Ab dem 22. Dezember 2021 gelten neue Regeln für Reisende von außerhalb EU/Schengen die in die Niederlande gehen. Sie müssen immer ein negatives Testergebnis bei sich haben. Damit will die niederländische Regierung die Ausbreitung der Covid-19-Omicron-Variante verlangsamen.
Reisende aus Gebieten mit sehr hohem Risiko müssen grundsätzlich unter Quarantäne gestellt werden. Diese Regeln gelten auch für Reisende mit einem Impfnachweis oder einem Genesenennachweis.
Prüfpflicht für alle Reisenden von außerhalb der EU/Schengen
Ab dem 22. Dezember 2021 dürfen Reisende aus Ländern außerhalb der EU/Schengen nur noch mit einem negativen Testergebnis in die Niederlande einreisen. Dies gilt auch für Reisende mit einem Impfpass oder Genesenennachweis. Der Testnachweis erfolgt durch einen bis zu 48 Stunden alten NAAT/PCR-Test vor Abflug oder einen bis zu 24 Stunden alten Antigentest vor Abflug.
Reisende aus sehr gefährdeten Gebieten werden immer unter Quarantäne gestellt
Ab dem 22. Dezember müssen sich auch Reisende mit Genesenen- oder Impfnachweis für 10 Tage in Quarantäne begeben, wenn sie aus einem Gebiet mit sehr hohem Risiko kommen. Diese Quarantänezeit kann durch einen negativen Test am GGD am 5. Tag der Quarantäne verkürzt werden.
Andere Ausnahmen von der Quarantänepflicht und der Testpflicht bleiben bestehen
Das andere Ausnahmen von der Quarantänepflicht weiter existieren. Dasselbe gilt auch für die anderen Ausnahmen von der Testpflicht. Ausnahmen von der Testpflicht sind beispielsweise für Kinder unter 12 Jahren und für Transportpersonal.
Neue Einreisebestimmungen gelten nicht für Reisende aus EU-/Schengen-Staaten und den karibischen Teilen des Königreichs
Die neuen Einreisebestimmungen gelten nicht für Reisende aus:
- Länder, die dazu gehören EU/Schengen gehören;
- die karibischen Teile des Königreichs:
- die Länder Aruba, Curaçao und Sint Maarten;
- die 3 öffentlichen Körperschaften Bonaire, Sint Eustatius und Saba.
Quelle: Rijksoverheid.nl – Der obige Text dient nur zur Information, daraus können keine Rechte abgeleitet werden. Erkundigen Sie sich immer bei den offiziellen Behörden nach den aktuellen Vorschriften.

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