

Allianz Schengen-Visumversicherung
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
✔ Erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum.
✔ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
✔ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
✔ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
✔ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Benötigen Sie für einen Visumsantrag eine Schengen-Visumversicherung (Reisekrankenversicherung)? Kommt Ihr ausländischer Gast in die Niederlande? Hier können Sie die Reiserisikoversicherung der Allianz abschließen und wir bieten auch eine VISA-GARANTIE (bei Ablehnung des Visums müssen Sie die Versicherung nicht bezahlen).
Die Schengen-Visumversicherung wird von Allianz Global Assistance angeboten und ist für ausländische Gäste gedacht, die in die Niederlande reisen. Die Versicherung erfüllt alle Voraussetzungen für die Beantragung eines Schengen-Visums. Die Versicherung wird weltweit bei allen Botschaften, Konsulaten und VFS Global akzeptiert! Die Visumversicherung deckt medizinische Kosten bis zu 30.000 € ab und bietet eine Rückführung im Krankheits- und Todesfall. Europaweit gut versichert schon ab 2 € pro Tag! Oder sogar weltweit, wenn Sie sich für eine weltweite Abdeckung entscheiden.

Die Versicherung kann von einem Bürgen, Partner, Sponsor oder Familienmitglied in den Niederlanden abgeschlossen werden. Die Richtlinien und Bedingungen sind auf Niederländisch und Englisch verfügbar. Wird der Visumsantrag abgelehnt, muss die Versicherung nicht bezahlt werden, wir nennen es VISA-GARANTIE.
Die Versicherung bietet auch Schutz für den Bürgen. Sollten für den ausländischen Gast medizinische Kosten anfallen, werden diese übernommen. Die Versicherung übernimmt sogar die Zahnarztkosten infolge eines Unfalls.
Alle Vorteile der Reisekrankenversicherung Travel Risk:
- Schengen-Versicherung: günstige Prämie ab 2 € pro Person und Tag.
- Visa-Garantie: Kein Visum = Premium-Rückgabe (Sie müssen nichts bezahlen und die Police läuft ab).
- Police und Bedingungen in klarem Niederländisch (englische Policenbedingungen sind ebenfalls möglich).
- Erfüllt alle Visabestimmungen der niederländischen Regierung (Botschaften, Konsulate und VFS Global) und der Schengen-Länder.
- Sie können die Police vor dem Vertragsbeginn kostenlos ändern.
- Schneller Service: An Werktagen erhalten Sie die Schengen-Reiseversicherung innerhalb von 24 Stunden, bei Bedarf auf Wunsch auch früher.

Was Sie über die Schengen-Visumversicherung wissen müssen
Das sollten Sie sich merken! Hier sind die wichtigsten Dinge, die Sie über die Reisekrankenversicherung für die Niederlande und den Schengen-Raum wissen müssen:
- Wenn Ihr Gast aus dem Ausland ein Schengen-Visum benötigt, muss er über eine Reisekrankenversicherung verfügen.
- Auf dieser Website können Sie für Ihren Gast aus dem Ausland eine Schengen-Reisekrankenversicherung abschließen und die Kosten übernehmen.
- Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance erfüllt alle Anforderungen einer Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum.
- Sie erhalten die Versicherung sehr bald nach der Beantragung, in der Regel noch am selben oder am darauffolgenden Tag. Außerdem erhalten Sie die Versicherungsbedingungen.
- Sollte die Versicherung noch nicht begonnen haben, können Sie diese kostenlos anpassen lassen, beispielsweise wenn sich das Datum des Visums ändert.
- Wenn das Visum abgelehnt wird und die Versicherung noch nicht begonnen hat, erhalten Sie eine Rückerstattung und die Versicherung wird gekündigt.
- Von der Versicherung ausgeschlossen sind Krankheiten, Beschwerden oder Leiden, die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden haben. Auch Medikamente, die Sie bereits eingenommen haben, sind nicht versichert. Auch Kontrollen und Entbindungen im Krankenhaus eines ausländischen Versicherten sind von dieser Reiseversicherung nicht abgedeckt.
- Die Reisekrankenversicherung ist nur für unerwartete medizinische Kosten während eines Aufenthalts in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern gedacht.
- Bevor Sie die Versicherung abschließen, müssen Sie Informationen zur Abdeckung und die Bedingungen habe gelesen. Auf diese Weise wissen Sie, was für Ihren Gast abgedeckt ist und was nicht.
Deckung der Reiserisikoversicherung für ein Schengen-Visum
Versicherter Fall | Versicherungssummen |
---|---|
Abschnitt ISOS-Kosten | |
a. Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten | |
Zusätzliche Übernachtungskosten | € 70,- pro Person und Tag |
Zusätzliche Rückreisekosten in die Niederlande oder in das Wohnsitzland | Kalkulationspreis |
Kosten für die Rückreise in die Niederlande oder in das Wohnsitzland mit einem Krankenwagen | Kalkulationspreis |
Kosten für einen Krankenhausbesuch, je Versicherungsbescheinigung | 70 €, - |
Kosten für Familienreisen bei Lebensgefahr | |
Reisekosten (max. 1 Person) | Kalkulationspreis |
Übernachtungskosten (max. 1 Person/max. 10 Tage) | € 70,- pro Person und Tag |
Such- und Rettungskosten | 45.500 €, - |
B. Tod des Versicherten | |
Transportkosten sterblicher Überreste | Kalkulationspreis |
Kosten für Bestattung oder Einäscherung im Versicherungsgebiet inkl. Anreise von 2 Familienmitgliedern für max. 3 Tage | Höchstens jedoch die Kosten für die Überführung der sterblichen Überreste in das Wohnsitzland |
Zusätzliche Reisekosten für Familienmitglieder/Reisebegleitung | Kalkulationspreis |
C. Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten | |
Zusätzliche Rückreisekosten in das Wohnsitzland | Kalkulationspreis |
D. Tod einer mitversicherten Reisebegleitung | |
Kosten für Familienreisen, wenn der Versicherte ohne Begleitung auskommt | |
Reisekosten (max. 1 Person) | Kalkulationspreis |
Übernachtungskosten (max. 1 Person/max. 10 Tage) | € 70,- pro Person und Tag |
e. Sachschäden des Versicherten im Wohnsitzland | |
Zusätzliche Rückreisekosten in das Wohnsitzland | Kalkulationspreis |
F. Zwangsverzögerung | |
Zusätzliche Rückreisekosten | Kalkulationspreis |
Zusätzliche Übernachtungskosten | € 70,- pro Person und Tag |
G. Telekommunikationskosten, pro Versicherungsschein (Franchise 23 €) | 90 €, - |
H. Bei Nutzung des eigenen privaten Kraftfahrzeuges fallen zusätzliche Fahrtkosten an | 0,19 € pro Kilometer |
Abschnitt II. MEDIZINISCHE AUSGABEN | |
Im Versicherungsbereich anfallende Krankheitskosten: | |
Arzt- und Krankenhauskosten | 30.000 €, - |
Gekaufte/gemietete Krücken/Rollstühle | 90 €, - |
Infolge eines Unfalls notwendige Prothesen | 680 €, - |
Selbstbehalt pro Ereignis | 45 €, - |
Zahnarztkosten infolge eines Unfalls im Versicherungsbereich | 230 €, - |
Abschnitt III. EXTRA ABDECKUNG | |
Reisedokumente: Kaufkosten für Laissez-Passer, Ersatzvisum oder anderes offizielles Reisedokument | 115 €, - |
Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel | 115 €, - |
Schäden an Unterkünften. Maximale Entschädigung für Schäden am Hotel-/Bungalowinventar oder an Gebäuden außerhalb der Niederlande (Franchise 23 € pro Schadensfall) | 115 €, - |
Was ist eine Schengen-Visum-Krankenversicherung?
Die Schengen-Visumversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Sie abschließen müssen, wenn Sie in Länder des Schengen-Raums reisen möchten und ein Visum benötigen. Diese Versicherung hilft Ihnen, die Kosten zu decken, wenn Sie während Ihres Besuchs krank werden oder einen Unfall haben. Es stellt sicher, dass die Länder im Schengen-Raum diese Kosten nicht tragen müssen. Der Abschluss dieser Versicherung ist für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts zwingend erforderlich.
Eine Schengen-Visumversicherung muss einige Regeln erfüllen:
- Die Versicherung muss in allen Schengen-Staaten gültig sein. Dies sind 26 europäische Länder, die vereinbart haben, dass Sie keinen Reisepass benötigen, um von einem Land in ein anderes zu reisen.
- Die Schengen-Versicherung muss alle Kosten abdecken, wenn Sie medizinische Hilfe benötigen, beispielsweise wenn Sie krank werden oder einen Unfall haben. Dies gilt auch, wenn Sie aus medizinischen Gründen kurzfristig in Ihr Heimatland zurückkehren müssen.
- Die Versicherung muss mindestens 30.000 Euro abdecken. Das heißt, die Versicherung verspricht, bis zu 30.000 Euro für die Behandlungskosten zu übernehmen.
- Die Schengen-Versicherung muss für die gesamte Zeit Ihres Aufenthaltes in den Schengen-Staaten gültig sein.
Diese Versicherung müssen Sie bei der Beantragung Ihres Visums nachweisen. Wenn Sie dies nicht tun, erhalten Sie kein Visum.
Was ist ein Schengen-Visum?
Ein Schengen-Visum ist ein Visum, das Sie für Reisen in die meisten Länder Europas benötigen. Offiziell heißt das Kurzaufenthaltsvisum und erlaubt Ihnen, sich maximal 90 aufeinanderfolgende Tage im Schengen-Raum aufzuhalten. Es wird „Schengen“ genannt, weil diese Länder Teil des sogenannten „Schengen-Raums“ sind. Diese Zone ist nach dem Schengener Abkommen benannt, das erstmals 1985 im luxemburgischen Schengener Dorf unterzeichnet wurde.
Wenn Sie ein Schengen-Visum haben, können Sie mit diesem Visum in 27 Länder Europas reisen, ohne für jedes Land ein eigenes Visum zu benötigen. Das bedeutet, dass Sie mit demselben Visum beispielsweise von Frankreich nach Deutschland und dann in die Niederlande reisen können.
Diese Länder können Sie mit einem Schengen-Visum besuchen:
Liste der 27 Schengen-Länder

Der Schengen-Raum besteht aus 27 Ländern:
Belgien | Dänemark | Deutschland |
Estland | Finnland | Frankreich |
Griechenland | Ungarn | Italien |
Lettland | Liechtenstein | Litauen |
Luxemburg | Malta | Niederlande |
Norwegen | Oostenrijk | Polen |
Portugal | Slovenië | Slowakei |
Spanien | Tschechische Republik | Island |
Schweden | Schweiz | Kroatië |
Bitte beachten Sie: Die EU-Länder Bulgarien, Zypern, Irland, Rumänien und das Vereinigte Königreich sind keine Schengen-Länder.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Schengen-Visumversicherung
Dies ist eine Art Versicherung, die Sie benötigen, wenn Sie ein Visum für die Einreise in die Niederlande beantragen. Es stellt sicher, dass die Kosten im Krankheitsfall oder bei einem Unfall gedeckt sind. Dies ist notwendig, damit die Länder, in die Sie reisen, nicht für die Kosten aufkommen müssen.
Kommt ein Schengen-Besucher aus der Türkei, Syrien, dem Libanon, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien oder Marokko oder aus Europa? Dann zahlen Sie für diese Versicherung nur 2 € pro Tag und Person. Wenn Ihr Besucher aus anderen als den genannten Ländern oder von außerhalb Europas kommt, zahlen Sie 3 € pro Person und Tag.
Ihre Reiseversicherung sollte beispielsweise für medizinische Hilfe zu Hause, dringende medizinische Versorgung und Notfallbehandlung im Krankenhaus aufkommen. Es muss in allen Schengen-Staaten gültig sein, mindestens 30.000 € abdecken und für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer gültig sein. Bei der Beantragung Ihres Visums müssen Sie einen Nachweis über diese Versicherung vorlegen.
Ja, das ist möglich. Sie bezahlen dann die Versicherung und die Person, für die Sie die Versicherung abschließen, ist die Person, die versichert ist.
Sie erteilen dem Versicherer die Erlaubnis, das Geld für die Versicherung automatisch von Ihrem Konto abzubuchen. Dies geschieht in der Regel kurz vor Versicherungsbeginn.
Ja, wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt wird und die Versicherung noch nicht in Kraft getreten ist, erhalten Sie Ihr gesamtes Geld zurück.
Ja, Sie erhalten die Versicherungsunterlagen digital und können diese dann an die Person im Ausland senden.
Normalerweise erhalten Sie sie noch am selben oder am nächsten Tag. Bei großem Ansturm senden Sie uns bitte eine E-Mail.
Ja, Sie können die Daten vor Versicherungsbeginn ändern. Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Versicherungsnummer und den neuen Daten. Dann erhalten Sie von uns eine neue Police, die kostenlos ist.
Denn die Person, die Sie besucht, fällt dann unter niederländisches Recht. Das bedeutet, dass die Versicherung streng überwacht wird und das ist ein schöner Gedanke, wenn hohe Kosten anfallen.
Die Reiserisiko-Schengen-Versicherung der Allianz gilt in diesen europäischen Ländern: Albanien, Algerien, Andorra, Azoren, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kanarische Inseln, Korsika, Zypern, Dänemark, Deutschland, Ägypten, England, Estland, Finnland, Frankreich , Fuerteventura, Georgien, Gibraltar, Gran Canaria, Griechenland, Großbritannien, Guernsey, Ungarn, Irland, Island, Israel, Italien, Jersey, Kanalinseln (britisch), Kreta, Kroatien, Lettland, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg , Mazedonien, Madeira, Mallorca, Malta, Marokko, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Ukraine, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland (europäischer Teil), San Marino, Schottland, Serbien, Slowenien, Slowakei, Spanien, Syrien, Teneriffa, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Vatikanstadt, Wales, Weißrussland, Schweden und die Schweiz. Aber nicht in dem Land, in dem Sie leben.
Haben Sie eine weltweite Abdeckung? Dann gilt die Versicherung weltweit (außer in dem Land, in dem Sie leben).
Die Versicherung deckt Dinge wie Nothilfe, außergewöhnliche Kosten, medizinische Kosten, Zahnarztkosten aufgrund eines Unfalls, Diebstahl von Reisedokumenten, verspätete Ankunft des Gepäcks usw. ab.
Das Beginn- und Enddatum Ihrer Schengen-Reiseversicherung finden Sie auf der Versicherungsbescheinigung. Die Versicherung beginnt, sobald Sie (bzw. Ihr Gepäck) Ihr Heimatland verlassen und endet, sobald Sie in Ihr Heimatland zurückkehren. Für Krankheitskosten sind Sie erst 48 Stunden nach Ihrer Ankunft im Zielland versichert. Wenn Sie jedoch einen Unfall haben, sind Sie ab dem Datum des Versicherungsbeginns versichert.
Ja, wenn Sie in die Niederlande kommen, sind Sie gegen Corona versichert.
Nein, die Versicherung ist nur für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern gedacht.

Fragen?
Haben Sie irgendwelche Fragen? Dann senden Sie eine E-Mail an info@reisverzekeringkorting.nl