Schengen-Visum: Was ist der Unterschied zwischen Sponsoring und Privatunterkunft?
Wenn Sie für einen ausländischen Gast ein Schengen-Visum für die Niederlande beantragen, müssen Sie sich möglicherweise mit den Bedingungen der Garantie und der Unterkunft auseinandersetzen. Was ist das und was ist der Unterschied?
Ein Garantie bedeutet, dass Sie eine finanzielle Garantie für einen ausländischen Besucher leisten, der ein Visum benötigt und nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügt.
Ein Unterkunft bedeutet, dass sich ein visumpflichtiger oder nicht visumpflichtiger Ausländer während seines Aufenthalts bei Ihnen aufhält. Bleiben Sie also in Ihrem Haus. Ein Formular zur Bereitstellung einer Unterkunft hat bisher weit verbreitete Verwendung gefunden Einladungsbrief ersetzt
Wann ist eine Garantie notwendig?
Bei unzureichendem Einkommen des Besuchers ist eine Bürgschaft erforderlich. Ihr Besucher muss nachweisen können, dass er an allen Tagen, an denen er sich in den Niederlanden aufhält, mindestens 55 € pro Tag (pro Person) ausgeben kann. Ist er dazu nicht in der Lage, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Bürge auftreten. Voraussetzung für die Bürgschaft ist, dass der Bürge über ein ausreichendes und nachhaltiges Einkommen verfügt. Wenn Sie nicht über diese verfügen, können Sie eine andere Person als Bürge beauftragen.
Was garantieren Sie?
Eine Garantie bedeutet, dass Sie erklären, für die Kosten zu bürgen, die einem Ausländer im Schengen-Raum entstehen können. Man muss zum Beispiel an die medizinischen Kosten denken. Gerade deshalb ist es wichtig, dass der Bürge eine gute Reisekrankenversicherung. Schließen Sie dies am besten bei einem zuverlässigen Versicherer in den Niederlanden ab. So schützen Sie sich, da der Bürge finanziell verantwortlich ist.
Garantietext
Der folgende Text wird von der Regierung auf dem Garantieformular verwendet. Mit der Unterzeichnung dieses Formulars erklären Sie sich mit den folgenden Bestimmungen einverstanden:
Hiermit erkläre ich (der/die Unterzeichnete), dass ich die Übernahme der von der unter 4. genannten Person verursachten Kosten für den Aufenthalt, die medizinische Versorgung und die Rückführung für die Dauer von 5 Jahren oder kürzer als die Dauer des Aufenthalts ab Einreise garantiere der Person in das Schengen-Gebiet, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € pro Jahr, sofern diese Kosten ansonsten vom Staat und/oder öffentlichen Stellen getragen würden. Die Garantie endet, wenn hinreichend nachgewiesen werden kann, dass die unter 4. genannte Person den Schengen-Raum verlassen hat (z. B. durch einen von einem Schengen-Staat angebrachten Ausreisestempel oder einen von einer für die Grenzkontrolle im Herkunftsland zuständigen Behörde angebrachten Einreisestempel). ).
Privatunterkunft
Hat Ihr Gast genug Geld, um in den Niederlanden zu bleiben, und wohnt er oder sie bei Ihnen? Dann ist eine Garantie nicht notwendig. In diesem Fall beantragen Sie eine Privatunterkunft nur über den Garantienachweis und/oder das Privatunterkunftsformular. Bitte beachten Sie, dass Ihr Gast bei der Beantragung eines Visums nachweisen muss, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.
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