Ab dem 23. März entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Genesungs- oder Impfnachweises bei Reisen in die Niederlande
Ab dem 23. März entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Genesungs- oder Impfnachweises für Personen, die aus der EU/Schengen in die Niederlande einreisen. Für EU-Bürger, die von außerhalb der EU/Schengen in die Niederlande einreisen, gibt es daher keine Einreisemaßnahmen mehr. Für beide Gruppen ist weiterhin eine Gesundheitserklärung erforderlich.
Für Nicht-EU-Bürger gilt weiterhin ein EU-Einreiseverbot. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Reisen aus sicheren Ländern und für bestimmte Reisezwecke. Die Testpflicht erlischt.
Ab dem 23. März akzeptieren die Niederlande auch Genesungsbescheinigungen, die auf der Grundlage eines (positiven) Antigentests ausgestellt wurden. Dies machen wir nur noch für Genesenenbescheinigungen, die auf Basis positiver PCR-Tests ausgestellt wurden.
Jedem, der in die Niederlande reist, wird empfohlen, unmittelbar nach der Ankunft in den Niederlanden und am 5. Tag nach der Ankunft einen Selbsttest durchzuführen.
Einreise in die Niederlande und europäisches Einreiseverbot für Reisende aus Ländern außerhalb der EU
Für Nicht-EU-Bürger gilt aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin ein EU-Einreiseverbot. Dies wird auch nach dem 23. März so bleiben. Glücklicherweise sind große Gruppen vom Einreiseverbot ausgenommen, wie zum Beispiel:
- Reisende aus sicheren Ländern.
- Reisende, die geimpft oder genesen sind.
- Menschen in einer Fernbeziehung.
- Ausländische Verwandte.
Visumpflichtige Reisende außerhalb der EU müssen mit einem Schengen-Visum reisen
Möchte ein ausländischer Gast in die Niederlande einreisen und unterliegt der Visumspflicht, muss zunächst ein Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt beantragt werden. Auch wenn die Person unter eine Ausnahmekategorie des Einreiseverbots fällt. Die Visumspflicht gilt weiterhin.
Ein Schengen-Visum beantragen?
Ab dem 2. Februar 2020 können Sie den Antrag für ein Schengen-Visum bis zu 6 Monate vor dem geplanten Reisetermin in den Schengen-Raum stellen. Nehmen Sie sich also ausreichend Zeit, zum Beispiel 3 Monate vor dem geplanten Abreisetermin.
Wo kann man ein Schengen-Visum beantragen?
Sie müssen die Beantragung eines Schengen-Visums an die Botschaft des Landes, das Sie besuchen möchten, zum Beispiel die Niederlande. Wenn Sie mehrere planen Schengener Staaten Bei einem Besuch müssen Sie das Visum bei der Botschaft des Schengen-Landes beantragen, in dem Sie sich am längsten aufgehalten haben. Wenn Sie planen, mehrere Schengen-Staaten zu besuchen und die gleiche Aufenthaltsdauer haben, müssen Sie bei der Botschaft des Landes, dessen Außengrenzen Sie bei der Einreise in den Schengen-Raum zuerst überschreiten, ein Visum beantragen.
Weitere Informationen zur Beantragung eines Kurzaufenthalts-Schengen-Visums finden Sie hier: Beantragen Sie ein Schengen-Visum >>
Vergessen Sie nicht, sich auch eins zu besorgen Krankenversicherung für Ihren ausländischen Gast. Dies ist bei der Beantragung eines Schengen-Visums zwingend erforderlich.
Quelle: Nationale Regierung – Haftungsausschluss: Der obige Text dient nur zur Information, daraus können keine Rechte abgeleitet werden. Erkundigen Sie sich immer bei den offiziellen Behörden nach den aktuellen Vorschriften.
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