Der Europäische Rat kam am 9. Dezember 2021 zu dem Schluss, dass Kroatien die Voraussetzungen für die Anwendung aller Teile des Schengen-Besitzstands erfüllt. Dies musste der Rat zunächst festlegen, um über die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen entscheiden zu können.
Seit seinem Beitritt zur EU wendet Kroatien die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands an, mit Ausnahme der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen. Gemäß der Beitrittsakte Kroatiens können die Kontrollen an den Binnengrenzen erst dann aufgehoben werden, wenn der Rat dies beschließt, nachdem gemäß den Schengen-Evaluierungsverfahren festgestellt wurde, dass Kroatien die Bedingungen erfüllt.
Die Schengen-Bewertung Kroatiens fand zwischen 2016 und 2020 statt. Im Oktober 2019 hatte Kroatien nach Angaben der Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Voraussetzungen für die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstands zu erfüllen. Im Februar 2021 wurde der endgültige Aktionsplan für die bewerteten Gebiete fertiggestellt.
Mit seinen Schlussfolgerungen stellt der Rat förmlich fest, dass Kroatien die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Die Annahme dieser Schlussfolgerungen erfolgt unbeschadet der Annahme des Ratsbeschlusses über die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstands.
Schengen-Besitzstand
Das Schengener Abkommen zielt darauf ab, die Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen zwischen den beiden Ländern abzuschaffen 26 teilnehmende Länder. Darüber hinaus sieht das Abkommen die Einführung einer Freizügigkeitsregelung für alle Bürger der teilnehmenden Staaten, der anderen Staaten der Europäischen Union und einer Reihe von Drittstaaten vor. Das Abkommen und alle damit verbundenen Abkommen bilden zusammen den sogenannten „Schengen-Besitzstand“.
Quelle: https://www.consilium.europa.eu/
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