Visumversicherung für Kurzaufenthalte in den Niederlanden
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
√ Erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
√ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
√ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Bei der Beantragung eines Schengen-Visums ist eine Versicherung für ein Kurzaufenthaltsvisum Typ C für die Niederlande erforderlich. Diese Krankenversicherung stellt sicher, dass ein ausländischer Gast, der ein Visum benötigt, unter anderem für medizinische Notfallhilfe und Rückführung versichert ist.
Wenn Sie demnächst in Länder des Schengen-Raums reisen möchten und dafür ein Visum benötigen, müssen Sie etwas Wichtiges beachten. Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Dies ist eine in der Europäischen Union vereinbarte Regel.
Diese Kurzaufenthaltsvisumversicherung für die Niederlande soll Sie vor unerwarteten medizinischen Kosten und anderen dringenden Situationen schützen, die während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden auftreten können. Hier einige wichtige Punkte zu dieser Versicherung:
- Abdeckung: Diese Versicherung deckt medizinische Kosten, einschließlich Notfallversorgung, und die Kosten einer Repatriierung, also der Rückkehr in Ihr Heimatland aus medizinischen Gründen, ab. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz mindestens 30.000 € beträgt. Dies ist eine Anforderung der Schengen-Staaten, zu denen auch die Niederlande gehören.
- Gültigkeit: Die Versicherung muss für die gesamte Dauer Ihres Visums gültig sein. Wenn Ihr Visum beispielsweise 30 Tage gültig ist, sollte Ihre Versicherung diesen gesamten Zeitraum abdecken.
- Bereich: Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung in allen Schengen-Ländern gültig ist, nicht nur in den Niederlanden. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie während Ihres Aufenthalts planen, andere Schengen-Länder zu besuchen.
- BeweisHinweis: Bei der Einreichung Ihres Visumsantrags müssen Sie nachweisen können, dass Sie diese Versicherung abgeschlossen haben. Dies kann in der Regel durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice erfolgen.
- Bewerbungsverfahren: Es empfiehlt sich, diese Versicherung vor der Einreichung Ihres Visumantrags abzuschließen, da ein Versicherungsnachweis häufig Voraussetzung für die Genehmigung Ihres Visums ist.
Visum für Kurzaufenthalte in den Niederlanden
Wenn Sie für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen in die Niederlande oder andere Schengen-Staaten reisen möchten und aus einem visumpflichtigen Land kommen, benötigen Sie ein spezielles Visum. Dieses Visum wird Kurzaufenthaltsvisum oder Schengen-Visum genannt. Ob Sie ein solches Visum benötigen, hängt von dem Land ab, aus dem Sie kommen.
Mit dem Kurzaufenthaltsvisum, auch Schengen-Visum genannt, können Sie in alle Länder reisen, die dem Schengen-Abkommen beitreten. Dazu gehören viele europäische Länder, darunter die Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich und viele mehr. Auch die Schweiz, die nicht Mitglied der Europäischen Union ist, ist von diesem Visum abgedeckt.
Insgesamt gibt es 27 Länder, in die Sie mit diesem Visum reisen können: Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen, Island, Estland, Lettland, Litauen. Slowakei, Ungarn, Polen, Tschechien, Slowenien, Malta, Schweiz, Kroatien und Liechtenstein. Dieses Visum gibt Ihnen die Freiheit, innerhalb dieser Länder zu reisen und die vielfältigen Kulturen und Sehenswürdigkeiten zu entdecken. Ideal für eine vielseitige Europareise!
Welche Voraussetzungen müssen Sie als visumpflichtiger Ausländer für die Einreise in die Niederlande erfüllen?
Als visumpflichtiger Ausländer, der in die Niederlande reisen möchte, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, um ein Visum zu erhalten. Hier die wichtigsten Punkte:
- Gültiges Reisedokument: Sie müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments sein. Dieses Dokument muss noch mindestens drei Monate nach Ablauf Ihres Visums gültig sein. Das Dokument darf zudem nicht älter als zehn Jahre sein.
- Visa-Antrag: Sie müssen einen Visumantrag bei der niederländischen Botschaft oder dem niederländischen Konsulat in Ihrem Heimatland einreichen.
- Zweck des Besuchs: Sie müssen den Zweck Ihrer Reise deutlich machen können. Dies können zum Beispiel Tourismus, Familienbesuche, Geschäftsreisen oder Studien sein.
- Ausreichende finanzielle Mittel: Sie müssen nachweisen können, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt in den Niederlanden zu finanzieren.
- Krankenversicherung: Sie müssen über eine Reisekrankenversicherung verfügen, die die medizinischen Kosten im Schengen-Raum abdeckt, mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 €. Diese Versicherung muss für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts gültig sein.
- Bürge oder Einladung: Wenn Sie von jemandem in den Niederlanden eingeladen werden, muss diese Person einen „Nachweis über Sponsoring und/oder Privatunterkunft“ ausfüllen und unterschreiben.
- Keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit: Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit der Niederlande darstellen.
- Kein EinreiseverbotHinweis: Möglicherweise wurden Sie noch nicht zurückgeschickt oder es besteht für Sie kein Einreiseverbot für die Schengen-Staaten.
- Rückgabegarantie: Sie müssen nachweisen können, dass Sie am Ende Ihres Aufenthalts bereit und in der Lage sind, in Ihr Heimatland zurückzukehren.
Für genauere Informationen und das vollständige Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an: Website des Immigration and Naturalization Service (IND) konsultieren. Hier finden Sie alle Details zur Beantragung eines Visums für einen Urlaub und Familienbesuch in den Niederlanden. Es ist wichtig, diese Schritte sorgfältig zu befolgen, um sicherzustellen, dass der Visumsantrag Ihres Gastes reibungslos verläuft.
Wer und wo kann man eine Kurzaufenthaltsvisumversicherung abschließen?
Wenn Sie ein Visum für einen Kurzaufenthalt in den Niederlanden beantragen, ist es wichtig zu wissen, dass nicht nur Sie, sondern auch jemand anderes in den Niederlanden eine Versicherung für Sie abschließen kann. Diese Person kann ein Familienmitglied, Ihr Partner, ein Freund, Ihr Arbeitgeber oder jemand anderes sein, der ein Interesse an Ihrem Besuch hat. Wir nennen diese Person einen Bürgen oder Referenzgeber.
In diesem Fall wird der Sponsor zum Versicherungsnehmer, was bedeutet, dass er derjenige ist, der die Versicherung abschließt und arrangiert. Versicherte Person sind Sie als Visumantragsteller. Das bedeutet, dass die Versicherung Sie während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden schützt.
Nach dem Abschluss kann Ihnen als Visumantragsteller die Visumversicherungspolice zugesandt werden. Dies ist nützlich, da Sie diese Richtlinie als Teil Ihres Visumantrags vorlegen müssen.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Police und die damit verbundenen Bedingungen möglicherweise auf Niederländisch oder Englisch verfasst sind. Dies liegt daran, dass der Beamte, der Ihren Visumantrag prüft, Niederländer ist und diese Sprachen versteht. Eine Versicherung in einer dieser Sprachen gewährleistet eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags.
ACHTUNG! Wählen Sie eine Versicherung, bei der Ihnen die Versicherungsprämie (Kosten) erstattet wird, wenn der Visumantrag für einen Kurzaufenthalt abgelehnt wird.
Visa-Versicherung und Garantie
Wenn Sie jemanden aus dem Ausland zu einem Besuch in den Niederlanden einladen, beispielsweise ein Familienmitglied, einen Freund oder einen Partner, und für ihn als Bürge auftreten, ist es sinnvoll, selbst eine Versicherung für ein Kurzaufenthaltsvisum abzuschließen. Sie tun dies nicht nur für den Visumantragsteller, sondern auch zu Ihrem eigenen finanziellen Schutz. Als Bürge haften Sie finanziell für alle medizinischen Kosten, die Ihrem Gast während seines Aufenthalts in den Niederlanden entstehen, und diese Kosten können manchmal hoch sein.
Indem Sie die Versicherung selbst abschließen und die Prämie bezahlen, werden Sie zum Versicherungsnehmer und Ihr Gast dann zum Versicherten. Ein großer Vorteil dabei ist, dass im Falle einer Schadenszahlung diese an Sie statt an Ihren Gast ausgezahlt wird. Dadurch haben Sie mehr Kontrolle über den finanziellen Aspekt.
Eine spezielle Versicherung, die wir empfehlen, ist die Reiserisikoversicherung der Allianz Global Assistance. Dies gilt als hervorragende Krankenversicherung für die Beantragung eines Kurzaufenthaltsvisums für die Niederlande. Durch die Wahl einer zuverlässigen und renommierten Versicherung stellen Sie sicher, dass sowohl Sie als auch Ihr Gast während seines Aufenthalts gut geschützt sind.
Vergessen Sie nach Abschluss der Versicherung nicht, die Police an den Visumantragsteller zu senden. Dies ist ein wichtiges Dokument für den Visumsantrag. Der Versand per E-Mail ist eine schnelle und effiziente Möglichkeit, sicherzustellen, dass Ihr Gast alle notwendigen Dokumente zur Hand hat.
SSchließen Sie eine Visumversicherung bei einem niederländischen Versicherer ab
Der Abschluss einer Schengen-Krankenversicherung bei einem niederländischen Versicherer hat mehrere Vorteile, insbesondere für diejenigen, die einen ausländischen Gast oder Partner versichern. Einige wichtige Vorteile sind:
- Niederländisches Recht: Wenn Sie sich für einen niederländischen Versicherer entscheiden, unterliegt die Versicherung dem niederländischen Rechtssystem. Das bedeutet, dass Sie als Verbraucher durch das niederländische Recht geschützt sind, das Ihnen Rechte und Garantien bietet.
- Strenge Aufsicht: Niederländische Versicherer stehen unter strenger Aufsicht niederländischer Aufsichtsbehörden, wie der niederländischen Behörde für Finanzmärkte (AFM) und der De Nederlandsche Bank (DNB). Diese Aufsicht stellt sicher, dass diese Versicherer zuverlässig sind und hohe Qualitäts- und Integritätsanforderungen erfüllen.
- Zuverlässigkeit: Im Allgemeinen gelten niederländische Versicherer als zuverlässiger als einige ausländische Versicherer. Dies ist auf die strenge Aufsicht und den guten Ruf des niederländischen Versicherungsmarktes zurückzuführen.
- Einfache Kommunikation: Wenn Sie eine Versicherung bei einem niederländischen Versicherer abschließen, können Sie in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren. Dies ist insbesondere bei Fragen, Problemen oder Reklamationen hilfreich. Es verhindert Sprachbarrieren und macht den Prozess einfacher und verständlicher.
- Keine Gebühren für Auslandsgespräche: Sie müssen bei Fragen oder Reklamationen nicht im Ausland anrufen, was Kosten und mögliche Komplikationen bei Auslandsgesprächen vermeidet.
All diese Faktoren machen den Abschluss einer Schengen-Reiseversicherung bei einem niederländischen Versicherer zu einer attraktiven Wahl, insbesondere bei hohen Kosten oder komplexen Situationen. Es bietet Sicherheit, Komfort und Zugänglichkeit und trägt zu einer reibungsloseren Erfahrung sowohl für den Bürgen als auch für den Visumantragsteller bei.
Schließen Sie hier eine Kurzaufenthaltsvisumversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Krankenversicherung für ein Kurzaufenthaltsvisum und eignet sich für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Kurzaufenthalts-Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Kurzaufenthaltsvisumversicherung für ausländische Reisende.
√ Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse, um online eine Krankenversicherung für ein Kurzaufenthaltsvisum abzuschließen!
Premium-Visumversicherung für medizinische Zwecke der Allianz
Abdeckung | Prämie |
---|---|
Europaabdeckung | € 2, - |
Weltweite Berichterstattung | € 3, - |
Winter-/Spezialsportarten | €1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | €11,50 |
Versicherungskosten | €4,50 |
Die wichtigsten Absicherungen im Überblick: Reiserisikoversicherung, Krankenversicherung, Visum
Abdeckung | Details |
---|---|
SOS-Gebühren | Hilfe, Rettung und Suche. |
Medizinische Ausgaben | Krankenhaus, Facharzt, Ärzte. |
Repatriierung | Ambulanzflugzeug, Transport von sterblichen Überresten. |
Kosten für Beerdigung/Einäscherung und Ankunft der Familie | Kosten für Beerdigung oder Einäscherung sowie Reisekosten für die Familie. |
Zusätzlicher Versicherungsschutz für medizinische Kosten | Krankenhauseinweisung, Operation, Röntgen, Medikamente, Verbandszeug, medizinisch notwendiger Transport. |
Sonstiger Versicherungsschutz | Krankheit, Unfall, Verlust des Versicherten; Tod des Versicherten oder seiner Familie; Sachschäden im Wohnsitzland; Kosten aufgrund erzwungener Verzögerungen. |
Wenn Sie einen ausländischen Gast haben, der ein Schengen-Visum benötigt, um die Niederlande oder andere Schengen-Länder zu besuchen, ist eine Reisekrankenversicherung unerlässlich. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie wissen müssen:
Details Travel Risk Insurance, die Kurzaufenthaltsvisumversicherung für die Niederlande von der Allianz
- Visumspflicht: Eine solche Versicherung ist ein Muss bei der Beantragung eines Schengen-Visums. Ohne diese können Gäste kein Visum erhalten.
- Sie können versichern: Als Gastgeber können Sie selbst eine Versicherung für Ihren Gast abschließen. Dies können Sie ganz einfach online erledigen und anschließend die Prämie bezahlen.
- Empfohlene Versicherung: Eine gute Option ist die Reiserisikoversicherung der Allianz Global Assistance. Diese Versicherung erfüllt alle Voraussetzungen für ein Schengen-Visum und wird von allen Botschaften akzeptiert.
- Schneller Erhalt der Police: Nachdem Sie die Versicherung beantragt haben, erhalten Sie die Police und die Konditionen schnell, in der Regel innerhalb eines Tages oder am nächsten Tag.
- Flexibilität vor dem Einstieg: Sollten sich die Visadaten ändern, können Sie die Police kostenlos anpassen lassen, solange die Versicherung noch nicht in Kraft getreten ist.
- Rückerstattung der Prämie bei Ablehnung des Visums: Wird das Visum abgelehnt und ist die Versicherung noch nicht in Kraft getreten, erhalten Sie die gezahlte Prämie zurückerstattet.
- Ausschlüsse: Es ist wichtig zu wissen, dass bestehende Krankheiten oder Beschwerden nicht abgedeckt sind. Auch Kosten für Medikamente, Kontrolluntersuchungen und Lieferungen werden nicht erstattet.
- Zweck der Versicherung: Diese Versicherung ist für unvorhergesehene medizinische Kosten während des Aufenthalts in Schengen-Ländern gedacht. Kosten im Herkunftsland werden nicht übernommen.
- Lesen Sie die BedingungenHinweis: Bevor Sie eine Versicherung abschließen, ist es wichtig, die Deckungsübersicht und die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen. So wissen Sie genau, wofür Ihr Gast versichert ist und was nicht.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Versicherung für ein Kurzaufenthaltsvisum in den Niederlanden (FAQ)
Die Reiserisikoversicherung der Allianz Global Assistance ist eine ausgezeichnete Versicherung, erfüllt alle Voraussetzungen für einen Visumsantrag und wird von der Botschaft und VFS Global stets akzeptiert. Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherer der Welt und wurde mehrfach zum besten Reiseversicherer der Niederlande gewählt.
Ja, das empfehlen wir auch. Ausländische Versicherer können weniger zuverlässig sein. Die Krankenversicherung kann von einem Bürgen, Bürgen oder Familienmitglied in den Niederlanden abgeschlossen werden. Der Sponsor ist dann der Versicherungsnehmer und der Visumantragsteller der Versicherte.
Nein, das solltest du nicht. Auf Niederländisch ist alles erlaubt. Schließlich ist der Entscheidungsbeamte, der den Visumantrag prüft, ein niederländischer Beamter.
Sie können den Beginn dieser Versicherung auf einen späteren oder früheren Zeitpunkt verschieben. Sobald die Versicherung in Kraft getreten ist, kann das Datum des Versicherungsbeginns nicht mehr geändert werden.
Nein, wenn das Visum abgelehnt wurde und die Versicherung noch nicht in Kraft getreten ist, müssen Sie nichts bezahlen. Sie gehen also kein Risiko ein.
Ja, die Ausländerversicherung gilt europaweit. Allerdings sind Sie im Herkunftsland (dem Land, in dem Sie vor Ihrer Abreise in die Niederlande gelebt haben und/oder dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen) nicht versichert.