Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Für die Niederlande, den Europäischen Union/Schengen-Raum gilt aufgrund der Corona-Pandemie ein Einreiseverbot. Das Einreiseverbot wurde am 23 weiter verschärft, so dass Partner mit einer Fernbeziehung vorerst nicht mehr in die Niederlande einreisen dürfen.
Die Liste der Ausnahmekategorien für das EU-Einreiseverbot für die Niederlande wurde nun angepasst. Dies ist auf die aktuellen Entwicklungen rund um die COVID-19-Situation in den Niederlanden und im Rest der Welt zurückzuführen.
Die folgenden Ausnahmen vom EU-Einreiseverbot wurden ausgesetzt und dürfen bis auf Weiteres nicht in die Niederlande einreisen:
- Geschäftsreisende;
- Studenten die für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten zu Studienzwecken in den Niederlanden bleiben möchten;
- Wissensmigranten die sich aus beruflichen Gründen weniger als drei Monate in den Niederlanden aufhalten möchten;
- Berufserfahrene aus dem Kultur- und Kreativbereich;
- Ausländische Partner im Rahmen des „Ferngesprächs mit Ihren Lieben“.
Reisende, die unter diese Kategorien fallen, sind daher nicht mehr vom EU-Einreiseverbot ausgenommen und dürfen nicht in die Niederlande reisen, es sei denn, sie haben bereits vor dem 23. Januar einen Nachweis über die Erlaubnis zur Einreise in die Niederlande für ihren Reisezweck erhalten.
Diese Beschränkung der Ausnahmen vom Einreiseverbot gilt in jedem Fall bis zur Einführung der gesetzlichen Quarantänepflicht in den Niederlanden. Das bedeutet, dass Ihnen die Einreise in die Niederlande verweigert wird, wenn Sie zu einem dieser Reisezwecke in die Niederlande reisen.
Der Erhalt eines Erlaubnisnachweises bedeutet nicht, dass Sie automatisch Einreise in die Niederlande erhalten. Es gilt weiterhin das reguläre Grenzkontrollverfahren nach europäischen Vorschriften, etwa der Besitz eines Schengen-Visum für visumpflichtige Ausländer. Der niederländische Grenzbeamte kann Ihnen dennoch die Einreise in die Niederlande verweigern, wenn Sie keine anderen Einreisebestimmungen für die Niederlande erfüllen.
Quelle: Rijksoverheid.nl
