Ab dem 23, 2021:00.01 Uhr gilt es Niederlande ein Flugverbot für Flugzeuge aus dem Vereinigten Königreich, Kap Verde, der Dominikanischen Republik, Südafrika und Ländern in Südamerika.
In diesen Ländern treten neue hochansteckende Varianten des COVID-19-Virus auf. Das Flugverbot soll verhindern, dass sich diese neuen Varianten in den Niederlanden weiter ausbreiten. Ab diesem Datum gilt auch für Schiffe mit Passagieren aus dem Vereinigten Königreich ein Anlegeverbot.
Länder mit einer Flugverbotszone
Für folgende Länder gilt ab dem 23. Januar, 00.01:XNUMX Uhr ein Flugverbot:
- Großbritannien;
- Südafrika; Und
- Kap Verde.
Das Flugverbot gilt auch für folgende Länder in Südamerika:
- Argentinien;
- Bolivien;
- Brasilien;
- Chili;
- Kolumbien;
- Dominikanische Republik;
- Ecuador;
- Französisch-Guayana;
- Guyana;
- Panama;
- Paraguayisch;
- Peru;
- Surinam;
- Uruguay; Und
- Venezuela.
Fahrverbot mit der Fähre
Fähren mit Passagieren aus dem Vereinigten Königreich dürfen ab dem 23. Januar, 0.01 Uhr, nicht mehr in den Niederlanden anlegen.
Ausnahme für Lkw-Fahrer
Der Gütertransport aus dem Vereinigten Königreich ist weiterhin möglich. Fahrer auf Fähren aus dem Vereinigten Königreich müssen einen Antigen-Schnelltest durchführen. Dieser Test darf zum Zeitpunkt der Einschiffung auf die Fähre nicht älter als 24 Stunden sein.
Nach dem 23. Januar in die Niederlande oder nach Bonaire, Sint Eustatius und Saba: Wenden Sie sich an das Außenministerium oder die Botschaft
Wenn Sie aus den Ländern, für die aufgrund eines Notfalls ein Flugverbot gilt, in die Niederlande oder nach Bonaire, Sint Eustatius und Saba zurückfliegen oder segeln müssen, können Sie sich an das Außenministerium (BZ) oder die Botschaft im Land wenden wo du bleibst. Sie werden versuchen, Ihnen so gut wie möglich zu helfen. Aber es ist nicht sicher, dass Sie bald zurückkehren können.
Ausnahmen vom Flugverbot und Liegeplatzverbot
Ausgeschlossen sind folgende Personen:
- medizinisches Personal und Patienten;
- Seeleute, die im Besitz eines Seemannsbuchs sind, sind von der Steuer befreit, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes reisen oder wenn sie zu oder von ihrer Tätigkeit reisen. Die Ausnahme gilt nicht für Seeleute auf kommerziellen Yachten und Sportbooten;
- Personal, das in der Luftfahrtbranche tätig ist und für diese in Ausübung seines Berufs reist:
- Es gibt eine Ausnahme für die Rückführung niederländischer Staatsangehöriger.
- Die niederländische Regierung organisiert keine Rückführungsflüge. Es ist wahrscheinlich, dass es nach dem 23. Januar 2021 keine Passagierflüge mehr in die Niederlande sowie nach Bonaire, Sint Eustatius und Saba geben wird. Die Regierung empfiehlt niederländischen Staatsangehörigen im Ausland, vorher zurückzukehren oder sich auf einen längerfristigen Aufenthalt vorzubereiten.
Das Flugverbot gilt in jedem Fall bis zum 22. Februar 2021, bei Vorliegen von Gründen auch früher.
Quelle: Rijksoverheid.nl
