Ist es möglich, ein Schengen-Visum für die Niederlande zu verlängern?
Ein Schengen-Visum Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich und es gelten zudem strenge Auflagen. Wenn Sie ein Schengen-Visum verlängern möchten, weil Sie sich wünschen, dass Ihr Gast etwas länger in den Niederlanden bleibt, dann müssen Sie sich keine Illusionen machen. Leider wird das nicht funktionieren.
Eine Verlängerung eines Schengen-Visums ist nur in bestimmten Ausnahmesituationen möglich. Wenn der Ausländer beispielsweise aufgrund einer schweren Krankheit oder höherer Gewalt nicht in der Lage ist, die Niederlande zu verlassen, weil aufgrund eines Streiks oder extremer Wetterbedingungen kein Flugzeug abfliegen kann. In jedem Fall darf der Gesamtaufenthalt 90 Tage nicht überschreiten.
Um ein Schengen-Visum zu verlängern, wenden Sie sich bitte an das IND
Um Ihr Schengen-Visum zu verlängern, müssen Sie sich an die wenden IND. Das IND prüft Ihren Antrag anhand einer Reihe von Bedingungen:
- es liegt höhere Gewalt, humanitäre Gründe oder zwingende persönliche Gründe vor;
- dies sei nicht vorhersehbar und erst nach Erteilung des Schengen-Visums eingetreten;
- Der Antrag ist gut begründet und mit Beweisen untermauert: etwa Flugdaten oder eine Stellungnahme eines Facharztes oder Allgemeinmediziners.
- Der Grund für die Verlängerung hängt mit dem Aufenthalt hier in den Niederlanden zusammen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere allgemeine Bedingungen, die der Visuminhaber erfüllen muss:
- ein Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums gestellt werden;
- der Ausländer die in § 12 Ausländergesetz (Vw) genannten Voraussetzungen erfüllt. Das heißt, der Fremde
- beachtet die Regeln des VW;
- über ausreichende Mittel verfügt, um die Kosten des Aufenthalts in den Niederlanden und die Kosten der Rückreise zu decken;
- nicht unter Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz arbeitet;
- stellt keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit dar.
- das Reisedokument des Antragstellers muss noch mindestens drei Monate nach dem geplanten Abreisedatum gültig sein;
- Der Antragsteller hat nachgewiesen, dass a medizinische Reiseversicherung für die zusätzliche Aufenthaltsdauer;
- bei ärztlicher Behandlung muss nachgewiesen werden, dass die Kosten von der Versicherung übernommen werden oder anderweitig finanziert werden können;
- die Dauer des gesamten Aufenthalts darf 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten;
- Die Einreise in ein anderes Land muss gewährleistet sein. Darüber hinaus muss zwischen dem Datum der Visumverlängerung und dem endgültigen Datum, an dem die Einreise des Ausländers in ein anderes Land gewährleistet ist, ein Zeitraum von mindestens drei Monaten liegen. Bei der Festlegung dieses Zeitraums sollte nicht nur auf die Gültigkeitsdauer des Reisepasses geachtet werden, sondern auch auf das in diesem Reisedokument enthaltene Visum für die Rückkehr in das Herkunftsland oder die Durchreise durch Drittstaaten.
Wie Sie lesen können, ist eine Verlängerung eines Schengen-Visums nur dann möglich, wenn wirklich dringende Gründe vorliegen.