Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Das seit März letzten Jahres geltende allgemeine Einreiseverbot in die Europäische Union wurde weiter gelockert. Bisher waren die Überlegungen für Lockerungen vor allem wirtschaftlicher Natur, mittlerweile werden aber auch familiäre Umstände berücksichtigt.
So können Großeltern, die nicht in der Europäischen Union leben, ihr Enkelkind, das nach dem 19. März letzten Jahres geboren wurde, erstmals besuchen. Eine Ausnahme gilt auch für Besuche bei schwer erkrankten Familienangehörigen in der EU.
Ausnahmen vom EU-Einreiseverbot
Das europäische Einreiseverbot gilt für Reisende aus Ländern außerhalb der EU. Dies bedeutet, dass sie die Europäische Union/die sind Schengen-Raum und dürfen daher nicht in die Niederlande einreisen. Für Flugzeuge, die Passagiere aus Indien, Südafrika und Ländern in Mittel- und Südamerika befördern, gilt außerdem ein Flugverbot in die Niederlande.
Es gibt Ausnahmen vom EU-Einreiseverbot. Dazu zählen Geschäftsreisende, Studierende, hochqualifizierte Migranten, Berufstätige aus der Kultur- und Kreativbranche sowie Fernreisende. Ausnahmen gibt es auch für ausländische Familienangehörige.
Welche Familienangehörigen sind vom EU-Einreiseverbot ausgenommen?
Es hängt von Ihrer Situation und der Ihrer Familienangehörigen ab, ob Ihre Familie mit einer Staatsangehörigkeit von außerhalb der Europäischen Union in die Niederlande reisen kann. Mit dir oder ohne dich.
Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Landes?
Ihre Familienangehörigen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU sind in manchen Fällen vom EU-Einreiseverbot ausgenommen. Sie müssen jedoch die Standardbedingungen für den Zugang erfüllen. Vom EU-Einreiseverbot ausgenommene Familienangehörige sind:
- die Person, mit der Sie verheiratet sind (Ehepartner);
- Ihr Partner, mit dem Sie eine eingetragene Partnerschaft führen;
- Ihre (Enkel-)Kinder oder die Ihres Ehepartners oder eingetragenen Partners:
- bis einschließlich 20. Lebensjahr;
- oder ab 21 Jahren, wenn sie auf Sie angewiesen sind. Die Richtlinie des IND legt detaillierter fest, wie dies beurteilt wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Familienmitglieder mit einer anderen Nationalität (IND.nl).
- Ihre (Groß-)Eltern oder die Ihres Ehepartners oder eingetragenen Partners, wenn diese von Ihnen abhängig sind. Die Richtlinie des IND spezifiziert detaillierter, wann eine Abhängigkeitssituation vorliegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Familienmitglieder mit einer anderen Nationalität (IND.nl).
- Ihr unverheirateter Partner, mit dem Sie eine langfristige Beziehung führen.
- die (Enkel-)Kinder dieses Partners bis zum Alter von 18 Jahren.
Weitere Informationen darüber, ob eine nachhaltige Beziehung besteht, finden Sie auf der Seite Familienmitglieder mit einer anderen Nationalität (IND.nl).
Bleiben Sie kürzer als 90 Tage
Sie dürfen Sie höchstens 90 Tage bzw. höchstens für die Dauer des ausgestellten Aufenthalts besuchen Schengen-Visum. Prüfen Sie, ob Ihre Angehörigen ein Kurzaufenthaltsvisum benötigen.
Bleiben Sie länger als 90 Tage
Möchten Ihre Familienangehörigen für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in die Niederlande kommen? Dann brauchen sie vielleicht zuerst eines vorläufige Aufenthaltserlaubnis (mvv) oder beantragen Sie eine reguläre Aufenthaltserlaubnis. Suchen Sie danach Ind.nl/Familie.
Quelle: Rijksoverheid.nl – dieser Artikel wurde am 25. Mai 2021 veröffentlicht, es können keine Rechte daraus abgeleitet werden.
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