Schengen-Reiseversicherung Allianz
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
✔︎ Erfüllt alle Voraussetzungen für ein Schengen-Visum.
✔︎ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
✔︎ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
✔︎ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
✔︎ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Wat is een Schengen-Reiseversicherung? Was kann man damit machen und was muss es erfüllen? Wir erklären Ihnen das.
Wer einer Visumpflicht unterliegt, also für die Einreise in die Niederlande ein Schengen-Visum beantragen muss, muss nachweisen können, dass er während seines Aufenthalts im Schengen-Raum für medizinische Kosten versichert ist. Dies ist mit einer Schengen-Reiseversicherung möglich.
Die Schengen-Visum-Reiseversicherung ist eine Versicherungspolice, die speziell für Personen entwickelt wurde, die ein Schengen-Visum beantragt haben. Diese Art von Versicherung deckt medizinische Kosten und andere unerwartete Ereignisse ab, die während einer Reise in den Schengen-Raum auftreten können.
Eine Reiseversicherung für ein Schengen-Visum ist für Personen, die ein Schengen-Visum beantragen, obligatorisch. Denn die Schengen-Länder verlangen, dass Reisende, die ein Visum beantragen, über ausreichende finanzielle Mittel für die Reise und den Aufenthalt im Schengen-Raum verfügen und während ihres Aufenthalts nicht auf die öffentliche Gesundheitsversorgung angewiesen sind.
Eine Reiseversicherung für ein Schengen-Visum deckt medizinische Kosten ab, die während eines Aufenthalts im Schengen-Raum entstehen können, beispielsweise eine medizinische Notfallbehandlung.
Was ist eine Schengen-Reiseversicherung für ein Visum?
Ein Schengen-Reiseversicherung ist eine Krankenversicherung, die die vom Europäischen Rat festgelegten Anforderungen für die Erteilung eines Schengen-Visums erfüllt. Im März 2004 beschloss die EU in Brüssel, ab dem 1. Juni 2004 eine obligatorische Krankenversicherung als Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzaufenthaltsvisums (Schengen-Visum) einzuführen. Für ausländische Gäste, die ein Visum benötigen, ist der Abschluss einer Schengen-Versicherung zwingend erforderlich und bei der Beantragung eines Visums für die Niederlande vorzulegen.
Wenn Sie Familie, Freunde oder einen Partner aus dem Ausland mitbringen, muss ein Schengen-Visum bei einem externen Dienstleister im Herkunftsland beantragt werden. Der Visumantragsteller muss nachweisen können, dass auch eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen wurde, die den Schengen-Bedingungen entspricht. Ein Nachweis hierüber – die Police – muss bei der Beantragung des Visums bzw. bei der Abholung des Visums vorgelegt werden.
Welche Voraussetzungen muss eine Schengen-Reiseversicherung erfüllen?
Die Schengen-Reiseversicherung muss alle Kosten im Zusammenhang mit der Rückführung aus medizinischen Gründen, dringender medizinischer Versorgung und/oder Notfallbehandlung im Krankenhaus abdecken. Die abzuschließende Reisekrankenversicherung muss den gesamten Umfang abdecken Schengen-Raum gültig sein, eine Mindestdeckungssumme von 30.000 € haben und die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts abdecken.
Die Schengen-Krankenversicherung muss mindestens in allen 27 Ländern gültig sein, die zusammen den Schengen-Raum bilden.
Was ist der Schengen-Raum?
Der Schengen-Raum ist ein Zusammenschluss von 27 europäischen Mitgliedsstaaten, die eine gemeinsame Grenz- und Visapolitik verfolgen. Wir nennen diese Länder Schengen-Staaten oder Schengen-Staaten. Für die Mitgliedstaaten gelten daher die gleichen Visabestimmungen, die im gemeinsamen Visakodex, EU-Verordnung 810/2009/EG, festgelegt sind. Dadurch können sich Reisende im gesamten Schengen-Raum ohne gegenseitige Grenzkontrollen bewegen, Visuminhaber benötigen zum Überqueren der Außengrenze des Schengen-Raums lediglich ein einziges Visum, das Schengen-Visum.
Der Schengen-Raum besteht aus 27 Ländern:
Belgien | Dänemark | Deutschland |
Estland | Finnland | Frankreich |
Griechenland | Ungarn | Italien |
Lettland | Liechtenstein | Litauen |
Luxemburg | Malta | Niederlande |
Norwegen | Oostenrijk | Polen |
Portugal | Slovenië | Slowakei |
Spanien | Tschechische Republik | Island |
Schweden | Schweiz | Kroatië |
Hinweis: Die EU-Länder Bulgarien, Zypern, Irland, Rumänien und das Vereinigte Königreich sind keine Schengen-Staaten.
Warum ist eine Schengen-Reiseversicherung für die Beantragung eines Visums obligatorisch?
Bei der Beantragung bzw. Abholung des Visums muss der Visumantragsteller nachweisen können, dass für die Dauer seines Aufenthalts in den Niederlanden eine Schengen-Reiseversicherung abgeschlossen wurde. Der Grund dafür ist, dass die Schengen-Staaten nicht für etwaige Kosten eines ausländischen Gastes, wie beispielsweise Krankenhauskosten, aufkommen wollen. Eine Reiseversicherung ist auch ein (finanzieller) Schutz für jemanden, der als Bürge auftritt.
Schengen-Reiseversicherung
Möchten Sie eine Schengen-Reiseversicherung abschließen? Wir empfehlen die Reiserisikoversicherung der Allianz Global Assistance. Hierbei handelt es sich um eine anerkannte Schengen-Versicherung, die Sie hier einfach und schnell abschließen können.
Die Reiserisikoversicherung erfüllt alle Anforderungen für Schengen-Visa und wird von der Botschaft stets akzeptiert. Ab 2 € pro Tag, hervorragender Versicherungsschutz für Assistenz, medizinische Kosten und Rückführung.
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
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Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
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Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:
- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema „Was ist eine Schengen-Reiseversicherung?“ FAQ
Lesen Sie unten die häufig gestellten Fragen und Antworten zur Schengen-Reiseversicherung.
Eine Schengen-Reiseversicherung ist eine Krankenversicherung, die die vom Europäischen Rat festgelegten Anforderungen für die Erteilung eines Schengen-Visums erfüllt. Für ausländische Gäste, die ein Visum benötigen, ist der Abschluss einer Schengen-Versicherung zwingend erforderlich und bei der Beantragung eines Visums für die Niederlande vorzulegen.
Bei der Beantragung bzw. Abholung des Visums muss der Visumantragsteller nachweisen können, dass für die Dauer seines Aufenthalts in den Niederlanden eine Reiseversicherung abgeschlossen wurde. Der Grund dafür ist, dass die Schengen-Staaten nicht für etwaige Kosten eines ausländischen Gastes, wie beispielsweise Krankenhauskosten, aufkommen wollen. Eine Reiseversicherung ist auch ein (finanzieller) Schutz für jemanden, der als Bürge auftritt.
Die Reiseversicherung muss alle Kosten im Zusammenhang mit der Rückführung aus medizinischen Gründen, dringender medizinischer Versorgung und/oder Notfallbehandlung im Krankenhaus abdecken. Die abzuschließende Reisekrankenversicherung muss für den gesamten Schengen-Raum gültig sein, eine Mindestdeckungssumme von 30.000 € haben und die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts abdecken. Der Nachweis der Originalversicherung muss bei der Antragstellung bzw. erst bei der Visumserteilung vorgelegt werden.
Ja, das ist kein Problem. Sie sind dann der Versicherungsnehmer (zahlt die Prämie) und der ausländische Gast ist der Versicherte.
Mit dem Antragsformular ermächtigen Sie den Versicherer zum Lastschrifteinzug. Die Abbuchung der Prämie von Ihrem Zahlungskonto erfolgt in der Regel kurz vor Versicherungsbeginn.
Nein, wenn ein Visumantrag abgelehnt wird und die Versicherung noch nicht begonnen hat, erhalten Sie eine volle Rückerstattung der Prämie.
Sie erhalten die Police (inkl. Konditionen) digital per E-Mail. Anschließend können Sie die Police per E-Mail an Ihren ausländischen Gast senden.
Grundsätzlich am selben Tag oder am nächsten Tag. Anfragen, die am Wochenende eingehen, werden am Montag bearbeitet.
Bevor die Police in Kraft tritt, können Sie problemlos das Start- und/oder Enddatum der Police anpassen.
Liegt eine Garantie vor (der ausländische Gast wohnt beim Bürgen), dient die Reiseversicherung auch der finanziellen Absicherung dieser Person. Mit einer niederländischen Reiseversicherung unterliegen Sie niederländischem Recht. Niederländische Versicherer unterliegen einer strengen Aufsicht und sind in der Regel zuverlässiger als ausländische Versicherer. Das ist eine schöne Idee zu hohen Kosten.
Die Reiseversicherung für Ausländer deckt die Erbringung von Hilfeleistungen, die Erstattung außerordentlicher Kosten und medizinischer Kosten ab:
– Hilfe: Bei Krankheit oder Unfall können Sie rund um die Uhr auf professionelle Hilfe und Beratung zählen.
– Repatriierung: Kosten für die Repatriierung (Rückkehr ins Heimatland) aufgrund von Krankheit oder Tod.
– Außerordentliche Kosten: Kosten, die im Notfall entstehen müssen (z. B. zusätzliche Reise- oder Übernachtungskosten), werden erstattet.
– Medizinische Kosten: Medizinische Kosten aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit, die während der Gültigkeitsdauer der Versicherung eingetreten sind, sind bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 € versichert.
– Zahnarztkosten: entstehen durch einen Unfall.
– Diebstahl Ihrer Reisedokumente.
– Verspätete Ankunft des Gepäcks.
Mit der Reiserisikoversicherung sind Sie gegen Corona versichert, wenn Sie in die Niederlande reisen.
In Europa sind Sie nur in gelben Gebieten gegen Corona versichert (Reisehinweise).
Nein, dafür ist diese Reiseversicherung nicht gedacht. Die Kosten für eine Schwangerschaft gehen zu Ihren Lasten.
Beschwerden und Beschwerden, die bereits bei oder vor Versicherungsbeginn bestanden, sind nicht versichert und daher nicht ersatzfähig. Die Reiseversicherung für Ausländer ist nur für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern gedacht.
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