Die Europäische Union hat den Namen ihrer neuen digitalen Antragsplattform bekannt gegeben Schengen-Visum: die EU-Visumantragsplattform (EU VAP).
Dieser wichtige Schritt in Richtung Digitalisierung markiert eine Übergangsphase von traditionellen, persönlichen Visumantragsverfahren zu einem vollständig Online-System, die bis zu sieben Jahre dauern wird.
Die Mitgliedstaaten haben die Wahl, ob sie auf dieses neue System umsteigen wollen oder nicht, und können sich dafür entscheiden, Schengen-Visa weiterhin auf herkömmliche Weise auszustellen. Diese Flexibilität ist ein wichtiger Aspekt des Übergangs und berücksichtigt die unterschiedlichen Bedürfnisse und Kapazitäten der Mitgliedstaaten.
Die Europäische Kommission hat die Änderungen genehmigt Schengen-Visum Regelungen und Regeln für die Freizügigkeit von Drittstaatsangehörigen im Schengen-Raum. Diese Anpassungen sind von entscheidender Bedeutung, um die Digitalisierung von Schengen-Visa zu erleichtern.
7 Jahre Übergangsfrist
Über die neue Plattform können Antragsteller ihr Visum online beantragen. Die EU hat weitere Details zur Plattform bekannt gegeben, darunter ihren Namen und den Übergangszeitraum von traditionellen zu Online-Verfahren. Dieser Übergangszeitraum wird auf maximal sieben Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Plattform geschätzt.
Entscheidet sich ein Mitgliedstaat in diesem Zeitraum für den Beitritt zum EU-VAP, muss dies der Europäischen Kommission und eu-LISA mitgeteilt werden. Die Plattform endet bei Europe.eu, entsprechend dem Standard für offizielle EU-Websites.
Eine bemerkenswerte Änderung besteht darin, dass Schengen-Visa in einem digitalen Format vorliegen werden, einschließlich eines 2D-Barcodes mit einer kryptografischen Signatur des ausstellenden Mitgliedstaats. Diese digitalen Visa enthalten auch das Foto des Visuminhabers und sind ausdruckbar.
EU VAP neue Plattform zur Beantragung von Schengen-Visa
Alle Reisenden, unabhängig von ihrer Herkunft, können über das EU VAP ein Schengen-Visum beantragen. Das System ermittelt automatisch, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags zuständig ist.
In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, dass Antragsteller persönlich in der Botschaft erscheinen, beispielsweise bei der Beantragung eines ersten Schengen-Visums oder eines neuen Reisedokuments. Einen Visumsantrag kann auch eine dritte Person stellen, die vom Antragsteller bevollmächtigt oder gesetzlich vertretungsberechtigt ist. Diese Person muss im Antragsformular eindeutig identifiziert werden.
Zu den weiteren Änderungen gehören die Zahlungsweise der Visumgebühren über ein mit dem EU-VAP verknüpftes Zahlungsgateway, die Verwendung lokaler Sprachen für die Übersetzung von Antragsformularen in bestimmten Fällen und der Erhalt elektronischer Benachrichtigungen über Aktualisierungen oder neue Informationen zum Visumantrag .
Darüber hinaus wird erwartet, dass EU-Systeme wie das Entry Exit System (EES) und das Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) wird in das EU-VAP integriert und berücksichtigt dabei die aktuellen technologischen Einschränkungen und Investitionen der Mitgliedstaaten in ihre nationalen Systeme.
Quelle: Schengenvisainfo.com

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