Ab dem 27. Juli dürfen ausländische Partner oder Liebhaber (nicht verheiratet oder ohne Lebenspartnerschaftsvertrag) unter bestimmten Bedingungen wieder in die Niederlande reisen.
mit Redaktion
Ab dem 27. Juli dürfen ausländische Partner oder Liebhaber (nicht verheiratet oder ohne Lebenspartnerschaftsvertrag) unter bestimmten Bedingungen wieder in die Niederlande reisen.
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