Welche Versicherungen sind für eine Bürgschaft und/oder Unterbringung eines visumpflichtigen ausländischen Gastes erforderlich?
Wenn ein ausländischer Gast, der einem Visum unterliegt, in die Niederlande kommt, ist das ein guter Blick Versicherung für medizinische Kosten und Haftung. Als Bürge haften Sie finanziell für die Person aus dem Ausland.
Medizinische Reiseversicherung
Zunächst einmal gibt es die obligatorische medizinische Reiseversicherung für Ihren ausländischen Gast. Diese Versicherung stellt sicher, dass, wenn für die Notfallversorgung medizinische Kosten anfallen, diese beim Versicherer geltend gemacht werden können. Berücksichtigen Sie die medizinischen Kosten für bestehende Krankheiten, Beschwerden und Beschwerden nicht ist bedeckt.
Sie sollten auch wissen, dass es in der Regel einen Selbstbehalt für medizinische Kosten gibt. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes oder anderer medizinischer Komplikationen sollten Sie sich immer an die Notfallzentrale Ihres Versicherers wenden. Formal müssen sie zunächst eine Genehmigung erteilen, insbesondere wenn die Kosten hoch sind. Lesen Sie daher immer zuerst die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch.
Wenn Ihr ausländischer Gast innerhalb des Schengen-Raums reist, muss die Police für diesen gelten medizinische Reiseversicherung sowie weitere Dokumente und Beweismittel. Beamte/Grenzschutzbeamte möchten diese Dokumente möglicherweise an einem Grenzübergang überprüfen. Der visumpflichtige Ausländer muss dann nachweisen, dass er für medizinische Kosten und Rückführung versichert ist.
Haftpflichtversicherung für Privatpersonen
Ihr ausländischer Gast kann Schaden anrichten. Angenommen, er oder sie überquert die Straße, ohne genau hinzusehen, und ein Auto muss ausweichen und prallt gegen einen Laternenpfahl. Der Schaden kann sich dann in den Papieren niederschlagen. Wenn Sie der Bürge sind, können Sie für diesen Schaden haftbar gemacht werden.
Daher ist es wichtig, dass Sie selbst eines haben Privathaftpflichtversicherung (AVP). Schäden an Dritten, die durch Ihre Gäste verursacht werden, werden in der Regel von Ihnen selbst gedeckt Haftpflichtversicherung. Für Schäden, die Gäste an Ihren Sachen verursachen, besteht keine gesetzliche Haftung. Lesen Sie dazu die Versicherungsbedingungen Ihrer AVP oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer.
Wenn Sie nicht der Beherbergungsbetrieb, sondern ein Bürge sind, empfiehlt es sich, Ihren Gast vorab zu bitten, sich gegen die Haftpflicht zu versichern (Weltversicherung), beispielsweise durch den Abschluss einer Police in seinem Heimatland. Dadurch verringert sich das Risiko, dass Sie mit einem Schadensersatzanspruch konfrontiert werden, wenn Ihr ausländischer Gast einen Schaden verursacht.
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Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
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Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Versicherung für ausländische Gäste (FAQ)
Ja, das ist kein Problem. Sie sind dann der Versicherungsnehmer (zahlt die Prämie) und der ausländische Gast ist der Versicherte.
Die Ausländerkrankenversicherung deckt die Hilfeleistung, die Erstattung außerordentlicher Kosten und Krankheitskosten ab:
– Hilfe: Bei Krankheit oder Unfall können Sie rund um die Uhr auf professionelle Hilfe und Beratung zählen.
– Repatriierung: Kosten für die Repatriierung (Rückkehr ins Heimatland) aufgrund von Krankheit oder Tod.
– Außerordentliche Kosten: Kosten, die im Notfall entstehen müssen (z. B. zusätzliche Reise- oder Übernachtungskosten), werden erstattet.
– Medizinische Kosten: Medizinische Kosten infolge eines Unfalls oder einer Krankheit, die während der Gültigkeitsdauer der Versicherung eingetreten sind, sind bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 € versichert.
– Zahnarztkosten: entstehen durch einen Unfall.
– Diebstahl Ihrer Reisedokumente.
– Verspätete Ankunft des Gepäcks.
Mit dem Antragsformular ermächtigen Sie den Versicherer zum Lastschrifteinzug. Die Abbuchung der Prämie von Ihrem Zahlungskonto erfolgt in der Regel kurz vor Versicherungsbeginn.
Sie erhalten die Police (inkl. Konditionen) digital per E-Mail. Anschließend können Sie die Police per E-Mail an Ihren ausländischen Gast senden.
Grundsätzlich am selben Tag oder am nächsten Tag. Anfragen, die am Wochenende eingehen, werden am Montag bearbeitet.
Bevor die Police in Kraft tritt, können Sie problemlos das Start- und/oder Enddatum der Police anpassen.
Liegt eine Bürgschaft vor (der ausländische Gast wohnt beim Bürgen), dient die Versicherung auch der finanziellen Absicherung dieser Person. Mit einer niederländischen Versicherung unterliegen Sie niederländischem Recht. Niederländische Versicherer unterliegen einer strengen Aufsicht und sind in der Regel zuverlässiger als ausländische Versicherer. Das ist bei hohen Kosten eine schöne Idee.
Nein, dafür ist die Versicherung nicht vorgesehen. Die Kosten für eine Schwangerschaft gehen zu Ihren Lasten.
Beschwerden und Beschwerden, die bereits bei oder vor Versicherungsbeginn bestanden, sind nicht versichert und daher nicht ersatzfähig. Die Versicherung für Ausländer ist nur für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern gedacht.

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