Was ist ETIAS, das neue Reiseinformations- und -genehmigungssystem der Europäischen Union, und wie funktioniert es?
In diesem Artikel erklären wir es kurz was das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem ist und wofür es ist.
Warum ETIAS?
ETIAS dient der Sicherheitskontrolle von Nicht-EU-Bürgern, die ohne Visum einreisen Schengen-Raum bessere Kontrolle der Reise, was dazu beiträgt:
- ein hohes Maß an Sicherheit;
- Verhinderung illegaler Einwanderung;
- Schutz der öffentlichen Gesundheit;
- wirksamere Grenzkontrollen;
- die Ziele des Schengener Informationssystems;
- die Verhütung, Aufdeckung und Aufklärung terroristischer Straftaten oder anderer schwerer Straftaten.
Was sind die Kernpunkte von ETIAS?
- ETIAS ist ein automatisiertes IT-System zur Identifizierung von Sicherheits- oder illegalen Migrationsrisiken, die von visumfreien Reisenden in den Schengen-Raum ausgehen, unter Wahrung der Grundrechte und des Datenschutzes.
- Es wird entwickelt von eu-LISA und soll im Jahr 2022 betriebsbereit sein.
- Nicht-EU-Bürger, die für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum benötigen, müssen vor Reiseantritt eine Reisegenehmigung (ETIAS) beantragen.
- Nach dem Ausfüllen eines Online-Antragsformulars führt das System eine Prüfung anhand der EU-Informationssysteme für Grenzen und Sicherheit durch.
- Vorabprüfung von Nicht-EU-Bürgern, die von der Visumpflicht befreit sind:
- erleichtert Grenzkontrollen;
- verhindert Bürokratie und Verzögerungen für Reisende, wenn sie sich an den Grenzen melden;
- sorgt für eine koordinierte und harmonisierte Risikobewertung von Nicht-EU-Bürgern;
- und die Zahl der Einreiseverweigerungen an Grenzübergangsstellen deutlich reduziert.
Was ist eine Autorisierung im Fall von ETIAS?
- Die Etias-Reisegenehmigung kostet 7,00 Euro und ist drei Jahre gültig. Die Reisegenehmigung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr erfüllt sind, oder aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Erteilung nicht erfüllt waren.
- Wird eine Reisegenehmigung verweigert, behält sich der Antragsteller das Recht vor, Berufung einzulegen. Der Rechtsbehelf kann in dem EU-Land, das über den Antrag entschieden hat, und nach Maßgabe des dortigen Landesrechts eingelegt werden.
Quelle: eur-lex.europa.eu

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