Die Niederlande sind Teil des Schengen-Raums. Dieser Bereich ist ein Zusammenschluss von 26 europäischen Mitgliedsstaaten, die eine gemeinsame Grenz- und Visapolitik betreiben, wir nennen diese Länder Schengen-Staaten oder Schengen-Staaten.
Für die Mitgliedstaaten gelten die gleichen Visabestimmungen, die im gemeinsamen Visakodex festgelegt sind. Dies ermöglicht es Reisenden, sich innerhalb des gesamten Schengen-Raums ohne gegenseitige Grenzkontrollen zu bewegen, visumpflichtige Personen haben nur ein Visum, das Schengen-Visum, erforderlich, um die Außengrenze des Schengen-Raums zu überschreiten.
Der freie Personenverkehr ist ein Grundrecht, das die EU ihren Bürgern garantiert. Es ermöglicht jedem EU-Bürger, ohne besondere Formalitäten in jedem EU-Land zu reisen, zu arbeiten und zu leben. Die Schengen-Zusammenarbeit erhöht diese Freiheit, indem sie es den Bürgern ermöglicht, Binnengrenzen zu überschreiten, ohne Grenzkontrollen zu unterliegen. Der Schengen-Raum garantiert die Freizügigkeit für mehr als 400 Millionen EU-Bürger sowie für viele Nicht-EU-Bürger, Geschäftsleute, Touristen und andere Personen, die sich rechtmäßig im EU-Gebiet aufhalten.
Schengen-Länder
Die unten aufgeführten Länder sind Teil des Schengen-Raums:
Belgien | Dänemark | Deutschland |
Estland | Finnland | Frankreich |
Griechenland | Ungarn | Italien |
Lettland | Liechtenstein | Litauen |
Luxemburg | Malta | Niederlande |
Norwegen | Oostenrijk | Polen |
Portugal | Slovenië | Slowakei |
Spanien | Tschechische Republik | Island |
Schweden | Schweiz | Kroatië |
Die Länder Bulgarien, Kroatien und Rumänien haben ein Verfahren für den Beitritt zum Schengen-Raum eingeleitet. Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein sind aus Nicht-EU-Ländern dem Schengen-Raum beigetreten.
Freizügigkeit in Europa
1985 unterzeichneten die einzelnen EU-Regierungen in Schengen (einem kleinen Dorf in Luxemburg) den Schengener Vertrag. Mit diesem Vertrag haben sich die beteiligten Länder auf den schrittweisen Abbau der Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen geeinigt. Die Umsetzung des Schengener Abkommens begann 1995, zunächst unter Beteiligung von sieben EU-Staaten. Mittlerweile sind 27 Länder Teil des Schengen-Raums.
Alle EU-Bürger, unabhängig von ihrer Nationalität, können die Binnengrenzen überqueren, ohne Grenzkontrollen zu unterliegen. Die zuständigen nationalen Behörden können jedoch auch an Binnengrenzen und in Grenzgebieten polizeiliche Kontrollen durchführen, sofern diese Kontrollen nicht Grenzkontrollen gleichgestellt sind.
Im Falle einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit kann ein Schengen-Staat vorübergehend Grenzkontrollen an seinen Binnengrenzen einführen. Grundsätzlich für einen begrenzten Zeitraum von höchstens dreißig Tagen. Wenn solche Kontrollen wieder eingeführt werden, müssen die anderen Schengen-Staaten, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission sowie die Öffentlichkeit informiert werden.
Freiheit und Sicherheit für Reisende
Die Schengen-Bestimmungen sorgen dafür, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen der Union abgeschafft und die Kontrollen an den Außengrenzen verschärft werden. Dies entspricht den Vereinbarungen. Diese Vereinbarungen umfassen mehrere Bereiche:
- gemeinsame Regeln für Personen, die die Außengrenzen der EU überschreiten, einschließlich der Arten der erforderlichen Visa und der Art und Weise, wie die Kontrollen an den Außengrenzen durchzuführen sind;
- Harmonisierung der Einreisebedingungen und Visabestimmungen für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage);
- verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit (einschließlich des Rechts auf grenzüberschreitende Überwachung und Nachverfolgung);
- engere justizielle Zusammenarbeit durch ein schnelleres Auslieferungssystem und die Übertragung der Vollstreckung strafrechtlicher Urteile;
- Aufbau und Entwicklung des Schengener Informationssystems (SIS);
- Dokumente, die für Reisen in Europa erforderlich sind.
Bedingungen für den Beitritt zum Schengen-Raum
Der Beitritt zum Schengen-Raum ist nicht nur eine politische Entscheidung. Die Länder müssen außerdem eine Liste von Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. Vorbereitung und Fähigkeit:
- die Verantwortung für die Kontrolle der Außengrenzen im Namen der anderen Schengen-Staaten und für die Ausstellung einheitlicher Schengen-Visa zu übernehmen;
- effizient mit den Strafverfolgungsbehörden in anderen Schengen-Staaten zusammenarbeiten, um ein hohes Maß an Sicherheit aufrechtzuerhalten, sobald die Grenzkontrollen zwischen den Schengen-Staaten abgeschafft sind;
- in der Lage sein, die gemeinsamen Schengen-Regeln wie Land-, See- und Luftgrenzkontrollen (Flughäfen), Visumerteilung, polizeiliche Zusammenarbeit und Schutz personenbezogener Daten anzuwenden;
- Seien Sie verbunden und nutzen Sie das SIS.
Die Kandidatenländer werden vor dem Beitritt zum Schengen-Raum einer „Schengen-Bewertung“ unterzogen. Anschließend werden die Länder regelmäßig überprüft, um die korrekte Anwendung der Rechtsvorschriften sicherzustellen.
