

Schengen-Visum Versicherung Allianz
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Wenn Sie nach Europa oder in die Niederlande reisen, haben Sie möglicherweise eine Schengen-Visum notwendig. Wenn das der Fall ist, dann a Schengen-Visumversicherung ebenfalls Pflicht. Mehr dazu können Sie in diesem Artikel lesen.
Mit einem Schengen-Visum können Sie frei zwischen 27 europäischen Ländern reisen, die sich dafür entschieden haben, keine Grenzkontrollpunkte zu betreiben. Dieser spezielle Raum, der Schengen-Raum, umfasst Länder wie die Niederlande, Österreich, Belgien, Kroatien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland und viele andere, von Italien und Spanien im Süden bis Norwegen und Finnland im Norden.
Obwohl viele Menschen den Schengen-Raum mit der Europäischen Union assoziieren, ist dies nicht ganz richtig. Beispielsweise sind die Republik Irland, Zypern, Bulgarien und Rumänien EU-Mitgliedstaaten, gehören aber nicht zum Schengen-Raum. Andererseits gibt es Länder wie Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein, die dem Schengen-Raum angehören, aber keine EU-Mitglieder sind.
Schengen-Visum oder ETIAS?
Für Reisende aus bestimmten Ländern wie Amerika, Kanada und Brasilien ist für den Besuch des Schengen-Raums derzeit kein Schengen-Visum oder eine damit verbundene Reiseversicherung erforderlich. Diese Richtlinie wird sich jedoch ändern. Ab 2024 wird das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem, auch bekannt als ETIAS, ein neues Schema einführen. Reisende müssen dann vor der Einreise in den Schengen-Raum eine Sondergenehmigung beantragen.
Was ist eine Schengen-Visumversicherung?
Ein Schengen Visumversicherung ist eine spezielle Versicherungsart, die für Reisende erforderlich ist, die ein Schengen-Visum benötigen. Diese Versicherung soll finanziellen Schutz vor unvorhergesehenen medizinischen Kosten während Ihres Aufenthalts bieten Schengen-Raum. Es deckt Kosten wie Krankenhausaufenthalte, medizinische Behandlung und bei Bedarf sogar den Rücktransport aus medizinischen Gründen ab.
Wichtig ist, dass diese Versicherung nicht nur in einem bestimmten Schengen-Land gültig ist, sondern in allen Ländern, die diesem Schengen-Raum angehören Schengen-Raum. Darüber hinaus muss die Versicherung die gesamte Aufenthaltsdauer des Reisenden abdecken. Ein wichtiges Detail, das Reisende beachten sollten, ist, dass die Schengen-Visumversicherung eine Mindestdeckung von 30.000 € haben muss. Dieser Versicherungsschutz stellt sicher, dass etwaige medizinische Notfälle angemessen behandelt werden können, ohne dass für den Reisenden oder das Gastland finanzielle Belastungen entstehen.
Wer braucht eine Schengen-Visumversicherung?
Obwohl einige Staatsangehörige wie Amerikaner, Kanadier und Australier mit einem gültigen Reisepass in den Schengen-Raum ohne Schengen-Visum oder entsprechende Versicherung einreisen können, ist es für sie dennoch ratsam, eine gute Reiseversicherung abzuschließen, die medizinische Kosten und andere potenzielle Risiken während ihrer Reise abdeckt .
Für Menschen aus vielen anderen Ländern, wie z Türkei, Kambodscha, China, Kuba und viele andere einschließlich Indien, Pakistan und die PhilippinenFür die Einreise in den Schengen-Raum ist die Beantragung eines Schengen-Visums erforderlich. Um dieses Visum zu erhalten, müssen sie außerdem eine Schengen-Visumversicherung abschließen, die den Anforderungen entspricht, beispielsweise einer Mindestdeckung der medizinischen Kosten.
Allerdings gibt es Länder, deren Bürger für den Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit sind. Beispiele hierfür sind die Vereinigten Staaten, Israel, Japan und Südkorea. Obwohl Einwohner dieser Länder kein Schengen-Visum benötigen, ist es dennoch eine gute Idee, eine Reiseversicherung für unvorhergesehene Ereignisse während ihres Aufenthalts in Europa abzuschließen.
Was deckt die Schengen-Versicherung ab?
De Schengen-Versicherung ist speziell darauf ausgelegt, Reisenden finanziellen Schutz vor unvorhergesehenen Kosten zu bieten, die während ihres Aufenthalts im Schengen-Raum entstehen können. Das beinhaltet:
- Medizinische Ausgaben: Hierzu zählen auch Kosten für die medizinische Versorgung infolge einer Krankheit oder eines Unfalls. Dazu können Kosten für einen Arzt, Krankenhausaufenthalt, verschriebene Medikamente, medizinische Untersuchungen und Behandlungen gehören. Auch zahnärztliche Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen dazugehören.
- Repatriierung: Sollte es aus medizinischen Gründen erforderlich sein, einen Reisenden in sein Heimatland zurückzuschicken, werden diese Kosten von der Schengen-Versicherung übernommen. Damit können auch die Kosten für die Rückführung einer verstorbenen Person abgedeckt werden.
- Abdeckung in allen Schengen-Ländern: Die Versicherung ist nicht auf ein bestimmtes Schengen-Land beschränkt, sondern gilt in allen Ländern, die dem Schengen-Raum und Europa angehören. Das heißt, wenn ein Reisender auf einer Reise mehrere Schengen-Länder besucht, ist er in jedem dieser Länder versichert.
- Mindestdeckung: Es ist zwingend erforderlich, dass die Versicherung eine Mindestdeckungssumme von 30.000 € aufweist. Dieser Betrag soll sicherstellen, dass bei größeren medizinischen Notfällen oder bei Rückführungen die Kosten vollständig gedeckt werden können.
Im Wesentlichen soll die Schengen-Visumversicherung sicherstellen, dass Reisende, die den Schengen-Raum besuchen, vor hohen unvorhergesehenen Kosten geschützt sind und dass die Schengen-Länder selbst nicht durch medizinische Notfälle von Besuchern finanziell belastet werden.
Was deckt die Schengen-Versicherung nicht ab?
De Schengen-Versicherung dient in erster Linie der Deckung unvorhergesehener medizinischer Kosten und der Rückführung während des Aufenthalts im Schengen-Raum. Es gibt jedoch bestimmte Angelegenheiten, die im Allgemeinen nicht abgedeckt sind:
- Reisestornierung oder -unterbrechung: Wenn Sie Ihre Reise aus persönlichen Gründen, Krankheit oder anderen Umständen abbrechen oder abbrechen müssen, werden diese Kosten in der Regel nicht von der Schengen-Versicherung übernommen. Hierfür müssten Sie eine gesonderte Reiserücktrittsversicherung abschließen.
- Transportkosten: Kosten im Zusammenhang mit dem Transport, wie z. B. Mietwagen, Schäden an gemieteten Fahrzeugen oder Unfälle bei der Nutzung eines gemieteten Fahrzeugs, werden von der Schengen-Versicherung nicht abgedeckt.
- Verlorenes oder gestohlenes Gepäck: Auch wenn der Verlust von Gepäck oder der Diebstahl von Eigentum auf Reisen frustrierend sein kann, werden diese Kosten nicht übernommen.
- Vorerkrankungen: Wenn Sie bereits vor Reiseantritt unter einer Krankheit leiden, werden die damit verbundenen Kosten in der Regel nicht von der Schengen-Versicherung übernommen. Das heißt, wenn Sie medizinische Versorgung benötigen, die in direktem Zusammenhang mit einer bereits bekannten Erkrankung steht, müssen Sie diese Kosten möglicherweise aus eigener Tasche bezahlen.
Es ist immer wichtig, die Richtlinien und Bedingungen Ihrer spezifischen Versicherungspolice sorgfältig zu lesen, damit Sie genau wissen, was inbegriffen ist und was nicht. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, den Versicherer zu kontaktieren, um Klarheit über die Deckung zu erhalten.
Welche Schengen-Versicherung ist empfehlenswert?
Suchen Sie eine gute Schengen-Versicherung für ein Visum? Dann werfen Sie einen Blick auf die Reiserisikoversicherung der Allianz. Das ist eine hervorragende Schengen-Versicherung mit VISA-GARANTIE. Möchten Sie mehr wissen? Schau hier: https://schengenvisum.info/medische-reisverzekering/schengen-verzekering-afsluiten/
Was ist der Unterschied zwischen einem Schengen-Visum und ETIAS?
Das Schengen-Visum und das Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) Beide Systeme dienen der Regulierung und Sicherung des Reisens innerhalb des Schengen-Raums. Obwohl sie ähnliche Ziele verfolgen, unterscheiden sie sich in ihrer Zielgruppe und ihren Merkmalen:
- Schengen-Visum:
- Ziel: Gedacht für Reisende aus Ländern, die für die Einreise in den Schengen-Raum ein Visum benötigen.
- proces: Der Prozess zur Beantragung eines Schengen-Visums kann mehrere Wochen dauern und erfordert in der Regel die Vorlage verschiedener Dokumente, wie z. B. eine Reiseroute, einen Unterkunftsnachweis und in manchen Fällen auch eine Schengen-Visumversicherung.
- Gültigkeit: Normalerweise gilt es für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
- ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem):
- Ziel: Gedacht für Reisende aus Ländern, die derzeit ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen können. ETIAS ist kein Visum, sondern eine Reisegenehmigung.
- proces: Reisende müssen einen ETIAS-Antrag online ausfüllen, was weniger zeitaufwendig und kompliziert ist als die Beantragung eines Schengen-Visums. Das System prüft die Daten des Antragstellers anhand verschiedener Datenbanken, um etwaige Sicherheitsprobleme zu erkennen.
- Gültigkeit: Nach der Genehmigung ist ETIAS bis zu drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses des Antragstellers gültig, je nachdem, was zuerst eintritt. Dies ermöglicht Reisenden die mehrfache Einreise in den Schengen-Raum.
Im Wesentlichen ist ETIAS ein Zwischenschritt zwischen freiem Reisen ohne Kontrollen und der Beantragung eines vollständigen Visums. Ziel ist es, die Sicherheit im Schengen-Raum zu verbessern, ohne die Reisefreiheit visumfreier Reisender drastisch einzuschränken.

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