Erläuterung zu Schengen-Visa. Was ist das, was kann man damit machen und wie bekommt man es?
Ein Visum ist die offizielle Genehmigung zur Einreise und zum Aufenthalt in einem Land. Es wird in der Regel von der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes ausgestellt. Die Erteilung eines Schengen-Visums unterliegt bestimmten Bestimmungen. Es gibt verschiedene Visumarten; die Art des Visums richtet sich nach dem Reisezweck.
Ein Schengen-Visum berechtigt zur legalen Einreise und zum Aufenthalt innerhalb des Schengen-Raums , einem Gebiet in Europa, in dem die Freizügigkeit von Personen gilt. Das Schengen-Visum ist für Touristen und andere Kurzzeitreisende gedacht, die sich bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten möchten.
Bei der Beantragung eines Schengen-Visums für die Niederlande sollten Sie einige Dinge beachten. Sie müssen beispielsweise nachweisen, dass Sie über genügend Geld verfügen, um Ihren Aufenthalt in den Niederlanden zu bezahlen, und dass Sie über ein gültiges Rückflugticket verfügen. Sie müssen außerdem nachweisen, dass Sie einen triftigen Grund haben, in die Niederlande zu reisen, beispielsweise einen Urlaub, eine Geschäftsreise oder einen Besuch bei Familie oder Freunden.
Sobald Sie ein Schengen-Visum für die Niederlande haben, ist es wichtig, die Regeln einzuhalten. Beispielsweise dürfen Sie nicht länger in den Niederlanden bleiben, als es Ihr Visum zulässt, und Sie müssen sich an die Gesetze des Landes halten.

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Bedingungen für ein Schengen-Visum
Das Schengen-Visum wird von der Botschaft oder dem Konsulat eines der Schengen-Staaten ausgestellt. Um ein Schengen-Visum zu erhalten, muss eine Person nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für die Reise und den Aufenthalt im Schengen-Raum verfügt und dass sie keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit eines Schengen-Staates darstellt.
Das Schengen-Visum gilt für den gesamten Schengen-Raum, sodass man mit einem Schengen-Visum in jedes Land des Schengen-Raums reisen kann. Allerdings ist die Aufenthaltsdauer mit einem Schengen-Visum auf maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen begrenzt.
1 Visum für 27 europäische Länder
Mit einem Schengen-Visum können Sie in den und innerhalb des Schengen-Raums reisen. Das bedeutet, dass Sie mit einem Schengen-Visum in jedes der 27 Länder des Schengen-Raums reisen können, ohne ein separates Visum zu benötigen.
Ein Schengen-Visum ist für Touristen und andere Kurzzeitreisende gedacht, die sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten möchten. Mit einem Schengen-Visum können Sie sich innerhalb des Schengen-Raums frei bewegen und alles genießen, was diese Länder zu bieten haben, wie zum Beispiel schöne Städte, kulturelle Sehenswürdigkeiten und Naturlandschaften. Ein Schengen-Visum ist jedoch keine Aufenthaltserlaubnis und berechtigt Sie nicht zum Arbeiten oder Studieren in den Schengen-Staaten.
Was ist ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt?
Ein Schengen-Visum ist im Grunde nichts anderes als ein Aufkleber im Reisepass eines ausländischen Reisenden, der die Niederlande oder andere Schengen-Staaten besucht. Offiziell heißt ein Schengen-Visum „Kurzaufenthaltsvisum Typ C“, aber die Bezeichnung „Schengen-Visum“ oder „Schengen-Visa“ ist etwas einfacher.
Ein Schengen-Visumaufkleber in Ihrem Reisepass berechtigt Sie zur Einreise in die 26 Schengen-Mitgliedstaaten Europas. Mit einem Schengen-Visum können Sie einen Großteil Europas bereisen, ohne für jedes Land ein separates Visum beantragen zu müssen.
Ein Visum ist ein Aufkleber, der in das Reisedokument (Reisepass) geklebt wird. Ein Schengen-Visum bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine Einwände gegen die Einreise des Ausländers für einen Kurzaufenthalt (maximal 90 Tage) bestehen. Die niederländische Regierung prüft immer zunächst, ob Sie Anspruch auf ein Visum haben.
Auf der Grundlage des am 26. März 1995 in Kraft getretenen Schengener Durchführungsübereinkommens erteilen die Mitgliedsländer grundsätzlich ein „gemeinsames“ Visum (Schengen-Visum). Normalerweise ermöglicht das Schengen-Visum die Einreise in alle Länder des Schengen-Raums. In manchen Fällen kann ein sogenanntes „territorial beschränktes“ Visum ausgestellt werden, das nur für ein einziges Land gültig ist.
Ist ein Schengen-Visum ein Touristenvisum?
Das Kurzzeitvisum/Schengen-Visum wird oft fälschlicherweise als Touristenvisum bezeichnet . Es wird stets für einen bestimmten Aufenthaltzweck ausgestellt. Tourismus ist lediglich ein Beispiel dafür. Weitere Aufenthaltszwecke sind beispielsweise Geschäftsreisen, Besuche bei Familie oder Freunden, Kultur, Sport, offizielle Anlässe, medizinische Behandlungen, Studium, Transit, Flughafentransit und vieles mehr.
Visa-Richtlinie
Die Niederlande setzen die im EU-Visakodex festgelegte europäische Visapolitik um . Die Visapolitik für die Schengen-Staaten konzentriert sich auf zwei wichtige Punkte: Wer benötigt ein Visum und wann wird ein Visumantrag bewilligt? Die wichtigsten Punkte der Schengen-Visapolitik sind:
- Bürger aus Schengen-Staaten und aus anderen Ländern ohne Visumpflicht können innerhalb des Schengen-Raums frei reisen.
- Staatsangehörige visumpflichtiger Länder stellen einen Visumantrag für ein Schengen-Land, um Zugang zum gesamten Schengen-Raum zu erhalten.
- Schengen-Länder geben einem Antrag statt (oder lehnen einen Antrag ab) auf der Grundlage von Kriterien, die von allen Ländern im Schengen-Raum gemeinsam festgelegt wurden.
- Inhaber eines Schengen-Visums können im gesamten Schengen-Raum frei reisen.
Die 26 Schengen-Länder
Die 26 Schengen-Länder sind unten aufgeführt. Mit einem Schengen-Visum kann der Ausländer in folgenden Ländern frei reisen:
| Belgium | Dänemark | Deutschland |
| Estland | Finnland | Frankreich |
| Griechenland | Ungarn | Italien |
| Lettland | Liechtenstein | Litauen |
| Luxemburg | Malta | Niederlande |
| Norwegen | Oostenrijk | Polen |
| Portugal | Slovenië | Slowakei |
| Spanien | Tschechische Republik | Island |
| Schweden | Schweiz | Kroatië |
Hinweis: Die EU-Länder Bulgarien, Zypern, Irland, Kroatien und Rumänien sind keine Schengen-Staaten.
Heb Benötige ich ein Schengen-Visum für die Niederlande?
Ob Sie ein Visum benötigen, hängt unter anderem von Ihrer Staatsangehörigkeit ab . Prüfen Sie die Liste der Länder, für die ein Visum erforderlich ist . Besitzen Sie mehr als eine Staatsangehörigkeit? Dann entscheidet der Reisepass, mit dem Sie reisen, ob Sie ein Visum für die Niederlande benötigen. Denken Sie daran, dass Sie, falls Sie ein Visum benötigen, auch eine Schengen-Reiseversicherung abschließen müssen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu einem Schengen-Visum
Ein Schengen-Visum ist ein Aufkleber im Reisepass eines ausländischen Staatsbürgers und berechtigt zur Einreise in die 27 Länder des Schengen-Raums , einschließlich der Niederlande. Der Visuminhaber darf sich maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten.
Der Aufenthalt im Schengen-Raum ist auf maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen begrenzt. Das bedeutet, dass jemand, der sich 90 Tage im Schengen-Raum aufgehalten hat, erst nach 90 Tagen außerhalb des Schengen-Raums zurückkehren kann. Das Schengen-Visum ist grundsätzlich 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Der Aufenthalt im Schengen-Raum muss innerhalb dieser 6 Monate erfolgen. Die Rückreise darf daher nach Ablauf des Ablaufdatums nicht mehr erfolgen.
Die Europäische Kommission hat eine Computer Entwickelt, um zu überprüfen, ob der Aufenthalt einer Person noch innerhalb von 180 Tagen liegt.
Wenn Sie während eines Kurzaufenthalts in den Niederlanden arbeiten möchten, benötigt Ihr Arbeitgeber möglicherweise eine Arbeitserlaubnis (TWV). Diese muss er beim UWV beantragen. Das gilt auch für Freiwilligenarbeit oder unbezahlte Tätigkeiten. Zusätzlich benötigen Sie unter Umständen eine Bürgerservicenummer (BSN). Diese erhalten Sie von Ihrer Gemeinde bei der Anmeldung im Melderegister für Nichtansässige (RNI). Weitere Informationen finden Sie auf der Website Ihrer Gemeinde oder unter www.rijksoverheid.nl.
Eine Verlängerung des Schengen-Visums oder der Visumbefreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich . Dies gilt beispielsweise, wenn Sie aufgrund einer schweren Krankheit oder höherer Gewalt die Niederlande nicht verlassen können. Ihr Gesamtaufenthalt darf 90 Tage nicht überschreiten. Sie müssen außerdem über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Für die Antragstellung ist ein Termin bei einer IND-Niederlassung erforderlich.
Ein 5-Jahres-Visum für die Niederlande ist ein Visum zur mehrfachen Einreise mit einer Gültigkeit von fünf Jahren. Ausländische Staatsangehörige, die visumpflichtig sind und bereits mehrmals problemlos in ihr Heimatland eingereist sind, können ein solches Visum beantragen. Der Vorteil: Sie müssen nicht mehr bei jeder Reise in die Niederlande ein neues Visum beantragen. Dies bedeutet deutlich mehr Flexibilität und spart erhebliche Kosten für wiederholte Visumanträge.
Mit einem Visum zur mehrfachen Einreise (MEV) können Sie innerhalb seiner Gültigkeitsdauer mehrmals in den Schengen-Raum einreisen. Ein solches Visum ist in der Regel mindestens 6 Monate und höchstens 5 Jahre gültig. Wie bei einem Visum zur einmaligen Einreise beträgt die maximale Aufenthaltsdauer 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Wenn Sie sich also 90 Tage in den Niederlanden aufhalten, müssen Sie den Schengen-Raum anschließend für 90 Tage verlassen.
Wenn Sie mit einem Visum zur einmaligen Einreise in die Niederlande gereist sind , können Sie dieses nicht einfach in ein Visum zur mehrmaligen Einreise umwandeln. Dies ist nur in Fällen höherer Gewalt, aus humanitären Gründen, aus schwerwiegenden beruflichen Gründen oder bei persönlichen Umständen, die sich nach Ihrer Einreise in die Niederlande geändert haben, möglich. Um den Antrag zu stellen, müssen Sie einen Termin bei einer IND-Niederlassung vereinbaren.
Wenn Sie länger als 90 Tage in den Niederlanden bleiben möchten, ist die Einreise mit einem Schengen-Visum nicht der richtige Weg. Denn wer mit einem Schengen-Visum bzw. einem Kurzzeitvisum eingereist ist, kann keine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen zunächst in Ihr Herkunftsland bzw. Ihren Wohnsitz zurückkehren, um dort eine befristete Aufenthaltserlaubnis (MVV) zu beantragen .

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