Aufenthalt in den Niederlanden für mehr als 90 Tage
Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis (auch bekannt als 5-Jahres-Visum oder Visum für den längerfristigen Aufenthalt), wenn Sie sich länger als 90 Tage in den Niederlanden aufhalten möchten, von außerhalb der EU/des EWR kommen und aus einem Land kommen, für das ein Visum gilt Anforderung für die Niederlande.
Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein offizielles Dokument, das Sie zum Leben und Arbeiten in den Niederlanden benötigen. Es handelt sich um eine Art Visum, allerdings für einen längeren Zeitraum. Sie können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie beispielsweise mit jemandem verheiratet sind, der in den Niederlanden lebt, oder wenn Sie in den Niederlanden eine Arbeit gefunden haben.
Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis kann recht kompliziert sein, daher ist es sinnvoll, sich vor Beginn gut zu informieren. Glücklicherweise gibt es viele Menschen und Organisationen, die Ihnen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis helfen können, etwa das IND, einen Sponsor oder einen Anwalt, der auf solche Angelegenheiten spezialisiert ist.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, prüft die niederländische Regierung verschiedene Dinge, beispielsweise Ihre Identität, den Grund für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden und ob Sie über genügend Geld verfügen, um für sich selbst zu sorgen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis Zeit in Anspruch nimmt. Sie sollten daher bedenken, dass es einige Zeit dauern kann, bis Sie eine Entscheidung erhalten.

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Benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis?
Benötigen Sie ein Visum für die Einreise in die Niederlande und möchten Sie länger als 90 Tage dort bleiben? Dann beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Einreise- und Aufenthaltsverfahrens (TEV). Zunächst müssen Sie eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV) beantragen. Dafür ist es erforderlich, dass Sie eine grundlegende Einbürgerungsprüfung erfolgreich bestehen. Anschließend können Sie beim Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND) eine (vorübergehende) Aufenthaltserlaubnis beantragen .
Einwohner der Europäischen Union (EU) , der EWR-Staaten und der Schweiz (sowie deren Familienangehörige) benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Möchte ein Familienangehöriger ohne EU-Staatsangehörigkeit mit einem EU-Bürger zusammenleben? Dann gelten die Bestimmungen für Familienangehörige mit anderer Staatsangehörigkeit.
Einreise- und Aufenthaltsverfahren (tev)
Sie können eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV) und eine Aufenthaltserlaubnis in einem einzigen Verfahren beantragen. Dies ist das Einreise- und Aufenthaltsverfahren (TEV). Es ist im Gesetz zur modernen Migrationspolitik geregelt.
Mit einem TEV beantragen Sie aus dem Ausland einen Langzeitaufenthalt in den Niederlanden. Wird Ihr Antrag positiv geprüft, erhalten Sie die Einreiseerlaubnis. Nach Ihrer Ankunft können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis bei einem Schalter des Einwanderungs- und Einbürgerungsdienstes (IND) abholen.
Sie können den TEV selbst bei der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen . Ein Bürge kann dies auch für Sie tun. Der Bürge ist beispielsweise Ihr Arbeitgeber in den Niederlanden oder Ihr Partner mit Wohnsitz in den Niederlanden.
Vorläufige Aufenthaltserlaubnis (mvv)
Der erste Schritt für einen längeren Aufenthalt in den Niederlanden ist die Beantragung einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis (MVV). Hierfür müssen Sie eine Einbürgerungsprüfung ablegen. Eine Liste der Botschaften, bei denen Sie eine MVV beantragen können, finden Sie in der Übersicht der Länder und Städte für die Beantragung einer MVV und die Ablegung von Einbürgerungsprüfungen.
Voraussetzungen für eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (mvv)
Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Kommen Sie zur Familienzusammenführung in die Niederlande ? Dann benötigen Sie einen niederländischen Partner oder einen Partner mit Wohnsitz in den Niederlanden, der die Familie ernähren kann. Möchten Sie in den Niederlanden studieren? Dann benötigen Sie eine ausreichende Vorbildung und müssen Ihr Studium selbst finanzieren können.
Einwohner der EU benötigen kein MVV
Kommen Sie aus einem EU-Land? Dann können Sie ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis in die Niederlande einreisen. Für einige Länder benötigen Einwanderer zwar eine Aufenthaltserlaubnis, aber kein Visum. Dies gilt für Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, die USA, Südkorea, Monaco und den Vatikan. Sie können die Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden beantragen.
Keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich
Wenn Sie aus einem der folgenden Länder kommen, können Sie sich ohne Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden aufhalten:
- Europäische Union (EU);
- Liechtenstein;
- Norwegen;
- Island;
- Schweiz.
Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis. Außerdem müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Aufenthaltsbedingungen für die Niederlande finden Sie auf der Website des Einwanderungs- und Einbürgerungsdienstes (IND).
Aufenthaltserlaubnis erforderlich
Wenn Sie nicht aus einem der oben genannten Länder kommen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie außerdem immer einen Grund. Dies wird als Aufenthaltszweck bezeichnet. Zum Beispiel:
- Sie haben einen Arbeitgeber in den Niederlanden und Sie kommen in die Niederlande, um zu arbeiten.
- Du kommst zum Studieren in die Niederlande.
- Du kommst zum Austausch in die Niederlande, zum Beispiel für einen Working Holiday oder als Au Pair.
- Sie haben einen Hochschulabschluss, einen Doktortitel oder sind wissenschaftlicher Mitarbeiter. Und Sie suchen einen Job in den Niederlanden oder möchten ein eigenes Unternehmen gründen.
- Sie sind selbstständiger Unternehmer und möchten es tun in den Niederlanden als Selbstständiger tätig.
- Du kommst in die Niederlande, um mit Ihrem (niederländischen) Partner zusammen zu sein.
Diese und weitere Situationen sind auf der Website des Immigration and Naturalisation Service (IND) aufgeführt.
Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden
Sind Sie Einwanderer aus einem dieser Länder? Sobald Sie in den Niederlanden sind, müssen Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen beispielsweise Folgendes tun:
- weisen Sie nach, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt sorgen können, beispielsweise durch Vorlage eines Arbeitsvertrags;
- kann sich mit einem gültigen Ausweisdokument, beispielsweise einem Reisepass, ausweisen;
- beweisen Sie, dass Sie keine Vorstrafen haben.
Prüfung des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis
Das IND prüft, ob Sie alle Voraussetzungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Innerhalb von 90 Tagen erfahren Sie, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten oder nicht. Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel 5 Jahre gültig und kann verlängert werden. Nach 5 Jahren können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wurde Ihr Antrag abgelehnt? Dann können Sie gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen oder Berufung einlegen.
Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis für die Niederlande?
Wo Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen, ist je nach Antrag unterschiedlich.
Beantragen Sie selbst eine Aufenthaltserlaubnis
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Zusätzlich zur Aufenthaltserlaubnis haben Sie eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV) notwendig. Sie können beides gleichzeitig bei der niederländischen Botschaft oder dem niederländischen Konsulat im Herkunftsland beantragen. Oder im Land Ihres ständigen Wohnsitzes (das Land, in dem Sie sich länger als 3 Monate aufhalten). Gibt es dort keine niederländische Botschaft oder kein niederländisches Konsulat? Dann können Sie sich an die niederländische Vertretung im Nachbarland wenden. Dieser Antrag wird als „Antrag auf Einreise und Aufenthalt (TEV)“ bezeichnet.
- Sie benötigen lediglich eine Aufenthaltserlaubnis. Sie können dies beim Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND) in den Niederlanden beantragen.
Sponsor in den Niederlanden beantragt eine Aufenthaltserlaubnis
In vielen Fällen benötigen Sie einen Sponsor, um in die Niederlande zu kommen. Dieser Sponsor lädt Sie in die Niederlande ein. Der Sponsor kann ein anerkannter Arbeitgeber , aber auch eine Bildungseinrichtung oder Ihr Partner sein , mit dem Sie zusammenleben werden.
Ihr Sponsor beantragt die Aufenthaltserlaubnis beim Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND) in den Niederlanden.
Sammeln Sie MVV und Aufenthaltserlaubnis
Wurde Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für die Niederlande erteilt? Dann müssen Sie Ihr MVV innerhalb von 90 Tagen abholen, falls Sie es benötigen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin bei der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat.
Nach der Einreise in die Niederlande können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis an einem IND-Schalter abholen.
Quelle: NederlandWereldwijd.nl – der obige Text dient nur zur Information, es können keine Rechte daraus abgeleitet werden. Erkundigen Sie sich immer bei den offiziellen Behörden nach den neuesten Informationen und Vorschriften.

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