Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Haben Sie eine Beziehung mit einem visumpflichtigen Partner aus dem Ausland (außerhalb der EU) und möchten Sie ihn oder sie für maximal 90 Tage in die Niederlande mitnehmen? Dann können Sie die Übergangsregelung auch für Ihre Liebsten aus der Ferne nutzen.
Für viele Länder der Welt gilt ein EU-Einreiseverbot. Das bedeutet, dass Personen aus diesen Ländern nicht in die Niederlande einreisen dürfen. Eine Ausnahme kann für einen Partner im Ausland mit der Übergangsregelung für Fernverliebte gemacht werden. Der Partner aus dem Ausland darf sich in einem Zeitraum von 90 Tagen maximal 180 Tage in den Niederlanden aufhalten. Minderjährige Kinder dieser Person dürfen mit Ihnen reisen.
Die Bedingungen besagen unter anderem, dass Sie seit mindestens 3 Monaten in einer Beziehung sind. Sie müssen dies beispielsweise durch Fotos, Flugtickets und Aussagen von Freunden und Familie belegen können, dass Sie in einer Beziehung sind. Ab dem 1. Juli 2021 können vollständig geimpfte Personen eine Ausnahme vom Einreiseverbot erhalten. Dies gilt nicht für Partner aus einem Hochrisikogebiet, in dem es neue Varianten des Virus gibt.
Vereinbarung einer Fernbeziehung
Diese Regelung wurde speziell während der Coronakrise eingeführt, da ein europäisches Einreiseverbot gilt. Und dies hätte zur Folge, dass Verliebte ihren Partner aus dem Ausland für längere Zeit nicht sehen könnten. Mittlerweile wurde das Einreiseverbot für Europa gelockert. Zum Beispiel ausländische Gäste, auch Partner, die vollständig geimpft sind Reisen Sie ohne viele Einschränkungen in die Niederlande.
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Ausnahme für Fernbeziehungen vom EU-Einreiseverbot gilt weiterhin
Es gilt weiterhin die Fernbeziehungsausnahme vom EU-Einreiseverbot. Diese Informationen sind auch in englischer Sprache auf der Website der niederländischen Regierung verfügbar: https://www. Government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/exemptions-to-the-entry -Verbot/vorübergehende-Regelung-für-Partner-in-Fernbeziehungen Unter den Ausnahmekategorien auf Regierung.nl Diese Ausnahmekategorie wird unter „Internationaler Schutz und humanitäre Gründe“ erwähnt: https://www. Government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/exemptions-to-the-entry- ban /eu-entry-ban-exemption-categories
Diesen können die Personen nutzen, die die Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt beispielsweise auch für einen niederländischen Staatsangehörigen oder einen in den Niederlanden lebenden Ausländer, der eine Fernbeziehung mit einem ausländischen Partner führt und die festgelegten Bedingungen erfüllt.
Bedingungen vorübergehende Vereinbarung Fernliebhaber
Ihr Partner aus einem Land mit EU-Einreiseverbot kann unter bestimmten Voraussetzungen in die Niederlande einreisen. Dein Der Partner darf maximal 90 Tage in den Niederlanden bleiben innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Auch minderjährige Kinder Ihres Partners bis zum 18. Lebensjahr dürfen mitreisen.
Wenn Ihr Partner vollständig geimpft ist, kann er/sie ab dem 1. Juli 2021 vom EU-Einreiseverbot befreit werden.
Die Bedingungen für die vorübergehende Vereinbarung für Fernliebhaber sind:
- Sie selbst besitzen die niederländische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit einer solchen Land aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder Schweiz. Ab 15. Mai: Oder Sie besitzen die britische Staatsangehörigkeit und verfügen über ein Aufenthaltsdokument, aus dem hervorgeht, dass Sie unter das Brexit-Austrittsabkommen fallen. Ihr Partner muss als Nachweis eine Kopie dieses Aufenthaltsdokuments mitbringen: Vereinbarung zum Widerruf des Daueraufenthaltsdokuments 18(1) und Vereinbarung zum Widerruf des Aufenthaltsdokuments 18(1).
- Sie wohnen und wohnen selbst in den Niederlanden, wenn Ihr Partner in die Niederlande reisen möchte.
- Sie und Ihr Partner sind seit mindestens 3 Monaten in einer Beziehung.
- Sie haben sich im Rahmen Ihrer Beziehung mindestens zweimal (auf zwei getrennten Reisen) für eine gewisse Zeit körperlich gesehen. Beispielsweise bei einem Aufenthalt in einem Haus oder Hotel. Oder 2 Mal für einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen. Dafür liegen Ihnen Belege wie Flugtickets und Hotelbuchungen vor.
- Ihr Partner hat vor der Reise in die Niederlande ein Rückflugticket gekauft. Auch für mitreisende minderjährige Kinder (bis 18 Jahre).
- Sie unterschreiben beide das Formular „Beziehungserklärung zur Befreiung vom Einreiseverbot COVID-19“. Darin geben Sie an, ab wann Sie eine Beziehung haben. Dieser Erklärung müssen Sie Belege beifügen, die belegen, dass Sie in einer Beziehung sind und gemeinsam Zeit verbracht haben. Sie können selbst entscheiden, welche Nachweise Sie einreichen. Dies sind zum Beispiel:
- Flugtickets;
- zuvor verwendete Visa;
- Stempel in Ihrem Reisepass;
- Zahlungsdaten, aus denen hervorgeht, dass Sie gemeinsam irgendwo waren (z. B. Hotelbuchungen);
- Aussagen Dritter, aus denen hervorgeht, dass Sie in einer Beziehung sind, beispielsweise Aussagen von Eltern oder Freunden;
- Fotos.
- Überprüfen Sie dies im Voraus ob Sie ein negatives Testergebnis vorweisen müssen bei der Ankunft in den Niederlanden. Und/oder Ihr Partner 10 Tage häusliche Quarantäne muss nach der Ankunft in den Niederlanden erfolgen.
Bitte beachten Sie: Diese Regelung gilt nur, wenn Sie niederländischer Staatsangehöriger sind. Oder wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes sind, das dazu gehört Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz. Sie wohnen in den Niederlanden und sind zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Einreise Ihres Partners registriert.
Benötigt Ihr Partner ein Visum für die Niederlande? Dann ist die Grundvoraussetzungen für ein Kurzaufenthaltsvisum.
Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis, die sich in den Niederlanden aufhalten, oder Beziehungspaare, die Drittstaatsangehörige sind, können diese Ausnahme nicht für Reisen in Anspruch nehmen.
Legen Sie bei der Ankunft in den Niederlanden Dokumente vor
Ihr Partner wird bei der Ankunft in den Niederlanden während der Grenzkontrolle der Königlichen Niederländischen Marechaussee oder der Seehafenpolizei folgende Dokumente vorlegen:
- das ausgefüllte Formular Verwandtschaftserklärung Befreiung vom Einreiseverbot COVID-19;
- das Rückflugticket;
- Beweise für Ihre Beziehung.
- Ab 15. Mai: für Partner britischer Staatsangehöriger im Rahmen des Austrittsabkommens: eine Kopie des Artikel-50-Aufenthaltsdokuments Ihres Partners.
Dabei beurteilt der Grenzschutzbeamte, ob Ihr Partner alle Voraussetzungen erfüllt. Ihr Partner sollte auch eines haben gültiges Reisedokument und ggf. ein Visum (siehe unten).
Ihrem Partner wird empfohlen, mit einer direkten (Flug-)Verbindung in die Niederlande zu reisen und nicht über andere Länder der EU of Schengen-Länder. Ihr Partner ist möglicherweise nicht in der Lage, über diese Länder mit der Regelung für Ferngespräche mit Angehörigen in die Niederlande zu reisen.
Kurzaufenthaltsvisum (bis zu 90 Tage)
Ihr Partner könnte einen haben Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt erforderlich für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen in den Niederlanden. Dies hängt von der Nationalität Ihres Partners ab.
Bei der Beantragung dieses Visums wird geprüft, ob Ihr Partner die Voraussetzungen für das Ferngesprächsprogramm erfüllt. Dazu müssen Sie das ausgefüllte Formular „Beziehungserklärung Befreiung von der COVID-19-Einreisesperre“ und Belege für Ihre Beziehung einreichen.
Kein Visum erforderlich
Hat Ihr Partner kein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich und wünschen eine Beratung rund um Ihre Bewerbung für die Fern-Lieblingsregelung? Dann können Sie sich vor der Reise Ihres Partners vom IND beraten lassen. Schicken Sie die ausgefüllte Beziehungserklärung und Ihre Belege per Post an Kundeninformationscenter@ind.nl(Betreff: Beratungspartnervereinbarung COVID-19).
In der IND-Beratung wird angegeben, ob Ihr Partner laut IND die Bedingungen des Systems erfüllt. Diesen Ratschlag kann Ihr Partner zusammen mit der Beziehungserklärung und den Belegen während der Reise mitnehmen. Ihr Partner kann dies der Fluggesellschaft oder der Königlichen Niederländischen Marechaussee vorlegen.
Die Königlich-Niederländische Marechaussee und die Seehafenpolizei haben jederzeit das Recht, Ihrem Partner die Einreise zu verweigern, wenn dafür ein Grund vorliegt.
Quarantäne zu Hause
Ihr Partner und eventuelle Kinder Ihres Partners Quarantäne für 10 Tage bei der Ankunft in den Niederlanden. Auch wenn sie keine Corona-ähnlichen Beschwerden haben.
Länger als 90 Tage in den Niederlanden
Möchte Ihr Partner länger als 90 Tage in den Niederlanden bleiben? Ihr Partner muss eine Aufenthaltserlaubnis (oft auch eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis) beantragen. am IND.
Quelle: Rijkoverheid.nl – Dieser Text dient nur zu Informationszwecken, es können keine Rechte daraus abgeleitet werden.
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