Reisekrankenversicherung für Schengen-Visum mit Covid-19-Abdeckung
Aufgrund der Corona-Pandemie fordern auch einige Büros von VFS Global, dem externen Dienstleister der niederländischen Botschaft, eine englischsprachige Stellungnahme an, in der es heißt, dass die Reisekrankenversicherung für einen Visumsantrag bietet auch Schutz gegen Covid-19.
Die Reisekrankenversicherung für die Beantragung eines Kurzaufenthalts-Schengen-Visums muss alle Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit einer Rückführung aus medizinischen Gründen und/oder einer Notfallbehandlung während des Aufenthalts des Visuminhabers entstehen können.
Ausgaben aufgrund einer Pandemiesituation (einschließlich Covid-19) können nicht von der Deckung ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund möchte VFS Global, dass Pandemiesituationen in der Reisekrankenversicherung ausdrücklich erwähnt werden. Wenn eine medizinische Reiseversicherung medizinische Kosten aufgrund der Pandemie ausschließt, kann der Visumantrag abgelehnt werden.
Diese Nachricht befindet sich auf der Website von VFS Global Tunesien:
Achtung: Der Besitz einer Reisekrankenversicherung ist Voraussetzung für die Beantragung eines Schengen-Visums. Das TMI muss alle Kosten tragen, die im Zusammenhang mit der Rückführung aus medizinischen Gründen und/oder der Notfallbehandlung während des Aufenthalts des Visuminhabers entstehen können. Kosten, die aufgrund von Pandemiesituationen (einschließlich Covid-19) entstehen, können nicht von der Deckung ausgeschlossen werden. Die Einbeziehung von Pandemiesituationen sollte in Ihrem TMI ausdrücklich erwähnt werden. Wenn Ihr TMI die Abdeckung von Pandemiesituationen ausschließt, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Sollte dies zu Problemen führen, können Sie über diese Website eine Reisekrankenversicherung für die Beantragung eines Schengen-Visums abschließen. Anschließend können Sie ganz einfach eine englischsprachige Versicherungsbescheinigung anfordern, aus der hervorgeht, dass der ausländische Gast auch gegen Covid-19 versichert ist. Lesen Sie hier mehr: Reisekrankenversicherung für Schengen-Visum mit Covid-19-Abdeckung