Die 27 Länder des Schengen-Raums
Wenn ein ausländischer Gast, der eines Visums unterliegt, für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen in die Niederlande oder andere Schengen-Staaten reisen möchte, ist in den meisten Fällen ein Schengen-Visum erforderlich.
Der Schengen-Raum ist eine Gruppe von Ländern in Europa, die ihre Grenzen abgeschafft haben. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise von Deutschland nach Frankreich reisen können, ohne Ihren Reisepass immer wieder vorzeigen zu müssen. Auf diese Weise können Sie problemlos von einem Land in ein anderes reisen, was das Reisen durch Europa erheblich erleichtert.
Die Schengen-Staaten haben formell die Freizügigkeit von Personen vereinbart. Das bedeutet, dass die nationalen Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums abgeschafft wurden, sodass Personen ohne Visum oder andere Reisedokumente legal von einem Land in ein anderes innerhalb des Schengen-Raums reisen können.
Das Schengener Abkommen wurde 1985 von fünf Ländern unterzeichnet und umfasst mittlerweile 27 Länder. Jüngstes Mitglied ist Kroatien, das dem Schengen-Raum am 1. Januar 2023 beigetreten ist. Obwohl die Länder des Schengen-Raums ihre Souveränität behalten, teilen sie sich bestimmte Verantwortlichkeiten in den Bereichen Sicherheit und Migration.

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Reisen Sie in Schengen-Länder
Nur Reisende, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Mitgliedstaates verfügen oder die eine „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers“ eines EU-Landes besitzen, benötigen für die Einreise in die Schengen- Mitgliedstaaten kein Visum.
Der Schengen-Raum ist ein Zusammenschluss von 26 europäischen Mitgliedstaaten mit einer gemeinsamen Grenz- und Visapolitik. Diese Länder werden Schengen - Staaten genannt . Die Mitgliedstaaten unterliegen daher denselben Visabestimmungen, die im Gemeinsamen Visakodex (EU-Verordnung 810/2009/EG) festgelegt sind . Dies ermöglicht Reisenden, sich innerhalb des gesamten Schengen-Raums ohne gegenseitige Grenzkontrollen frei zu bewegen. Visumpflichtige Personen benötigen lediglich ein Visum – das Schengen-Visum –, um die Außengrenzen des Schengen-Raums zu überqueren.
Offiziell wird dieses Visum als Kurzzeitvisum (VKV) oder Visum vom Typ C bezeichnet, im allgemeinen Sprachgebrauch ist es aber auch als Touristenvisum oder Schengen-Visum bekannt.
Liste der 27 Schengen-Länder

Der Schengen-Raum besteht aus 27 Ländern:
| Belgium | Dänemark | Deutschland |
| Estland | Finnland | Frankreich |
| Griechenland | Ungarn | Italien |
| Lettland | Liechtenstein | Litauen |
| Luxemburg | Malta | Niederlande |
| Norwegen | Oostenrijk | Polen |
| Portugal | Slovenië | Slowakei |
| Spanien | Tschechische Republik | Island |
| Schweden | Schweiz | Kroatië |
Hinweis: Die EU-Länder Bulgarien, Zypern, Irland, Rumänien und das Vereinigte Königreich sind keine Schengen-Staaten.
Reisen im Schengen-Raum
Reisepass oder anderes Reisedokument
Wenn Sie zu anderen reisen möchten Schengen-Länder Sie benötigen immer einen gültigen Reisepass oder ein anderes Reisedokument. Ihr Reisepass oder Reisedokument darf nicht älter als 10 Jahre sein. Nach Verlassen des Schengen-Raums ist Ihr Reisepass oder ein anderes Reisedokument noch mindestens 3 Monate gültig. Denken Sie daran, dass auch eine Schengen-Reiseversicherung obligatorisch ist.
Reisen mit einem Visum für die einmalige Einreise
Sofort 'EinzeleintrittMit einem Visum können Sie einmalig in den Schengen-Raum einreisen. Sie dürfen sich höchstens 90 von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Während dieser 90 Tage können Sie in alle Schengen-Staaten reisen und sich dort aufhalten. Reisen Sie über ein anderes Land in den Schengen-Raum ein? Dann müssen Sie nachweisen, dass die Niederlande das Ziel sind.
Reisen mit einem Visum für die mehrfache Einreise
Hast du ein 'Mehrfachnennung' Visum, mit diesem Visum können Sie mehrmals in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Bei Ihrer ersten Einreise in den Schengen-Raum zeigen Sie, dass die Niederlande Ihr Ziel sind.
Sie benötigen kein Visum?
Für Nationalitäten, die visumfreies Reisen im Schengen-Raum gilt, dürfen Sie sich während des Freizeitraums höchstens 90 von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. In diesem Zeitraum können Sie auch in den Schengen-Raum ein- und ausreisen.
Visumpflichtige Nationalitäten
Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit (den Reisepass) eines Landes, für das ein Visum erforderlich ist, und möchten Sie maximal 90 Tage in die Niederlande reisen? Dann benötigen Sie ein Schengen-Visum für Kurzaufenthalte . Mit diesem Visum können Sie sich innerhalb von 180 Tagen frei in den Niederlanden und anderen Schengen-Staaten aufhalten.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Schengen-Raum
Der Schengen-Raum umfasst 27 Länder (die „Schengen-Staaten“), zwischen denen es keine Grenzkontrollen gibt. Diese Länder sind: Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz. Mit einem Schengen-Visum können Sie alle diese Länder besuchen, ohne ein separates Visum beantragen zu müssen.
Mit einem Schengen-Visum dürfen Sie sich maximal 90 Tage in den Niederlanden oder einem anderen Schengen-Land aufhalten. Anschließend müssen Sie den Schengen-Raum für weitere 90 Tage verlassen. Ein „Kurzaufenthalt“ ist definiert als ein Aufenthalt von „90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen“. Die Gültigkeitsdauer Ihres Visums ist auf dem Visumaufkleber in Ihrem Reisepass vermerkt. Dort ist auch angegeben, wie oft Sie in den Schengen-Raum einreisen dürfen: einmal, zweimal oder mehrmals.
Schengen-Visa berechtigen zur einmaligen oder mehrmaligen Einreise. Mit einem Visum zur einmaligen Einreise dürfen Sie nur einmal in den Schengen-Raum einreisen. Dies ist auf dem Visumaufkleber mit „01“ vermerkt. Mit einem Visum zur mehrmaligen Einreise dürfen Sie mehrmals in den Schengen-Raum einreisen. Sie dürfen sich maximal 90 aufeinanderfolgende Tage in den Niederlanden oder im Schengen-Raum aufhalten. Bei Bedarf können diese 90 Tage auch auf 180 Tage verteilt werden. Innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen darf sich ein visumpflichtiger Ausländer maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Hierfür benötigen Sie jedoch ein separates Visum: ein Visum zur mehrmaligen Einreise. Sie können im Antragsformular für ein Schengen-Visum angeben, dass Sie ein solches Visum benötigen.
Nein, das Vereinigte Königreich und Irland sind keine Schengen-Staaten und seit dem Brexit nicht mehr Teil der EU. Diese Länder haben jeweils ihre eigenen Visabestimmungen, sodass für diese Länder ein separates Visum erforderlich ist. Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis aus diesen Ländern berechtigt ebenfalls nicht zur Einreise in den Schengen-Raum.
Bitte führen Sie Kopien aller erforderlichen Unterlagen für Ihren Visumantrag mit sich. Dies gilt auch für Ihre Reisekrankenversicherung . Ein Schengen-Visum berechtigt nicht automatisch zur Einreise in den Schengen-Raum. Grenzbeamte oder die Königliche Niederländische Marechaussee (KMar) können weiterhin prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und Ihnen die Einreise verweigern. Die KMar stellt häufig Fragen zu Ihrem Reisezweck und Ihrer Unterkunft. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die Kontaktdaten Ihres Bürgen dabei haben oder dass dieser am Flughafen anwesend ist, damit die KMar ihn gegebenenfalls kontaktieren kann. Der Bürge muss das Original und die beglaubigte Kopie des Formulars „ Nachweis der Bürgschaft und Bereitstellung einer Unterkunft “ mit sich führen .
Nein nicht mehr. Bis zum 1. Januar 2014 musste sich ein Ausländer, der für maximal 90 Tage in die Niederlande einreisen wollte, innerhalb von 72 Stunden bei der Fremdenpolizei melden. Je nach Situation galten unterschiedliche Regeln. Im Hinblick auf eine Änderung der Ausländerverordnung müssen Sie sich nicht mehr bei der Fremdenpolizei melden. Von dieser neuen Regelung gibt es eine Ausnahme. In besonderen Fällen kann Ihnen die niederländische Vertretung im Ausland oder die Königlich-Niederländische Marechaussee die Verpflichtung auferlegen, sich innerhalb von drei Tagen persönlich bei der Fremdenpolizei zu melden.
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