Ab kommenden Mittwoch gelten für Reisende aus Ländern außerhalb der Niederlande strengere Einreisebestimmungen Schengen-Raum. Reisende aus sogenannten Drittstaaten müssen dann ein negatives Testergebnis vorlegen können, auch wenn sie vollständig geimpft oder kürzlich von Corona genesen sind.
Als Testnachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, und/oder ein Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden vor Abflug ist. Die verschärften Einreisebedingungen werden irgendwann auch im Rest der EU gelten, doch darauf wollen die Niederlande nicht warten.
Formal gilt weiterhin ein Einreiseverbot für die EU und damit auch für die Niederlande, es gibt jedoch eine Ausnahme von diesem Verbot, wenn Sie in einem „sicheren Land“ leben. Wenn Sie nicht aus einem sicheren Land kommen, müssen Sie für die Reise in die Niederlande vollständig geimpft sein. Auch hierfür gibt es eine Ausnahme Fernliebhaber. Für alle Ausnahmen gilt: Wenn der Reisende einer Visumpflicht unterliegt, verfügt er über ein gültiges Visum Schengen-Visum und medizinische Reiseversicherung muss man haben, um in die Niederlande einzureisen.
Aus einem Hochrisikogebiet? Quarantänepflicht
Reisende aus allen Ländern, die als Hochrisikogebiet ausgewiesen sind, müssen ab Mittwoch für zehn Tage in Quarantäne. In vielen Fällen gilt die Quarantänepflicht nur für Reisende ohne Genesenennachweis oder Impfnachweis. Lediglich für Menschen aus „Ländern mit einer besorgniserregenden Virusvariante“ wie Südafrika galt bereits eine Quarantänepflicht für Geimpfte. Ab Mittwoch kommt aufgrund der dortigen rasanten Verbreitung der Omikron-Variante unter anderem das Vereinigte Königreich hinzu.
Reisende, die am fünften Tag nach ihrer Ankunft in den Niederlanden beim GGD negativ getestet wurden, können die Quarantäne früher verlassen.
Keine strengeren Anforderungen innerhalb der EU
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union/Schengen benötigen Niederländer lediglich einen Corona-Nachweis: einen Impfnachweis, einen Nachweis, dass Sie von Corona genesen sind, oder ein negatives Testergebnis (Testzertifikat). Hierfür können Sie den CoronaCheck nutzen. Auch diese Anforderungen könnten in naher Zukunft verschärft werden. Laut Minister De Jonge ist es denkbar, dass auch ein negatives Testergebnis in den europäischen „Corona-Pass“ aufgenommen wird. Eine Testpflicht würde dann auch für Reisen innerhalb der EU gelten. In den kommenden Wochen wird es auf europäischer Ebene Konsultationen zu diesem Thema geben.
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