Um das Risiko einer Verbreitung von Coronavirus-Mutationen zu verringern, wurden am 23. Januar Flugverbote für Passagierflüge aus einer Reihe von Ländern verkündet. Diese Verbote werden in jedem Fall bis Donnerstag, 4. März 2021, verlängert.
Das Kabinett hat das OMT um Rat zu einer (teilweisen oder teilweisen) Verlängerung dieser Verbote gebeten. Auch die bisher für einige Reisegruppen, darunter medizinisches Personal, festgelegten Ausnahmen von diesem Verbot bleiben bestehen.
Es besteht ein Flugverbot für Flugzeuge mit Passagieren aus dem Vereinigten Königreich, Kap Verde, Südafrika und Ländern in Mittel- und Südamerika. In diesen Ländern treten neue hochansteckende Varianten des COVID-19-Virus auf. Das Flugverbot soll verhindern, dass sich diese neuen Varianten in den Niederlanden weiter ausbreiten.
Länder mit einer Flugverbotszone
Für folgende Länder gilt ab dem 23. Januar, 00.01:XNUMX Uhr ein Flugverbot:
- Großbritannien;
- Südafrika; Und
- Kap Verde.
Die Flugverbotszone gilt auch für folgende Länder in Mittel- und Südamerika:
- Argentinien;
- Bolivien;
- Brasilien;
- Chili;
- Kolumbien;
- Dominikanische Republik;
- Ecuador;
- Französisch-Guayana;
- Guyana;
- Panama;
- Paraguayisch;
- Peru;
- Surinam;
- Uruguay; Und
- Venezuela.
Quelle: Zentralregierung. Nl