eine Reise- und Krankenversicherung für das Schengen-Visum abschließen, die alle Anforderungen erfüllt.
Auch ein Sponsor, ein Familienmitglied, ein Freund oder Partner kann die Versicherung in den Niederlanden für Sie abschließen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherer die Prämie zurückerstattet, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird.
Was zu tun ist | Erklärung |
---|---|
Schließen Sie Ihre eigene Versicherung ab | Sie können online eine Reise- und Krankenversicherung für das Schengen-Visum abschließen, die alle Anforderungen erfüllt. Dieser Vorgang ist oft schnell und einfach. |
Jemand anderes schließt die Versicherung ab | Ein Freund, Familienmitglied, Partner oder jemand, der Sie in die Niederlande einlädt, kann die Versicherung für Sie arrangieren. Dies ist nützlich, wenn Sie es nicht selbst tun können. |
Prüfen Sie, ob die Prämie zurückerstattet wird | Stellen Sie sicher, dass der Versicherer die Prämie zurückerstattet, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird. Dies schützt Sie vor finanziellen Verlusten, wenn Sie das Visum nicht erhalten. |
Bringen Sie einen Versicherungsnachweis (Police) mit.
Reisen Sie mit Ihrem Schengen-Visum in die Niederlande ein? Dann müssen Sie einen Versicherungsnachweis vorlegen, der für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum gültig ist.
Besitzen Sie ein Visum für die mehrfache Einreise und reisen Sie nach Ihrer ersten Reise zurück in den Schengen-Raum? Dann müssen Sie einen Versicherungsnachweis für den Zeitraum vorweisen, in dem Sie sich wieder im Schengen-Raum aufhalten.
Schließen Sie jetzt online eine Allianz Schengen-Reisekrankenversicherung ab
Benötigen Sie eine Schengen-Versicherung für die Niederlande? Hier können Sie eine zugelassene Schengen-Versicherung für jemanden aus dem Ausland abschließen, der ein Visum für die Niederlande beantragen kann. Jetzt mit Visumsgarantie! (Visumsgarantie: Wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt wird, müssen Sie die Versicherung nicht bezahlen.)
Kommt ein Schengen-Besucher aus der Türkei, Syrien, dem Libanon, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien oder Marokko oder aus Europa? Dann zahlen Sie für diese Versicherung nur 2 € pro Tag und Person. Wenn Sie aus anderen als den genannten Ländern oder von außerhalb Europas kommen, zahlen Sie 3 € pro Person und Tag.
Schengen-Reise- und Krankenversicherung vVersicherung für die Niederlande
Die Reiserisikoversicherung der Allianz (Schengen-Reise- und Krankenversicherung) erfüllt alle Voraussetzungen für die Beantragung eines Schengen-Visums (Kurzaufenthaltsvisum für maximal 90 Tage) und wird daher von der Botschaft immer akzeptiert. Ein Visumsantrag kann so schnell und reibungslos verlaufen.
Alle Vorteile der Reiserisikoversicherung – Schengen-Krankenversicherung für die Niederlande:
- Günstiger Aufschlag von 2 € pro Person und Tag.
- Visa-Garantie: Kein Visum = Premium-Rückgabe (Sie müssen nichts bezahlen und die Police läuft ab).
- Versicherungsbedingungen und Versicherungsbedingungen in klarem Niederländisch (Versicherungsbedingungen und Versicherungserklärung in englischer Sprache sind ebenfalls möglich).
- Erfüllt alle Visabestimmungen der niederländischen Regierung (Botschaften und Konsulate) und der Schengen-Länder.
- Sie können die Police vor dem Vertragsbeginn kostenlos ändern.
- Schneller Service: An Werktagen erhalten Sie die Police innerhalb von 24 Stunden, bei Bedarf auch früher.

Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |

Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Allianz Reiserisikoversicherung für Schengen-Visa
Prämie pro Person und Tag | ab € 2,- | |
Höchstalter bis | 70 Jahr | |
SOS-Kosten (einschließlich Hilfe, Rettung und Suche) | ✔ | |
Medizinische Kosten (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte) | ✔ | |
Krankheit, Unfall oder Verlust des Versicherten | ✔ | |
Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten | ✔ | |
Tod der mitversicherten Reisebegleitung | ✔ | |
Rückführung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste) | ✔ | |
Kosten für Beerdigung/Einäscherung und Reisekosten für die Familie | ✔ | |
Reisedokumente (Anschaffungskosten) | ✔ | |
Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel | ✔ | |
Schäden an Unterkünften | ✔ | |
Schäden an versichertem Eigentum im Herkunftsland | ✔ | |
Zwangsverzögerung | ✔ | |
Optionen zur Versicherung: | ||
Wintersport und Spezialsportarten | ✔ | |
Stornierung | ✔ | |
Weltweite Berichterstattung | ✔ |
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:

- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Schengen-Krankenversicherung für die Niederlande (FAQ)
Lesen Sie hier häufig gestellte Fragen und Antworten zur Schengen-Visum-Krankenversicherung.
Bei der Beantragung bzw. Abholung des Schengen-Visums für die Niederlande muss der Visumantragsteller nachweisen können, dass eine Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Der Grund dafür ist, dass die Schengen-Staaten nicht für etwaige Kosten eines ausländischen Gastes, wie beispielsweise Krankenhauskosten, aufkommen wollen. Darüber hinaus ist eine Versicherung ein (finanzieller) Schutz für jemanden, der als Bürge auftritt.
Die Schengen-Versicherung muss alle Kosten im Zusammenhang mit der Rückführung aus medizinischen Gründen, dringender medizinischer Versorgung und/oder Notfallbehandlung im Krankenhaus abdecken. Die abzuschließende Versicherung muss für den gesamten Schengen-Raum gültig sein, eine Mindestdeckungssumme von 30.000 € haben und die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts abdecken. Der Nachweis der Originalversicherung muss bei der Antragstellung bzw. erst bei der Visumserteilung vorgelegt werden.
Ja, das ist kein Problem. Sie sind dann der Versicherungsnehmer (zahlt die Prämie) und der ausländische Gast ist der Versicherte.
Mit dem Antragsformular ermächtigen Sie den Versicherer zum Lastschrifteinzug. Die Abbuchung der Prämie von Ihrem Zahlungskonto erfolgt in der Regel kurz vor Versicherungsbeginn.
Nein, wenn ein Visumantrag abgelehnt wird und die Versicherung noch nicht begonnen hat, erhalten Sie eine volle Rückerstattung der Prämie.
Sie erhalten die Police (inkl. Konditionen) digital per E-Mail. Anschließend können Sie die Police per E-Mail an Ihren ausländischen Gast senden.
Grundsätzlich am selben Tag oder am nächsten Tag. Anfragen, die am Wochenende eingehen, werden am Montag bearbeitet.
Bevor die Police in Kraft tritt, können Sie problemlos das Start- und/oder Enddatum der Police anpassen.
Liegt eine Garantie vor (der ausländische Gast wohnt beim Bürgen), dient die Reiseversicherung auch der finanziellen Absicherung dieser Person. Mit einer niederländischen Schengen-Versicherung unterliegen Sie niederländischem Recht. Niederländische Versicherer unterliegen einer strengen Aufsicht und sind in der Regel zuverlässiger als ausländische Versicherer. Das ist eine schöne Idee zu hohen Kosten.
Die Schengen-Reiseversicherung für Ausländer bietet Schutz für die Erbringung von Hilfeleistungen, die Erstattung außerordentlicher Kosten und medizinischer Behandlungskosten:
– Hilfe: Bei Krankheit oder Unfall können Sie rund um die Uhr auf professionelle Hilfe und Beratung zählen.
– Repatriierung: Kosten für die Repatriierung (Rückkehr ins Heimatland) aufgrund von Krankheit oder Tod.
– Außerordentliche Kosten: Kosten, die im Notfall entstehen müssen (z. B. zusätzliche Reise- oder Übernachtungskosten), werden erstattet.
– Medizinische Kosten: Medizinische Kosten infolge eines Unfalls oder einer Krankheit, die während der Gültigkeitsdauer der Versicherung eingetreten sind, sind bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 € versichert.
– Zahnarztkosten: entstehen durch einen Unfall.
– Diebstahl Ihrer Reisedokumente.
– Verspätete Ankunft des Gepäcks.
Beschwerden und Beschwerden, die bereits bei oder vor Versicherungsbeginn bestanden, sind nicht versichert und daher nicht ersatzfähig. Die Schengen-Versicherung für Ausländer ist nur für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern gedacht.

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