Ausnahme vom Einreiseverbot im Interesse der niederländischen Wirtschaft und Gesellschaft
Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Ab dem 21. September darf eine Person aus einem Land mit Einreiseverbot, die eine Reise unternimmt, die nachweislich zur niederländischen Wirtschaft und Gesellschaft beiträgt, unter bestimmten Bedingungen in die Niederlande reisen.
Die Lockerung der Einreisebeschränkung ist nur möglich, wenn Sie bei einer niederländischen Botschaft einen (begründeten) Reiseantrag gestellt haben, aus dem hervorgeht, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Sie müssen im Besitz einer Einladung mit einem bestätigten Termin oder Besuch bei einem registrierten Unternehmen in den Niederlanden oder bei der NFIA sein: Der Termin ist dringend und es ist notwendig, dass der Termin in physischer Form stattfindet.
- Die Ernennung muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Der Besuch beinhaltet eine potenzielle ausländische Direktinvestition in den Niederlanden von erheblichem Umfang:
a. mindestens 5 neue Arbeitsplätze entstehen, oder
B. Es werden mindestens 500.000 € investiert. - Der Besuch beinhaltet eine potenzielle ausländische Direktinvestition, die dazu beiträgt:
a. Stärkung der niederländischen Innovationsfähigkeit, oder
B. die Nachhaltigkeit der niederländischen Wirtschaft, oder
C. die weitere Digitalisierung der niederländischen Wirtschaft - Der Besuch ist für eine bestimmte Organisation mit Sitz in den Niederlanden von großer wirtschaftlicher Bedeutung:
a. Die zu besuchende Organisation in den Niederlanden verfügt über mindestens 10 VZÄ und/oder 2 Millionen Jahresumsatz.
B. Die Bedeutung des Besuchs zeigt sich beispielsweise dann, wenn der Besuch für die Aufrechterhaltung der täglichen Funktionsfähigkeit und/oder die Erhaltung und/oder die Schaffung von Arbeitsplätzen oder die Aufrechterhaltung und/oder das Wachstum des Unternehmensumsatzes von wesentlicher Bedeutung ist.
- Nach Überprüfung durch die Botschaft stellt die Botschaft dem Reisenden eine „Note Verbale“ aus, in der die Genehmigung für die beabsichtigte Reise erteilt wird. Im Zweifelsfall wird die NFIA in Den Haag (im Falle einer Auslandsinvestition) oder das Department of International Business (DIO) des Außenministeriums (im Falle des Außenhandels) konsultiert. Sie und das Unternehmen, das Sie besuchen, müssen eine Erklärung unterzeichnen, in der beide erklären, dass Sie eine wesentliche Reise unternehmen, die nachweislich zur niederländischen Wirtschaft und Gesellschaft beiträgt und die oben genannten Bedingungen erfüllt.
- Sie müssen die Verbalnote den niederländischen Grenzbehörden (der Königlichen Niederländischen Marechaussee) vorlegen.
- Sie müssen außerdem im Besitz eines Rückflugtickets und einer bestätigten Hotelreservierung sein.
- Falls Sie Visum erforderlich sind die regulären Begriffe dafür Beantragung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt gelten unbeschadet.
- Es gilt das reguläre Grenzkontrollverfahren nach dem Schengener Grenzkodex.
- Das bedeutet, dass die KMar beurteilt, ob Sie alle Zugangsbedingungen erfüllen. Außerdem müssen Sie ein gültiges Reisedokument vorweisen können und ggf. ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Dies hängt von Ihrer Nationalität ab. Die Königliche Marechaussee der Niederlande hat jederzeit das Recht, Ihnen die Einreise zu verweigern, wenn dafür ein Grund vorliegt.
- Um das Gesundheitsrisiko so gering wie möglich zu halten, wird dringend empfohlen, Ihre Besuche kurz zu halten und den Kontakt zu anderen einzuschränken. Die niederländischen Vorschriften zur häuslichen Quarantäne gelten in vollem Umfang, mit Ausnahme von Geschäftsvereinbarungen.
- Um die Risiken noch weiter zu begrenzen, wird für die Umsetzung dieses Rahmenwerks eine Quote für die Anzahl der Reisenden festgelegt, die pro Monat in die Niederlande einreisen dürfen.
- Sie sind an die geltenden Corona-Maßnahmen in den Niederlanden gebunden.
Quelle: Zentralregierung
