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Wie beantragt man ein Visum für die Niederlande?
Kommen Sie für maximal 90 Tage in die Niederlande? Dann benötigen Sie möglicherweise ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Dies hängt von Ihrer Nationalität ab. Mit dem Visum können Sie innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen frei in den Niederlanden und anderen Schengen-Ländern reisen.
Ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt Eine Bewerbung in den Niederlanden erfordert eine gute Vorbereitung. Deshalb müssen Sie sich viel Zeit nehmen und gut sitzen, um die Formulare und Belege korrekt bereitzustellen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bewerbung vollständig ist und legen Sie die korrekten Belege (z. B. die obligatorischen) bei medizinische Reiseversicherung.
Beantragen Sie rechtzeitig ein Visum für die Niederlande
Ein Visumantrag für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage vor Beginn des geplanten Reisetermins gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Abreisetermin einzureichen. Bedenken Sie auch die Schengen-Versicherung für die Niederlandend.
Geben Sie biometrische Daten an
Sie müssen ein Visum für die Niederlande immer persönlich beantragen, wenn Sie noch keine biometrischen Daten angegeben haben. Anschließend werden Fingerabdrücke genommen. Dies tun Sie, wenn Sie den Antrag einreichen. Diese bleiben 59 Monate gültig. Für einige Bewerber, beispielsweise Kinder unter 12 Jahren, ist dies nicht erforderlich. Haben Sie in den letzten 59 Monaten vor Ihrer aktuellen Bewerbung biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) bereitgestellt? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung von einer anderen Person einreichen zu lassen. Sie müssen nicht persönlich erscheinen.
Niederländische Vertretung wie Botschaft oder Konsulat
Sie beantragen ein Visum immer bei der niederländischen Vertretung in Ihrem eigenen Land (Herkunftsland). Oder in dem Land, in dem Sie mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis leben (Wohnsitzland).
Oftmals müssen Sie den Visumantrag bei einer externen Agentur einreichen: dem External Service Provider (EDV). Die niederländische Regierung nutzt hierfür VFS Global. Dieses Büro nimmt den Antrag entgegen und sendet ihn zur Bearbeitung an die niederländische Vertretung. In diesem Fall zahlen Sie zusätzlich zu den Kosten für die Visumbeantragung auch einen zusätzlichen Betrag an den externen Dienstleister.
Es gibt zwei Arten von Kurzaufenthaltsvisa (Schengenvisa) für die Niederlande:
- Ein Visum für die einmalige Einreise mit einer maximalen Gültigkeit von 90 Tagen. Dies ermöglicht Ihnen einen einmaligen Aufenthalt von maximal 1 Tagen in den Niederlanden/Schengen-Raum.
- Ein Visum für die mehrfache Einreise mit einer maximalen Gültigkeit von 5 Jahren. Damit können Sie sich maximal 90 Tage pro 180 Tage in den Niederlanden/im Schengen-Raum aufhalten. Dies muss nicht aufeinanderfolgend sein. Sie können dies auch verteilen. Der Ausländer darf sich jedoch nie länger als 90 von 180 Tagen in den Niederlanden/im Schengen-Raum aufhalten.
Für beide Visa gilt: Hat man einen ununterbrochenen Aufenthalt von 90 Tagen in den Niederlanden oder in einem der Schengen-Staaten gehabt, muss der Gast mindestens 90 Tage warten, bevor er in den Schengen-Raum zurückkehren kann.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Beantragung eines Visums für die Niederlande
Wenn Sie eine visumpflichtige Staatsangehörigkeit haben, ja. Das können Sie hier nachlesen: visumpflichtige Nationalitäten »
Familienangehörige von EU-Bürgern können sich in verschiedenen Situationen auf ihr Recht auf Freizügigkeit berufen. Mehr zu diesem Thema können Sie hier lesen: Recht auf Freizügigkeit »
Sie müssen den Visumantrag für die Niederlande bei der Botschaft des Landes einreichen, das Sie besuchen möchten. Wenn Sie planen, mehrere Schengen-Staaten zu besuchen, müssen Sie das Visum bei der Botschaft des Schengen-Landes beantragen, in dem Sie sich am längsten aufhalten. Wenn Sie planen, mehrere Schengen-Staaten zu besuchen und die gleiche Aufenthaltsdauer haben, müssen Sie bei der Botschaft des Landes, dessen Außengrenzen Sie bei der Einreise in den Schengen-Raum zuerst überschreiten, ein Visum beantragen.
Das ist möglich, dafür muss man extra bezahlen und am Ende macht man die Arbeit trotzdem selbst, weil man alle Unterlagen mitbringen muss. Zudem hat die Nutzung eines Schreibtisches keinerlei Einfluss auf die Entscheidungsfindung.
Bei einem ersten Visumsantrag haben Sie in der Regel nur Anspruch auf eine einmalige Einreise. Ein Visum kann auch für zwei- oder mehrmalige Einreisen erteilt werden. Für jemanden, der häufig reist, ist es daher am besten, eine mehrfache Einreise zu beantragen.
Ja, das ist erlaubt. Sie müssen nicht unbedingt über die Niederlande anreisen, sofern Sie glaubhaft machen, dass die Niederlande immer noch der Hauptzweck der Reise sind. Es steht Ihnen dann beispielsweise frei, die Außengrenze über Deutschland zu überqueren und von dort in die Niederlande zu reisen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen für Ihren Visumantrag bei sich haben.
Im Normalfall trifft die Botschaft innerhalb von 15 Kalendertagen eine Entscheidung. Dieser Entscheidungszeitraum ist gesetzlich festgelegt und im Europäischen Visakodex enthalten (Laufzeit Verordnung (EG) 810/2009). Die gerichtliche Entscheidungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Visumantrag bei der Botschaft eingeht. In manchen Fällen ist mehr Zeit für die Recherche erforderlich. In diesem Fall kann die Entscheidungsfrist auf maximal 30 Tage verlängert werden. In diesem Fall werden Sie vom IND benachrichtigt. Sollten zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, kann diese Frist in Ausnahmefällen auf 60 Tage verlängert werden.
Der Antrag auf ein Visum für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage (aufgrund der üblichen maximalen Entscheidungsfrist) vor Beginn des geplanten Reisetermins gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, den Antrag rechtzeitig einzureichen, am besten mindestens einen Monat vor dem geplanten Abreisetermin.
Ein Visum für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) in den Niederlanden kostet 80 €. Für Kinder von 6 bis 12 Jahren: 40 €. Für Kinder bis 6 Jahre: 0 € Die Kosten für die Servicegebühr von VFS Der Pauschalbetrag darf maximal 40 € betragen (die Hälfte der Gebühr für einen Visumantrag).
Ein Visumantrag beginnt mit dem Ausfüllen eines Visumantragsformulars und dem anschließenden Sammeln der erforderlichen Dokumente, wie z. B. dem Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Nutzen Sie am besten die Checkliste des Auswärtigen Amtes.
Sie benötigen einen gültigen Reisepass, der nicht älter als 10 Jahre ist. Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten darstellen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, die Sie hier nachlesen können: zum Visumverfahren »