Ein Kurzaufenthaltsvisum für die Niederlande wird oft als Schengen-Visum bezeichnet
Als visumpflichtiger ausländischer Gast Niederlande Wenn Sie maximal 90 Tage reisen möchten, benötigen Sie in der Regel ein Visum. Ob jemand ein Visum benötigt, hängt von seiner Nationalität ab. Sofort Visum für Kurzaufenthalte Sie können in die Schengen-Staaten und in die Schweiz reisen.
Ein Kurzaufenthaltsvisum Typ C. ist normalerweise ein Schengen-Visum erwähnt, weil das Visum in allen Schengen-Ländern gültig ist, nämlich: Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen, Island, Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowenien, Malta, Schweiz und Liechtenstein.
Mit 1 Visum in 27 Länder
Ein ausländischer Reisender benötigt daher nur 1 Visum für 27 Länder. Eine visumpflichtige Person muss persönlich bei der niederländischen Vertretung im Herkunfts- oder Wohnsitzland ein Schengen-Visum beantragen. Eine niederländische Vertretung ist die Botschaft oder das Konsulat. Häufig erfolgt eine Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister wie VFS Global. Sie nehmen den Visumantrag und die dazugehörigen Dokumente entgegen. Sie können den Visumantrag nicht früher als 6 Monate vor Ihrer geplanten Reise in die Niederlande einreichen. Bedenken Sie, dass die Beantragung eines Visums Zeit in Anspruch nimmt. Bitte fordern Sie dies rechtzeitig an. Buchen Sie die Reise niemals endgültig, bevor Sie sicher sind, dass Sie das Kurzaufenthaltsvisum für die Niederlande erhalten.
Bedingungen für ein Kurzaufenthaltsvisum in den Niederlanden
Wenn Sie ein Kurzaufenthaltsvisum für die Niederlande beantragen möchten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie verfügen über ein gültiges Reisedokument, beispielsweise einen Reisepass. Das Reisedokument muss noch 3 Monate nach Ablauf der Visumsfrist gültig sein. Es sollte auch nicht älter als 10 Jahre sein.
- Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten dar.
- Sie haben ein Ziel in den Niederlanden. Zum Beispiel eine Hotelreservierung oder eine Einladung von einem Referenzgeber (Partner, Familie, Freund usw.) in den Niederlanden. Dieser Sponsor verfügt über eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ist niederländischer Staatsangehöriger. Der Sponsor verwendet das Formular „Nachweis des Sponsorings und/oder der Privatunterkunft“.
- Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in den Niederlanden, die Durchreise und/oder die Rückreise:
- Sie haben für die Dauer Ihres Aufenthalts in den Niederlanden mindestens 55 € pro Person und Tag zur Verfügung oder jemand in den Niederlanden garantiert Ihnen. Dies kann der einladende Referent, aber auch eine beliebige dritte Person sein. Der Bürge verfügt über ausreichende Einkünfte. Dieses Einkommen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch für mindestens 12 Monate verfügbar sein. Der Sponsor verwendet das Formular „Nachweis des Sponsorings und/oder der Privatunterkunft“ mit den in der Checkliste aufgeführten zusätzlichen Dokumenten.
- Sie haben eine (medizinische) Reiseversicherung die auf den Namen des Visumantragstellers geschlossen wird. Die Person in den Niederlanden, die Sie einlädt, kann diese Versicherung auch für Sie abschließen. Der Versicherung über eine Deckung von mindestens 30.000 € für medizinische Kosten im Schengen-Raum verfügt. Die Versicherung übernimmt in jedem Fall folgende Kosten:
- Kosten für die Rückkehr in das Herkunftsland aus medizinischen Gründen (Repatriierung).
- Dringende medizinische Versorgung und Notfallbehandlung im Krankenhaus.
- Sie haben ausreichende Gründe, in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückzukehren. Zum Beispiel, weil Sie dort einen Job haben, (schulische) Kinder oder ein eigenes Zuhause haben. Ein Hin- und Rückflugticket allein reicht als Nachweis nicht aus.
Eine Entscheidung über einen Visumantrag innerhalb von 15 Tagen
Über den Visumantrag wird innerhalb einer Frist von 15 Tagen entschieden. Wenn der Antrag beim IND eingereicht wird, kann die Entscheidungsfrist auf 30 Tage verlängert werden. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, erhalten Sie ein Kurzaufenthaltsvisum.
Ein Kurzaufenthaltsvisum wird als Aufkleber in Ihren Reisepass geklebt
Sie können das Visum dann bei der niederländischen Vertretung abholen, bei der Sie den Antrag gestellt haben, oder der Reisepass wird per Kurier an Ihre Heimatadresse geschickt. Ein Kurzaufenthaltsvisum ist ein Visum vom Typ C und wird als Aufkleber in Ihren Reisepass geklebt.
Denken Sie daran, dass Sie bei Ihrer Einreise in die Niederlande möglicherweise erneut kontrolliert werden. Daher ist es ratsam, alle Informationen und Dokumente bei sich zu haben, die Sie auch für den Visumsantrag benötigen.