Die Europäische Union (EU) hat in den letzten Jahren eine Reihe von IT-Großsystemen entwickelt, die für die Sammlung, Verarbeitung und den Austausch von Informationen im Rahmen des Grenzmanagements wichtig sind.
Es ist in diesem Zusammenhang eines der wichtigsten Werkzeuge Visa-Informationssystem (VIS), das wichtige Unterstützung bei der Umsetzung der gemeinsamen EU-Visumpolitik leistet, beispielsweise bei der Ausstellung von Schengen-Visum.
Was ist FISCH?
Das Visa-Informationssystem (VIS) besagt Schengen-Länder in der Lage, Visa-Daten untereinander auszutauschen. Das System besteht aus einer zentralen IT-Plattform und einem Kommunikationsnetzwerk, das die nationalen Systeme mit dieser zentralen Plattform verbindet. VIS ist in den Konsulaten von EU-Ländern außerhalb der EU und an allen Außengrenzübergängen der Schengen-Staaten integriert. Das System verarbeitet Daten und Entscheidungen über ein Kurzaufenthaltsvisum (Schengen-Visum), das für Reisen in oder durch den Schengen-Raum bestimmt ist. Darüber hinaus nutzt VIS biometrische Daten wie Fingerabdrücke, um Personen zu identifizieren und ihre Identität zu überprüfen.
Der Zweck von VIS
VIS soll auf verschiedene Weise zum Visumverfahren und zur Grenzkontrolle beitragen:
- Beschleunigen und erleichtern Sie Kontrollen und Visumerteilung
Mit VIS können Grenzschutzbeamte einfach überprüfen, ob der Inhaber eines Visums tatsächlich die Person ist, für die das Visum ausgestellt wurde. Dadurch ist es auch möglich, Personen ohne gültige Dokumente oder mit gefälschten Papieren aufzuspüren. Dank biometrischer Daten können Grenzkontrollen schneller, sicherer und genauer erfolgen. Darüber hinaus wird der Prozess der Visumerteilung vereinfacht, insbesondere für Personen, die regelmäßig in den Schengen-Raum reisen. - Missbrauch verhindern
Obwohl sich die meisten Visuminhaber an die Regeln halten, kommt es leider auch zu Missbrauch. VIS hilft bei der Aufdeckung und Bekämpfung von Betrug, beispielsweise beim „Visa-Shopping“, bei dem jemand mehrere Anträge bei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten einreicht, nachdem ein vorheriger Antrag abgelehnt wurde. - Schutz der Reisenden
Durch den Einsatz biometrischer Technologie können Reisende, die mit den Reisedokumenten anderer Personen reisen, identifiziert werden. VIS bietet auch Schutz vor Identitätsdiebstahl, einem zunehmenden Problem. - Unterstützung bei Asylanträgen
VIS hilft dabei, festzustellen, welcher EU-Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Dies ermöglicht es, schnell herauszufinden, wo ein Antrag bearbeitet werden sollte, und weitere Untersuchungen zu erleichtern. - Stärkung der Sicherheit
VIS spielt eine wichtige Rolle bei der Prävention, Aufdeckung und Aufklärung terroristischer Aktivitäten und schwerer Straftaten.
Wie funktioniert VIS in der Praxis?
Bei der Beantragung eines Visums werden 10 Fingerabdrücke und ein digitales Foto aufgenommen. Das biometrische Datenwerden zusammen mit den Angaben im Visumantragsformular sicher in einer zentralen Datenbank gespeichert. Dieses Verfahren gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren und für Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, ihre Fingerabdrücke abnehmen zu lassen.
Regelmäßige Reisende in den Schengen-Raum müssen ihre Fingerabdrücke nicht bei jedem neuen Visumantrag erneut registrieren. Einmal gespeicherte Fingerabdrücke können fünf Jahre lang für spätere Anwendungen wiederverwendet werden. An den Außengrenzen des Schengen-Raums können die Fingerabdrücke des Visuminhabers mit denen in der Datenbank abgeglichen werden. Wenn eine Anomalie festgestellt wird, bedeutet dies nicht sofort eine Einreiseverweigerung, sondern führt zu weiteren Kontrollen zur Überprüfung der Identität des Reisenden.
Welche Länder nutzen VIS und wer verwaltet es?
VIS ist ein wichtiges Instrument und gilt daher für alle Schengen-Staaten. Dänemark hat beschlossen, das System ebenfalls einzuführen. Die operative Leitung des VIS liegt in den Händen von eu-LISA, die EU-Agentur, die für die großen IT-Systeme der Union zuständig ist.
Wer hat Zugriff auf VIS?
Visabehörden können auf das VIS-System zugreifen, um Visumanträge und damit verbundene Entscheidungen zu prüfen. Auch die für die Grenzkontrollen und die Überwachung des Staatsgebiets zuständigen Behörden haben Zugriff auf das VIS, um die Identität von Personen zu überprüfen und zu prüfen, ob ihr Visum gültig ist und ob sie die Voraussetzungen für die Einreise, den Aufenthalt oder den Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat erfüllen .
Asylbehörden haben nur begrenzten Zugriff auf das VIS, um festzustellen, welcher EU-Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Darüber hinaus können nationale Behörden und Europol in bestimmten Fällen Zugriff auf VIS-Daten zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und krimineller Straftaten beantragen.
Wie werden meine Daten im VIS geschützt?
Der Zugriff auf VIS-Daten ist streng auf autorisiertes Personal beschränkt, das diese Daten zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Die Nutzung der Daten muss im Rahmen dieser Tätigkeiten stets notwendig, angemessen und verhältnismäßig sein.
Die Daten werden fünf Jahre lang im System gespeichert, beginnend mit dem Ablaufdatum des ausgestellten Visums, dem Datum der Ablehnung eines Visumantrags oder dem Datum, an dem eine Änderung des Visums vorgenommen wird. Jede Person hat das Recht auf Auskunft über ihre Daten im VIS und kann verlangen, dass unrichtige oder unrechtmäßig erfasste Daten berichtigt oder gelöscht werden.
Jeder EU-Mitgliedstaat ist verpflichtet, eine nationale Aufsichtsbehörde zu benennen, die die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Land überwacht. Auf europäischer Ebene überwacht der Europäische Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der Regeln.
Insgesamt stellt das Visa-Informationssystem ein fortschrittliches, sicheres und effizientes Instrument dar, das sowohl Reisende als auch die Sicherheit der EU schützt.
Quelle: Europäische Kommission

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