Ausländische und später auch niederländische Reisende, die aus Corona-Risikogebieten kommen, müssen bei der Ankunft in unserem Land bald ein negatives Testergebnis vorweisen. Diese sogenannte Nicht-Covid-Erklärung muss spätestens 48 Stunden vor der Ankunft erfolgen. Dies schreibt Gesundheitsminister De Jonge in einem Brief an das Repräsentantenhaus.
Für Reisende von außerhalb der EU gilt: Schengen-Raum und das Vereinigte Königreich möchte, dass De Jonge diese Maßnahme Mitte Dezember in Kraft setzt. Damit es auch für Reisende aus Ländern mit offenen Grenzen gilt, muss zunächst das Gesetz angepasst werden. De Jonge hofft, dass er ihnen ab dem nächsten Frühjahr eine negative Beweispflicht auferlegen kann.
Hinweis von OMT: negatives Testergebnis für alle Reisenden
Das OMT hat zuvor empfohlen, die Möglichkeit zu prüfen, bei der Einreise in die Niederlande für alle Reisenden (sowohl zurückkehrende niederländische Staatsangehörige als auch ausländische Besucher in die Niederlande) aus orangefarbenen oder roten Gebieten ein negatives Testergebnis zu verlangen.
Nach Angaben des Ministers besteht beim Reisen die Gefahr der Verbreitung und Einschleppung des Coronavirus. Dies unterstreichen die Erfahrungen von wiederkehrenden Wintersportlern im Februar und März sowie von Urlaubern in den Sommerferien. Deshalb hält er es für sehr wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, um das Reisen sicherer zu machen.
Reisehinweise
Bis Mitte Januar wird davon abgeraten, ins Ausland zu reisen. Auch nach Mitte Januar bleiben die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes Ausgangspunkt. Wenn für ein Land ein „orangefarbener“ Reisehinweis gilt, wird empfohlen, nur unbedingt notwendige Reisen zu unternehmen. Urlaub ist keine notwendige Reise. Dieser notwendige Verkehr birgt Risiken. Auch bei einer notwendigen Reise ist die Ansteckungsgefahr in COVID-19-Risikogebieten erhöht. Aus diesem Grund möchte De Jonge Maßnahmen ergreifen, um notwendige Reisen aus COVID-19-Risikogebieten sicherer zu machen: Sie fordert eine negative Testbescheinigung und testet Reisende fünf Tage nach ihrer Ankunft in den Niederlanden.
Er will Reisende, die aus einem Covid-Risikogebiet in die Niederlande einreisen, dazu verpflichten, ein negatives Testergebnis vorweisen zu können, das nicht mehr als 48 Stunden vor der Ankunft ausgestellt wurde. Derzeit gibt es nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten, eine sogenannte Nicht-Covid-Erklärung zu verlangen. Dafür will der Minister das Gesetz ändern. Mit der Umsetzung ist voraussichtlich erst im Frühjahr 2021 zu rechnen.
Ausnahme vom EU-Einreiseverbot für bestimmte Drittstaatsangehörige
Für bestimmte Drittstaatsangehörige (Einwohner außerhalb der EU/des Schengen-Raums und des Vereinigten Königreichs, die vom EU-Einreiseverbot ausgenommen sind) kann auf Grundlage des Schengener Grenzkodexes die Vorlage einer Negativtestbescheinigung ohne Gesetzesänderung verlangt werden das EU-Einreiseverbot. Für diese Reisenden will der Minister dies kurzfristig einführen, er strebt Mitte Dezember an.
Rolle für Fluggesellschaften
Darüber hinaus prüft De Jonge gemeinsam mit dem Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, dem Ministerium für Justiz und Sicherheit und den Fluggesellschaften, ob sie die Negativtesterklärung auch auf (einigen) Flügen für Einwohner der EU freiwillig einführen wollen .
Ihm zufolge kann die Einführung einer negativen Testbescheinigung infizierte Reisende aus COVID-19-Risikogebieten nicht vollständig von der Einreise in die Niederlande abhalten. Schließlich kann sich ein Reisender nach der Durchführung des Tests oder so kurz vor dem Test anstecken, dass die Aussage noch unzuverlässig ist. Daher müssen sich diese Reisenden weiterhin in häusliche Quarantäne begeben.
Dazu will der Minister die Möglichkeit prüfen, diesen Reisenden ab Mitte Januar die Möglichkeit zu bieten, sich fünf Tage nach der Ankunft testen zu lassen. Im Falle eines negativen Tests kann die Quarantäne dann beendet werden.
Quelle: Brief an das Parlament zum Stand der Dinge COVID-19 (Zentralregierung)