Bestimmte Reisegruppen müssen ab dem 15. Dezember 2020, 18.00 Uhr, bei der Einreise in die Niederlande ein negatives Testergebnis vorweisen. Es handelt sich um Reisende aus einem Land außerhalb der EU/Schengen die nicht auf der Liste der sicheren Länder der Europäischen Union stehen und auch vom EU-Einreiseverbot ausgenommen sind. Bei Reisen in die Niederlande per Flugzeug oder Schiff müssen sie ein negatives COVID-19-Testergebnis und eine vom Reisenden unterzeichnete Erklärung vorweisen können.
Dies ist eine der niederländischen Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung des Coronavirus. Der negative Test gilt noch nicht für niederländische Staatsbürger und EU-Bürger sowie deren Familienangehörige, die von außerhalb der EU/des Schengen-Raums (zurück)reisen.
Es gilt weiterhin EU-Einreiseverbot
Das negative Testergebnis und die unterschriebene Erklärung stellen keine Lockerung des EU-Einreiseverbots dar. Das gilt immer noch nur Reisende, die vom EU-Einreiseverbot ausgenommen sind in die Niederlande einreisen dürfen, entweder weil das Ausreiseland auf der Liste der sicheren Länder der EU steht oder weil jemand unter eine Ausnahmekategorie fällt und trotz des EU-Einreiseverbots in die Niederlande einreisen darf. Dieses negative Testergebnis und die Aussage sind daher ergänzend hierzu.
Testergebnis und Erklärung anzeigen
Ab dem 15. Dezember 2020 müssen Reisende aus einem Land, das nicht auf der Liste der sicheren Länder der Europäischen Union steht und vom EU-Einreiseverbot für die Niederlande ausgenommen ist, folgende Papierdokumente vorzeigen:
- ein offizielles negatives COVID-19-Testergebnis;
- ausgefüllte und unterschriebene Negativtesterklärung
Sie legen diese Dokumente der Fluggesellschaft oder Reederei sowie der Königlichen Niederländischen Marechaussee vor.
Verpflichtende Angaben zu Testergebnis und Stellungnahme
Das negative Testergebnis muss in Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch oder Niederländisch vorliegen. Beide Dokumente werden auf 5 Punkte geprüft:
- Art des Tests: Hierbei muss es sich um einen molekularen PCR-Test und einen Test auf Sars-Cov-2/COVID-19 handeln. Alle anderen Tests, auch Schnelltests, sind nicht gültig;
- Testergebnis: muss negativ sein (oder nicht erkannt);
- Vor- und Nachname: laut Reisepass;
- Datum und Uhrzeit der Testdurchführung: Der Test ist bei der Ankunft in den Niederlanden nicht älter als 72 Stunden;
- Angaben zum Institut oder Labor, das den Test durchgeführt hat.
Bringen Sie ein negatives Testergebnis und eine ausgedruckte Erklärung mit
Sowohl das negative Testergebnis als auch die Abrechnung müssen ausgedruckt werden. Die Anzeige einer digitalen Version auf einem Telefon oder Tablet reicht daher nicht aus.
Bei Reisenden aus Hochrisikogebieten besteht die Gefahr der Verbreitung und Einschleppung des Coronavirus. Um dieses Risiko einzuschränken, müssen sie über ein negatives Testergebnis und eine negative Aussage verfügen.
Die Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt der Durchführung des Tests und der Ankunft in den Niederlanden darf maximal 72 Stunden betragen. Das Testergebnis muss bekannt sein, bevor jemand in die Niederlande reist.
Reisende, die einen negativen COVID-19-Test habenTestergebnis und Bedarfserklärung
Reisende müssen ab dem 15. Dezember 2020, 18.00:19 Uhr, ein negatives COVID-XNUMX-Testergebnis und eine Erklärung vorlegen, wenn sie:
- aus einem Land kommen, das nicht auf der Liste der sicheren Länder der Europäischen Union steht;
- von außerhalb der EU/des Schengen-Raums kommen;
- kommen Sie mit dem Flugzeug oder Schiff;
- 13 Jahre oder älter sein;
- fallen nicht unter eine der unten auf dieser Seite aufgeführten Ausnahmekategorien.
Die negative Testaussage gilt für Reisende aus Risikogebieten außerhalb der EU/Schengen-Raum. Reisende aus laut EU „sicheren“ Ländern müssen daher keine negative Testaussage vorweisen.
Sichere Länder
Wenn Sie in einem sicheren Land leben, können Sie in die Niederlande reisen. Es spielt keine Rolle, welche Nationalität Sie haben oder welchen Zweck Ihre Reise hat. Derzeit sind die sicheren Länder:
- Australien
- Japan
- Neuseeland
- Ruanda
- Singapur (ab 27. Oktober 2020)
- Südkorea
- Thailand
- Uruguay
- China (sofern China auch europäische Reisende wieder zulässt)
Ausnahmen von der Pflicht: negatives Testergebnis und Stellungnahme
Folgende Personen benötigen kein negatives Testergebnis und keine Erklärung:
- Niederländische Staatsbürger (einschließlich niederländischer Staatsbürger aus dem karibischen Teil des Königreichs) und EU-/Schengen-Bürger sowie deren Familienangehörige;
- Grenzgänger;
- Transitpassagiere, die über die Niederlande in ein anderes Land reisen und ihre Reise direkt mit dem Flugzeug fortsetzen möchten;
- Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus den Niederlanden oder einem anderen EU-/Schengen-Mitgliedstaat;
- Inhaber eines vom Außenministerium ausgestellten Diplomatenausweises;
- Inhaber von Diplomatenpässen;
- Staatsangehörige Norwegens, Islands, der Schweiz, Liechtensteins, San Marinos, Monacos, der Vatikanstadt und Andorras sowie deren Familienangehörige;
- Inhaber eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt, einschließlich Personen mit einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis (MVV);
- Im Gütertransport tätige Personen und ggf. sonstiges Transportpersonal. Dazu gehören Personen, die auf Containerschiffen, Massengutfrachtern (z. B. Erz oder Kohle), Tankschiffen (Kraftstoffe und Chemikalien) und in der Fischerei arbeiten. Und auch Personen, die im Energiesektor arbeiten, also Öl- und Gasplattformen und Windparks, Offshore-Unternehmen, die Dienstleistungen für diesen Sektor erbringen, sowie Flug-, Kreuzfahrt- und Fährpersonal, wenn sie in Ausübung ihrer Aufgaben reisen;
- Seeleute, die im Besitz eines Seemannsbuches sind, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes reisen oder wenn sie von oder zu ihrer Tätigkeit in die Niederlande reisen. Die Ausnahmen gelten nicht für Seeleute auf kommerziellen Yachten und Sportbooten;
- Staatsoberhäupter und Mitglieder einer ausländischen Regierung;
- Studierende im Besitz einer Benachrichtigung der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde, sofern sie sich für längere Zeit hier aufhalten;
- Hochqualifizierte Migranten, die über ein Benachrichtigungsschreiben der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde oder eine niederländische Arbeitserlaubnis verfügen.
- Passagiere, die am Reisekorridor zwischen Atlanta und Amsterdam teilnehmen.
Situationen, in denen kein Testergebnis und keine Erklärung erforderlich sind
- Das negative Testergebnis und die Erklärung gelten bisher nicht für Reisende mit Auto, Bus oder Bahn.
- Niederländische Staatsbürger (einschließlich des karibischen Teils des Königreichs) und andere EU- und Schengen-Bürger müssen vorerst kein negatives COVID-19-Testergebnis und keine Erklärung vorlegen. Dies erfordert eine Gesetzesänderung. Mit der Umsetzung ist voraussichtlich erst im Frühjahr 2021 zu rechnen.
- Familienangehörige von EU-Bürgern müssen kein negatives COVID-19-Testergebnis und keine Erklärung vorlegen. Weiterlesen Informationen darüber, welche Familienmitglieder reisen dürfen. Personen, die aufgrund einer langjährigen Fernbeziehung vom EU-Einreiseverbot ausgenommen sind, müssen ein negatives Testergebnis vorweisen.
- Reisende, die am Flughafen in den Niederlanden ankommen und sofort mit dem Flugzeug weiterreisen, benötigen keine negative Testbescheinigung. Sie verlassen den Flughafen nicht. Bei einer Weiterreise zum Beispiel mit der Bahn ist ein negativer Testnachweis vorzulegen. Denn dann verlassen sie den Flughafen.
- Reist ein Reisender in einem anderen Land als den Niederlanden in die EU/den Schengen-Raum ein? Dann muss er bei der Einreise in die Niederlande kein negatives Testergebnis und keine Erklärung vorlegen.
Negatives Testergebnis und Erklärung und Ankunft in den Niederlanden
Hat ein Reisender eine unverschuldete Verspätung? Dann darf der Test bei der Ankunft in den Niederlanden nicht älter als 96 Stunden sein. Der Reisende erhält somit zusätzliche 24 Stunden. Es obliegt dem Reisenden nachzuweisen, dass das negative Testergebnis aufgrund unverschuldeter Verspätung ungültig geworden ist.
Reisende ohne negative Testbescheinigung dürfen nicht in die Niederlande einreisen
Legt ein Reisender bei einer Flugreise nicht vor Abflug des Flugzeugs ein negatives Testergebnis und eine entsprechende Erklärung vor? Dann darf er nicht in die Niederlande reisen und der Reisende darf das Flugzeug nicht besteigen. Bei der Ankunft mit dem Flugzeug in den Niederlanden prüft die Königliche Niederländische Marechaussee außerdem, ob Reisende ein negatives Testergebnis und eine negative Testaussage haben. Ist das nicht der Fall? Dann werden sie nicht in die Niederlande einreisen. Anschließend reisen sie mit demselben Transportunternehmen in das Abflugland.
Bei Reisen mit dem Schiff ist es dem Reisenden nicht gestattet, in den Niederlanden ohne ein negatives Testergebnis und eine entsprechende Erklärung auszusteigen, dies wird ebenfalls von der Königlichen Niederländischen Marechaussee überprüft.
Kein Test bei der Ankunft in den Niederlanden
Reisende müssen sich vor der Abreise testen lassen. Nicht bei der Ankunft in den Niederlanden. Andernfalls dürfen sie nicht in die Niederlande einreisen und müssen in das Ausreiseland zurückkehren.
Reisen Sie nicht in die Niederlande, wenn die Testergebnisse positiv sind
Haben Reisende ein positives Ergebnis eines Corona-Tests? Dann dürfen sie nicht reisen. Also auch nicht in die Niederlande. Sie müssen isoliert bleiben, bis die Beschwerden vorüber sind. Sie folgen den Ratschlägen der örtlichen Gesundheitsdienste. Erst wenn sie keine Beschwerden mehr haben und negativ auf Corona getestet wurden, dürfen sie in die Niederlande reisen.
Ein negatives Testergebnis und eine negative Aussage stellen keine Gesundheitsaussage dar
Auch Reisende brauchen einen ausgefüllte Gesundheitserklärung wenn sie mit dem Flugzeug in die Niederlande einreisen. Die Gesundheitserklärung gilt nicht für Reisende, die per Schiff in die Niederlande einreisen.
Quelle: Rijksoverheid.nl
