Schengen-Reiseversicherung Allianz
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
✔︎ Erfüllt alle Voraussetzungen für ein Schengen-Visum.
✔︎ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
✔︎ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
✔︎ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
✔︎ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Wenn Sie a visumpflichtiger Ausländer Wenn Sie beispielsweise einen Partner, eine Familie oder einen Freund in die Niederlande einladen, können Sie als Bürge für diese Person auftreten. Dies ist sogar für die Beantragung eines Schengen-Visums zwingend erforderlich, wenn der ausländische Gast nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. A Reisekrankenversicherung für den Ausländer dient auch dem Schutz des Bürgen.
Ein Garantie ist nicht erforderlich, wenn der Besucher über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Ein ausländischer Besucher muss nachweisen können, dass er oder sie für alle Tage, an denen er oder sie sich in den Niederlanden aufhält, mindestens 55 € pro Tag (pro Person) ausgeben kann. Ein Ausländer muss dies beispielsweise durch Kontoauszüge, Bargeld, Reiseschecks usw. nachweisen können.
Was garantiert ein Schengen-Visum?
Bürge für eine visumpflichtige Person bedeutet, dass Sie finanziell für die Kosten des Aufenthalts, der medizinischen Versorgung und der Rückführung des ausländischen Gastes aufkommen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie sämtliche Kosten für den Aufenthalt des Ausländers tragen. Dies betrifft Angelegenheiten wie Essen und Trinken, Unterkunft, aber möglicherweise auch die Kosten für einen Arzt oder ein Krankenhaus.
Wie können Sie als Bürge für einen Ausländer auftreten?
Es besteht die Möglichkeit, als Bürge für jemanden aus dem Ausland aufzutreten Garantienachweis und/oder Privatunterkunftsformular. Mit der Sponsorenerklärung teilen Sie den niederländischen Behörden mit, dass Sie die Kosten für den Aufenthalt eines Ausländers in den Niederlanden übernehmen. Sie garantieren außerdem, dass diese Person die Niederlande rechtzeitig verlässt. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie in der Garantieerklärung genau:
"Hiermit erkläre ich (der/die Unterzeichnete), dass ich die Übernahme der von der unter 4. genannten Person verursachten Kosten für den Aufenthalt, die medizinische Versorgung und die Rückführung für die Dauer von 5 Jahren oder kürzer als die Dauer des Aufenthalts ab Einreise garantiere der Person in das Schengen-Gebiet, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € pro Jahr, sofern diese Kosten ansonsten vom Staat und/oder öffentlichen Stellen getragen würden. Die Garantie endet, wenn hinreichend nachgewiesen werden kann, dass die unter 4. genannte Person den Schengen-Raum verlassen hat (z. B. durch einen von einem Schengen-Staat angebrachten Ausreisestempel oder einen von einer für die Grenzkontrolle im Herkunftsland zuständigen Behörde angebrachten Einreisestempel). )."
Welche Bedingungen sind zu gewährleisten?
Um einen ausländischen Besucher zu garantieren, muss Ihr Einkommen mindestens dem Mindestlohn (ohne Urlaubsgeld) entsprechen. Paare verfügen über ein gemeinsames Einkommen von mindestens dem Mindestlohn (ohne Urlaubsgeld). Sie müssen einen Bürgschafts- und/oder Privatunterkunftsnachweis ausfüllen und Ihre Unterschrift von der Gemeinde beglaubigen lassen. Wenn Sie verheiratet sind oder zusammenleben, muss auch Ihr Partner die Bürgschaft unterschreiben.
Grundsätzlich können Sie maximal 2 Erwachsene (+ ggf. 1 oder 2 Kinder) gleichzeitig garantieren. Sie müssen für jede Person ein separates Formular „Garantie- und/oder Unterkunftsnachweis“ verwenden. Sie müssen außerdem Ihre Unterschrift für jedes Formular beglaubigen lassen. Letztlich obliegt es der niederländischen Vertretung bzw. der Consular Service Organization (CSO), zu beurteilen, ob und für wie viele Personen jemand gleichzeitig als Bürge fungieren kann.
Wie können Sie garantieren?
- Zunächst füllen Sie den Garantienachweis und/oder das Privatunterkunftsformular aus. Wenn Sie für mehrere Personen als Bürge auftreten möchten, müssen Sie das Formular ebenfalls mehrmals ausfüllen.
- Lassen Sie Ihre Unterschrift auf dem Formular bei Ihrer Gemeinde beglaubigen. Die Garantie beträgt 6 Monate.
- Sammeln Sie die zusätzlichen Dokumente (siehe unten). Senden Sie dieses zusammen mit dem Formular an den Besucher im Ausland.
- Ihr ausländischer Besucher kann nach Erhalt der Formulare bei der niederländischen Botschaft (oder dem niederländischen Konsulat) oder im Servicebüro des externen Dienstleisters im Ausland ein Visum beantragen. Denken Sie daran, dass Sie während der Reise immer eine Kopie der Garantie mit sich führen müssen. Die Königlich Niederländische Marechaussee kann dieses Formular bei der Grenzkontrolle am Flughafen anfordern. Das Fehlen dieses Formulars kann ein Grund sein, die Einreise in die Niederlande zu verweigern.
Welche Dokumente und Nachweise zur Gewährleistung erforderlich sind
Neben dem Formular Garantienachweis und/oder Privatunterkunft Außerdem müssen Unterlagen mitgeschickt werden, die belegen, dass Sie über ausreichende Einkünfte verfügen, um als Bürge aufzutreten. Diese schicken Sie auch an den ausländischen Besucher.
Sie sind Bürge und beschäftigt:
- eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags (dieser muss ab dem Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 12 Monate gültig sein);
- eine Kopie Ihrer letzten 3 Gehaltsabrechnungen.
Je garantiert und ist Unternehmer:
- ein aktueller Auszug aus der Registrierung bei der Handelskammer;
- der letzte endgültige Einkommensteuerbescheid;
- eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung, aus der der Nettogewinn hervorgeht.
Warum ist eine Reisekrankenversicherung für eine Garantie wichtig?
Für den Bürgen ist es wichtig, dass der ausländische Gast ordnungsgemäß gegen medizinische Kosten und Rückführung (notwendige Rückkehr in das Herkunftsland) versichert ist, andernfalls müssen Sie für die Kosten aufkommen. Schließlich sind Sie finanziell verantwortlich. Sie haben dies auf dem Garantieformular unterschrieben. Eine solche Versicherung ist auch bei der Beantragung eines Visums für die Niederlande obligatorisch. Das Sie können eine Reisekrankenversicherung abschließen auf dieser Website.
Die Krankenversicherung kann von einem Interessenten in den Niederlanden abgeschlossen werden. Der Interessent kann ein Sponsor (Bürge/Unterkunftsgeber), aber auch ein Freund, eine Familie oder ein Partner des ausländischen Gastes sein. In diesem Fall ist der Interessent auch der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und der Visumantragsteller (ausländischer Gast) der Versicherte.
Tipp: Wenn Sie eine Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum abschließen, stellen Sie immer sicher, dass Sie der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) sind und die Person, für die Sie der Bürge sind, der Versicherte ist. Das ist sinnvoller, denn dann wissen Sie sicher, dass die Prämie bezahlt wurde und die Versicherung tatsächlich gültig ist. Darüber hinaus wird im Falle einer möglichen Schadensauszahlung das Geld auf das Konto des Versicherungsnehmers überwiesen. Der Bürge behält dann die volle Kontrolle über die Finanzen.
Ist neben der Garantie auch ein Einladungsschreiben Pflicht bzw. sinnvoll?
Ein Einladungsschreiben ist ein Begleitschreiben, das vom Ausländer und/oder Sponsor (zusammen oder einzeln) verfasst wird. Ein Einladungsschreiben hat für die Beurteilung eines Visumantrags keinen formalen Status. Ein Sponsor oder Visumantragsteller ist daher nicht verpflichtet, dies bei der Beantragung eines Visums vorzulegen. Früher wurde für einen Visumsantrag ein Einladungsschreiben verwendet, doch seit es das Formular „Nachweis der Bürgschaft und/oder Privatunterkunft“ gibt, ist das Einladungsschreiben überflüssig.
Quelle: Der obige Artikel wurde von den Herausgebern von Schengenvisum.info unter Verwendung verschiedener Quellen wie dem IND und der nationalen Regierung verfasst. Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken, es können keine Rechte daraus abgeleitet werden.
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