Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass die Kosten für Schengen-Visum wird ab dem 11. Juni 2024 erhöht. Diese Entscheidung wurde am 22. Mai 2024 getroffen und gilt weltweit mit dem Ziel, die Kosten an die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der Europäischen Union anzupassen.
Nach der neuen Regelung ist die Schengen-Visum Die Kosten erhöhen sich auf 90 Euro für Erwachsene und 45 Euro für Kinder. Diese Anpassung folgt dem Verfahren des EU-Visumcode, wonach die Kommission alle drei Jahre die Notwendigkeit einer Überprüfung der Visumgebühren prüfen muss. Diese Bewertung basiert auf objektiven Kriterien, darunter der von Eurostat veröffentlichten Gesamtinflationsrate für die gesamte Union und dem gewichteten Durchschnitt der nationalen Beamtengehälter.
Bei der Ankündigung betonte die Europäische Kommission, dass die Erhöhung der Visagebühren notwendig sei, um die Effizienz und Qualität der Visabearbeitungsdienste weiterhin sicherzustellen. Die höheren Kosten spiegeln steigende Betriebskosten und die Notwendigkeit wider, Verarbeitungssysteme zu modernisieren. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um der wachsenden Nachfrage nach Schengen-Visa gerecht zu werden und ein hohes Maß an Sicherheit und Service für Visumantragsteller aufrechtzuerhalten.
Diese Änderung bedeutet, dass Visumantragsteller weltweit ab dem 11. Juni 2024 bei der Einreichung ihrer Anträge die neuen Gebühren berücksichtigen müssen. Die Kommission rät Antragstellern, sich gut über die neuen Gebühren zu informieren und die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor ihrer geplanten Reise zusammenzustellen Termine.
Neben der Erhöhung der Visakosten arbeitet die Europäische Kommission auch an weiteren Verbesserungen des Visumantragsverfahrens. Es wird in die digitale Infrastruktur investiert, um die Beantragung und Bearbeitung von Visa effizienter zu gestalten. Ziel ist es, ein schnelleres und benutzerfreundlicheres System bereitzustellen, von dem sowohl Antragsteller als auch nationale Behörden profitieren.
Der Anstieg der Visakosten und die geplanten Verbesserungen des Antragsverfahrens unterstreichen die anhaltenden Bemühungen der Europäischen Kommission, einen gut funktionierenden und zukunftssicheren Schengen-Raum zu gewährleisten. Diese Schritte werden es den Mitgliedstaaten ermöglichen, besser auf die Herausforderungen und Chancen zu reagieren, die mit der zunehmenden Mobilität von Menschen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union verbunden sind.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202401415

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