Wir werden oft gefragt, ob Sie für die Beantragung eines Schengen-Visums ein Flugticket buchen müssen. Die Antwort auf diese Frage lautet: Nein! Sie sind niemals verpflichtet, ein Flugticket für Sie zu buchen ausländischer Gast das eine Beantragung eines Schengen-Visums. Es ist auch nicht klug, denn wenn der Visumantrag abgelehnt wird, entstehen Ihnen hohe Kosten.
Sie könnten verwirrt sein, weil in den obligatorischen Dokumenten für die Beantragung eines Schengen-Visums ein „Transportnachweis“ verlangt wird. Dieser Beweis ist weniger streng als Sie vielleicht erwarten.
Transportnachweis in die Niederlande und zurück
Der „Transportnachweis“ für die Beantragung eines Kurzaufenthalts-Schengen-Visums kann beispielsweise eine Option für ein Rückflugticket oder eine (vorläufige) Reservierung sein, die Sie kostenfrei stornieren können.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Transportnachweis zu erhalten:
- Rufen Sie eine Fluggesellschaft an oder senden Sie eine E-Mail und fragen Sie nach einer Option für ein Flugticket. Sie können dann in der Regel eine Option/Reservierung kostenlos oder zu einem geringen Preis in Anspruch nehmen. Diese verfällt automatisch nach einigen Wochen, wenn Sie keine endgültige Buchung vornehmen. Zur Beantragung eines Visums reicht eine gültige Option oder Reservierung aus. Bei Erteilung des Visums nehmen Sie nur noch die endgültige Buchung und Bezahlung des Tickets vor.
- Kontaktieren Sie ein Reisebüro und fragen Sie, ob es eine Reservierung vornehmen kann, die kostenlos storniert werden kann.
- Sie können ein Ticket auch online auswählen. Dann gehen Sie nicht zum letzten Schritt, um zu bezahlen. Machen Sie stattdessen einen Screenshot des geplanten Fluges und fügen Sie ihn als Transportnachweis dem Visumantrag bei. Die persönlichen Daten des Visumantragstellers müssen ersichtlich sein.
Kaufen Sie ein weiteres Flugticket
Sie sind auch nicht verpflichtet, dasselbe Flugticket zu kaufen, das ursprünglich im Antrag als Option enthalten war. Wenn Sie nach Erteilung des Visums für die Niederlande ein Flugticket woanders buchen können, das besser oder günstiger ist, können Sie es kaufen. Die Reise muss selbstverständlich in den Gültigkeitszeitraum des Schengen-Visums fallen.
Bitte beachten Sie: Im Falle einer Visumsablehnung zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht!
Sie denken vielleicht, dass eine Reiserücktrittsversicherung eine Lösung bietet, wenn Sie sich dennoch für den Kauf von Flugtickets entscheiden und das Visum abgelehnt wird. Das ist ein Missverständnis! Die Ablehnung eines für die Reise notwendigen Visums ist nur für niederländische Einwohner durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Es gibt auch keine Reiserücktrittsversicherung, bei der Sie das Risiko einer Visumablehnung für ausländische Besucher absichern können.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist obligatorisch
Einige kostenpflichtige Handlungen oder Dokumente sind bei der Beantragung eines Schengen-Visums zwingend erforderlich. Ein Beispiel hierfür ist die Reisekrankenversicherung. Deshalb müssen Sie auch sicherstellen, dass Sie eine Reisekrankenversicherung bei einem Versicherer abschließen, der Ihnen im Falle einer Visumablehnung die Prämie erstattet. Wenn Sie danach suchen, haben wir noch einen guten Tipp für Sie: https://schengenvisum.info/medische-reisverzekering/schengen-verzekering-afsluiten/
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